Pilze sammeln: Was ist erlaubt, was verboten? © iStock.com/Zbynek Pospisil

27. September 2023, 18:05 Uhr

Darf ich eigentlich? Pilze sammeln erlaubt? Darauf solltest du achten

Sobald das Wetter herbstlich wird, wachsen in den Wäldern besonders viele essbare Pilzsorten. Für viele Menschen ein Anlass, sich mit einem Körbchen auf den Weg zu machen und reichlich Pilze für eine leckere Mahlzeit zu sammeln. Das ist in Deutschland grundsätzlich nicht verboten, wenn man einige Regeln einhält.

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Wo darf man Pilze sammeln?

Was in der freien Natur wächst, darf derjenige mitnehmen, der es findet – oder doch nicht? Grundsätzlich gilt: An öffentlich zugänglichen Stellen im Wald darfst du wild wachsende Pilze für den Eigenbedarf sammeln. Dies regelt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG).

Insbesondere Privatgrund, eingezäunte oder mit Verbotsschildern gekennzeichnete Flächen sind allerdings tabu. Außerdem müssen Pilzsammler Gebiete meiden, auf denen gejagt oder Holz geschlagen wird. Auch in Parks und Naturschutzgebieten ist das Sammeln von Pilzen nicht erlaubt.

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Zusätzlich zu diesen deutschlandweit geltenden Regelungen können die Bundesländer über ihre Landeswaldgesetze jeweils eigene Einschränkungen erlassen. In einigen Bundesländern gelten zum Beispiel zeitliche Begrenzungen für das Sammeln von Pilzen.

Der Deutsche Jagdverband weist außerdem darauf hin, dass Pilze im Herbst möglichst nur nahe den Waldwegen und nicht in der Dämmerung und Dunkelheit gesammelt werden sollten. Sonst bestehe die Gefahr, dass Wildtiere aufgeschreckt werden, die sich zu dieser Zeit schon auf den Winter vorbereiten.

Pilze sammeln: Welche Mengen sind erlaubt?

§ 39 BNatschG legt fest, dass Pilze „in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf“ gesammelt werden dürfen. Diese Regelung findet sich auch in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Eine allgemeine gesetzliche Gewichtsgrenze gibt es dabei in Deutschland nicht. Als Richtwert kann die Menge an Pilzen dienen, die pro Person für eine bis zwei Mahlzeiten ausreicht. Mehr als ein bis zwei Kilo sollten es daher insgesamt nicht sein.

Wer größere Mengen Pilze im Wald sammeln möchte, die über den Eigenbedarf hinausgehen, braucht dafür eine behördliche Genehmigung. Dafür ist in der Regel die Landkreisverwaltung beziehungsweise das Landratsamt zuständig.

INFO

Erst sammeln, dann aus­sor­tie­ren? Nicht erlaubt!

Im Interesse des Artenschutzes ist es verboten, wahllos eine große Menge von Pilzen einzusammeln und nur die essbaren Exemplare zu behalten, nachdem ein Experte befragt oder in der Fachliteratur nachgeschlagen wurde. Wer Pilze sammeln möchte, sollte sich vor dem Ausflug in den Wald informieren – oder idealerweise jemanden mitnehmen, der sich gut auskennt. Von Pilz-Bestimmungsapps raten Experten laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) gänzlich unerfahrenen Pilzsammlern dagegen ab, da viele giftige Pilze bestimmten Speisepilzsorten sehr ähnlich sehen.

Geschütz­te Pilzarten lieber stehen lassen

Viele Pilzarten stehen unter Naturschutz und sind bei der Pilzsuche generell tabu, darunter viele Röhrlingsarten und auch Trüffel. Eine genaue Liste findet sich in Anlage 1 zu § 1 Bundesartenschutzverordnung.

Bei einigen dieser geschützten Pilzarten gilt jedoch eine Ausnahmeregelung:

  • Stein­pil­ze
  • Pfif­fer­lin­ge
  • Schweins­ohr
  • Brätling
  • Bir­ken­pil­ze
  • Rotkappen
  • Morcheln

Sie dürfen gesammelt werden, wiederum aber nur in geringen Mengen für den eigenen Bedarf. Auch aus diesem Grund ist es ratsam, sich vor dem Ausflug in den Wald über das Aussehen der einzelnen Pilzarten kundig zu machen.

INFO

Pilze, Obst, Blumen und Holz: Was und wie viel darf man aus der Natur mitnehmen?

Was für Pilze gilt, gilt gemeinhin auch für Obst, das auf öffentlichem Grund wächst: Für den Eigenbedarf kann sich jeder bedienen. Steht der Baum oder Strauch allerdings auf Privatgrund, was oft nicht so einfach zu erkennen ist, kann bei „Mundraub“ Ärger drohen. Für weitere Dinge, die gern aus der Natur mitgenommen werden, etwa Blumen, findet oft die sogenannte Handstraußregelung Anwendung.

Gewerbs­mä­ßi­ges Pil­ze­sam­meln: Ohne Geneh­mi­gung droht Bußgeld

In großen Mengen Pilze im Wald zu sammeln, um sie weiterzuverkaufen, ist ohne Genehmigung des Waldbesitzers nicht erlaubt und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt zum einen von der konkreten Situation und zum anderen von der Regelung im betreffenden Bundesland ab. In schweren Fällen können vier- bis fünfstellige Summen fällig werden.

Pilze sammeln im Ausland: Örtliche Rege­lun­gen beachten

Wer in einem Grenzgebiet wohnt oder im Urlaub Pilze sammeln möchte, sollte beachten, dass die Regeln in den europäischen Nachbarländern oft deutlich strenger sind als in Deutschland.

  • So ist etwa in den Nie­der­lan­den das Sammeln von Pilzen in der freien Natur grund­sätz­lich verboten.
  • In Öster­reich ist es für den Eigen­be­darf erlaubt, aller­dings gilt dort eine feste Grenze von zwei Kilogramm pro Tag und Person.
  • In Polen sind die Regeln hingegen ver­gleichs­wei­se locker: Mit Ausnahme von Natur­schutz­ge­bie­ten und geschütz­ten Pilzarten darf dort in den Wäldern ohne Men­gen­be­gren­zung gesammelt werden.

Auch regional kann es unterschiedliche Regelungen geben.

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