Wer Plakate aufhängen möchte, muss vorher bei der örtlichen Gemeinde eine Erlaubnis dafür einholen Heiko Küverling, Fotolia

29. Januar 2018, 13:06 Uhr

Wilde Werbung Plakate aufhängen: Wo ist das erlaubt und was kostet das?

Wollen Sie irgendwo im öffentlichen Raum Plakate aufhängen, müssen Sie bei der örtlichen Gemeinde eine Erlaubnis dafür einholen. Zuständig ist in der Regel die Bauaufsicht. Die stellt dann eine Sondernutzungsgenehmigung aus. Wildes Plakatieren ohne Genehmigung kann oft deutlich teurer werden als der rechtzeitige Gang zum Amt.

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Wo darf man Plakate aufhängen?

Plakate gelten als Außenwerbung und die ist Ländersache, sodass sich die genauen Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Grundsätzlich lässt sich aber sagen: Ohne Genehmigung dürfen Sie nirgendwo Plakate aufhängen. Die örtliche Verwaltung kann Ihnen allerdings eine Sondernutzungsgenehmigung ausstellen. Dann dürfen Sie für einen bestimmten Zeitraum eine vorher festgelegte Anzahl an Plakaten in einem bestimmten Gebiet aufhängen. Die genauen Vorgaben und Kosten dafür variieren von Stadt zu Stadt. Teilweise bekommen Sie eine solche Genehmigung aber schon für 20 Euro.

Selbst auf Ihrem eigenen Grundstück oder an Ihrem privaten Gartenzaun dürfen Sie nicht einfach so Plakate aufhängen. Wenn Sie das tun, haben nutzen Sie nämlich eine Werbeanlage und für die brauchen Sie eine Baugenehmigung. Deren Erteilung kann bis zu drei Monate dauern.

Was passiert, wenn Plakate ohne Geneh­mi­gung auf­ge­hängt werden?

Rechtsschutz

Wenn jemand gegen Ihren Willen Plakate an Ihrem Gartenzaun anbringt, haben Sie einen Anspruch auf Unterlassung beziehungsweise Entfernung. Bei Wildplakatierungen im öffentlich Raum handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann ein Bußgeld und womöglich auch eine kostenpflichtige Beseitigungsanordnung vonseiten der Stadt nach sich ziehen. Die Höhe der Kosten hängt von der Verordnung der jeweiligen Gemeinde ab.

Doch an wen werden diese Forderungen adressiert? Schließlich ist oft nicht nachvollziehbar, welche Person die Plakate aufgehängt hat. Im Zweifelsfall wird dann derjenige in die Pflicht genommen, der von der Plakatwerbung profitiert. Das hat kürzlich auch eine Frankfurter Bürgerinitiative zu spüren bekommen: Die Fluglärmgegner stellten im Internet Vorlagen für Plakate zum Download zur Verfügung. Vier solcher Plakate wurden dann an öffentlichen Straßenlaternen entdeckt. Eine Erlaubnis dafür gab es nicht. Die Stadt Frankfurt erließ einen Gebührenbescheid in Höhe von 155 Euro gegen den Verein. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Frankfurt (AZ 12 K 3895/16) in einem aktuellen Urteil bestätigte.

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