20. Mai 2015, 9:08 Uhr
Wenn der Briefkasten leer bleibt Post-Streik: Was Verbraucher nun wissen sollten
Streik, wo man hinhört: Bahn-Streik, Lehrer-Streik, Kita-Streik, Post-Streik. Viele Angestellte der Deutschen Post bestreiken dieser Tage Ihre Arbeitsplätze, um mit Unterstützung der Gewerkschaft Ver.di bessere Konditionen mit ihrem Arbeitgeber auszuhandeln. Aus diesem Grund kann es in einigen Gebieten zu streikbedingten Verzögerungen in der Brief- und Paketzustellung kommen, informiert die Deutsche Post auf ihrer Homepage zur aktuellen Streiklage.
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Streikfolgen für Postkunden: Bleiben Briefkästen nun leer?
Zwar wird aktuell ein Großteil der Post trotz Post-Streik noch pünktlich zugestellt, dennoch sollten Sie sich als Empfänger auf Wartezeiten einstellen. In welchem Umfang Sie mit Verzögerungen rechnen müssen, hängt von den Ausmaßen des Streiks ab. Die Post will mit dem Einsatz von Aushilfskräften versuchen, die streikbedingten Ausfälle abzufangen. Ver.di wirft der Deutschen Post laut "tagesschau.de" vor, dass diese für die streikenden Kollegen vor allem Beamte einsetze, was rechtlich verboten sei. Die Gewerkschaft will deshalb vors Arbeitsgericht ziehen und gegen die Post klagen. Dieser Schritt könnte den unbefristeten Post-Streik weiter in die Länge ziehen. Übrigens: Pakete von alternativen Anbietern werden weiterhin wie gewohnt zugestellt. Haben Sie Streit mit Ihrem Arbeitgeber? Ein Berufs-Rechtsschutz kann helfen.
Wer haftet für verspätete Briefe und Pakete?
Wenn Briefe oder Pakete zu spät ankommen, ist dies sehr ärgerlich. Doch bestehen für Sie als Postkunden in einem solchen Fall gewisse Haftungsansprüche? Regelmäßig kommt nur der Versender für Ansprüche in Frage, da nur er mit der Post einen Vertrag hat. Warten Sie also länger als gewohnt auf eine Postsendung, können Sie keine Ansprüche geltend machen. Sind Sie allerdings Versender, ändert sich die Sachlage.
Die Haftungsfragen werden von der Post und ihrer Paktettochter DHL in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt: Eine bestimmte Lieferfrist bei den normalen Tarifen wird danach nicht garantiert – folglich haben Postkunden keinen Anspruch auf Zustellung in einer bestimmten Zeit. Haben Sie hingegen etwa einen Express-Tarif gewählt, ist die Post in der Regel haftbar und muss die versprochene Laufzeit einhalten. Bei solchen Streitigkeiten ist eine Rechtsschutzversicherung eine wichtige Unterstützung.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.