Personalausweis kopieren: Verboten oder erlaubt? iStock, monzenmachi

9. Oktober 2020, 8:00 Uhr

Fake oder Fakt? Per­so­nal­aus­weis kopieren: Verboten oder erlaubt?

Der Vermieter und die Bank, aber auch Fitnessstudio, Autovermietung und selbst Online-Plattformen wie Airbnb: Andauernd fordernd jemand zur Bestätigung deiner Identität eine Ausweiskopie. Aber ist das überhaupt rechtens? Es heißt doch immer, es sei verboten, den Personalausweis zu kopieren. Hier erfährst du, wie die Rechtslage ist und worauf du achten solltest.

Dürfen die das? Wenn du in Rechtsdingen unsicher bist, helfen wir dir weiter. >>

Ausweis kopieren verboten – Mythos oder Wahrheit?

Man darf seinen Pass oder Personalausweis nicht kopieren oder scannen. Diese Aussage hat wohl jeder schon mal gehört – und sich womöglich nicht daran gehalten. Wie auch, wenn im Alltag allenthalben eine Ausweiskopie verlangt wird? Ganz von ungefähr kommt diese Behauptung aber nicht.

Nach dem 2010 in Deutschland in Kraft getretenen Personalausweisgesetz (PAuswG) war es in der Vergangenheit tatsächlich verboten, den Personalausweis zu kopieren, beziehungsweise nur in sehr engen Grenzen zulässig. Doch der Gesetzgeber hat offenbar eingesehen, dass ein solches Verbot in der Praxis kaum umsetzbar ist. Im Juli 2017 wurden daher § 20 Personalausweisgesetz und § 18 Passgesetz (PassG) angepasst. Seitdem ist das Ablichten von Personalausweisen und Reisepässen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt:

  • Nur der Inhaber des Ausweises selbst oder anderen Personen mit Zustim­mung des Aus­weis­in­ha­bers dürfen das Aus­weis­do­ku­ment ablichten.
  • Die Ablich­tung muss eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein.

Unter „ablichten“ versteht der Gesetzgeber kopieren, fotografieren und einscannen. Das Ergebnis dieser Tätigkeiten wird als „Ablichtung“ bezeichnet, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Ausschnitt eines Personalausweises

Vor­schrif­ten zur Ver­wen­dung von Ausweiskopien

Pass- und Personalausweisgesetz schreiben zudem genau vor, dass nur du selbst deine Ausweiskopie weitergeben darfst. Selbst wenn du einer anderen Person, beispielsweise deinem Bankberater, erlaubt hast, deinen Personalausweis zu kopieren, darf der die Kopie nicht an Dritte weitergeben. Auch nicht, wenn du dem zugestimmt hast.

Gut zu wissen: Nicht als Dritte gelten Personen derselben Organisation. Der Bankberater, bei dem du dein Konto eröffnet hast, darf deine Ausweiskopie also an den Kreditsachbearbeiter weiterleiten, wenn du ein Darlehen aufnehmen willst. Mehr Informationen zum Thema Rechtsschutz

DSGVO schränkt Aus­weis­ko­pien wieder ein

Daneben kommen auch Verordnungen gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum Tragen. Und da die DSGVO eine EU-Recht ist, steht sie über den Regelungen der deutschen Pass- und Personalausweisgesetze. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist die Pflicht zur Datenminimierung nach Artikel 5 (Abs. 1 lit. c) DSGVO. Demnach dürfen Ausweiskopien nur dann erstellt werden, wenn es wirklich notwendig ist.

Und auch dann dürfen nur die Daten erhoben werden, die für diesen bestimmten Zweck unbedingt erforderlich sind. In der Praxis heißt das: Wenn du deinen Personalausweis kopieren oder scannen musst, hast du das Recht, alle Informationen, die der Empfänger nicht benötigt, zu schwärzen.

Es gibt nur sehr wenige Anlässe, bei denen tatsächlich eine vollständige, nicht geschwärzte Kopie des Personalausweises erforderlich ist – meist im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz (GwG). Das verpflichtet unter anderem Banken, Finanzdienstleister, Versicherungen und Steuerberater dazu, Personalausweisdaten für bestimmte Transaktionen vollständig zu erfassen.

Per­so­nal­aus­weis kopieren: Weniger ist mehr

In allen anderen Fällen solltest du prüfen, ob es nicht ausreicht, wenn du deinen Ausweis einfach nur vorlegst, anstatt eine Kopie einzureichen. Auch so kann ein Vertragspartner, beispielsweise der Vermieter oder der Mitarbeiter des Mobilfunkanbieters, eine Identitätsfeststellung vornehmen. Dann lässt sich schriftlich im Vertrag festhalten, dass die Identität durch Einsichtnahme in den Personalausweis bestätigt wurde.

Lässt es sich nicht vermeiden, dass du deinen Ausweis kopieren musst, solltest du folgende Informationen schwärzen:

  • Augen­far­be
  • Größe
  • Natio­na­li­tät
  • Geburts­ort
  • Zugangs­num­mer
  • Seri­en­num­mer
  • maschi­nen­les­ba­rer Bereich und Sicherheitsfaden
  • Adresse (Sofern die Anschrift für den konkreten Zweck nicht relevant ist.)
  • Geburts­da­tum (Es sei denn, dies ist zum Zweck einer Alters­prü­fung erforderlich.)

Dadurch lassen sich Missbrauch und Identitätsdiebstahl vermeiden, sollte deine Ausweiskopie in die falschen Hände geraten.

FAZIT
  • Es ist nicht grund­sätz­lich verboten, den Per­so­nal­aus­weis zu kopieren.
  • Für das Kopieren oder Scannen des Ausweises muss ein triftiger Grund vorliegen.
  • Aus­weis­ko­pien dürfen nur vom Inhaber selbst oder mit dessen Zustim­mung ange­fer­tigt werden.
  • Du darfst alle nicht zwingend erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen schwärzen, voll­stän­di­ge Aus­weis­ko­pien sind nur selten erforderlich.
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