Ist der Personalausweis verloren gegangen, ist schnelles Handeln gefragt carbonas, Fotolia

26. Juni 2017, 9:54 Uhr

Verlust des Ausweisdokuments Per­so­nal­aus­weis verloren: Was tun?

Wenn der Personalausweis verloren gegangen ist, sollten Sie den Verlust schnell bei der Personalausweisbehörde melden. Wichtig ist auch die Sperrung von Online-Ausweisfunktionen, um eventuellen Missbrauch zu verhindern. Findet sich der Ausweis nicht wieder, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Dabei entstehen einige Kosten.

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Keine Iden­ti­fi­zie­rung, wenn Per­so­nal­aus­weis verloren

Geht der Personalausweis verloren, ist das ein Problem. Neben dem Reisepass ist er in Deutschland die einzige zulässige Urkunde für die eindeutige Identifizierung des Inhabers. Das regelt die Ausweispflicht nach § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG). In der Regel ist es also wichtig, bei einem verlorenen Personalausweis schnell einen neuen Personalausweis zu beantragen. Wenn noch ein gültiger Reisepass vorhanden ist, können Sie unter dem Gesichtspunkt der Ausweisfähigkeit noch einige Wochen abwarten und hoffen, dass sich der verlorene Personalausweis wieder anfindet.

Verlust melden und Online-Aus­weis­funk­tio­nen sperren

Ist das nicht der Fall, beziehungsweise war der verlorene Personalausweis die einzige vorhandene Identifizierungsurkunde, ist eine Verlustanzeige bei der zuständigen Personalausweisbehörde erforderlich. Bei Verdacht auf einen Diebstahl sollte zusätzlich eine entsprechende Anzeige bei der Polizei erfolgen. Wenn die Online-Ausweisfunktionen des Ausweises aktiviert sind, besteht bei einem verlorenen Personalausweis die Gefahr des Missbrauchs durch Unbefugte. Deswegen sollten Sie diese Funktionen sperren lassen. Das ist ebenfalls bei der Personalausweisbehörde möglich.

Alternativ lassen sich die Funktionen telefonisch über eine Sperrhotline deaktivieren. Die gebührenfreie Rufnummer lautet 116 116, im Ausland mit der deutschen Landesvorwahl 0049. Bei dem Anruf müssen Sie das Sperrkennwort nennen und danach (falls noch nicht erfolgt) die Personalausweisbehörde informieren. Ist auch die Unterschriftfunktion aktiv, sollten Sie diese vom Anbieter des entsprechenden Zertifikats deaktivieren lassen.

Per­so­nal­aus­weis bean­tra­gen ver­ur­sacht Kosten

Rechtsschutz

Bleibt der alte Ausweis verschwunden, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Die Behörde braucht für die Abwicklung zwischen drei und sechs Wochen. In dringenden Fällen kann sie einen vorläufigen Personalausweis ausstellen. Für die Neuausstellung entstehen einige Kosten. Zum einen ist ein neues biometrisches Passfoto notwendig, zum anderen werden Verwaltungsgebühren fällig.

Die Kosten für einen neuen Personalausweis betragen 22,80 Euro bei Antragstellern unter 24 Jahren, bei älteren Personen sind es 28,80 Euro. Tipp: Es ist sinnvoll, von Personalausweis und Reisepass Kopien anzufertigen und sie getrennt von den Originalen aufzubewahren. Im Verlustfall kann das bei der problemloseren Durchführung des Verfahrens helfen.

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