Junger Mann sitzt am Tisch in seiner Wohnung und schaut frustriert in seinen Laptop © iStock.com/nortonrsx

9. April 2025, 17:26 Uhr

Durchatmen Recht auf schnelles Internet? Wann du Geld zurückbekommst

Ob für das Arbeiten von zu Hause, das Streamen von Filmen oder den Kontakt mit Freunden und Familie – eine stabile Internetverbindung ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch was passiert, wenn die vom Anbieter versprochene Geschwindigkeit nicht geliefert wird? Welche Rechte stehen dir als Verbraucher zu? Wir klären, wie du gegen zu langsames Internet auf Laptop, Handy und Co. vorgehen kannst und wann du Geld zurückbekommst.

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Recht auf schnelles Internet: Im Gesetz verankert

Langsame Internetverbindungen benachteiligen alle, die auf stabile Netzverbindungen angewiesen sind. Besonders in ländlichen Gebieten besteht häufig das Problem, dass Anbieter keine ausreichenden Kapazitäten bereitstellen. Das kann im Homeoffice schnell zum lästigen Geduldsspiel werden.

Gut zu wissen: Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die im Dezember 2021 in Kraft trat, wurden deine Rechte als Verbraucher erheblich gestärkt. Eine zentrale Neuerung ist das Recht auf eine angemessene und verlässliche Internetversorgung.

Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen:

  • Anspruch auf Min­dest­ver­sor­gung: Jeder Haushalt hat das Recht auf einen Inter­net­an­schluss mit einer Min­dest­ge­schwin­dig­keit von 15 Mbit/s im Download und 5 Mbit/s im Upload.
  • Pflichten der Anbieter: Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­neh­men sind ver­pflich­tet, ver­trag­lich zuge­si­cher­te Geschwin­dig­kei­ten ein­zu­hal­ten und trans­pa­ren­te Infor­ma­tio­nen über die tat­säch­li­che Leistung bereitzustellen.
  • Rechte bei schlech­ter Leistung: Ver­brau­cher haben die Mög­lich­keit, eine Preis­min­de­rung oder sogar eine außer­or­dent­li­che­Kün­di­gung durch­zu­set­zen, wenn die Inter­net­ge­schwin­dig­keit erheblich von der ver­ein­bar­ten Leistung abweicht.
Info

Langsames Internet: Was gilt als erheb­li­che Abweichung?

Laut der Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur (BNetzA) liegt eine erhebliche Abweichung der Internetgeschwindigkeit vor, sobald mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist (Vfg. Nr. 99/2021, ABl. 23/2021):

  • Mehr als zehn Prozent Abwei­chung: An min­des­tens zwei von drei Messtagen erreicht deine tat­säch­li­che Inter­net­ge­schwin­dig­keit nicht min­des­tens 90 Prozent der ver­trag­lich zuge­si­cher­ten maximalen Geschwindigkeit.
  • Unter­durch­schnitt­li­che Ver­füg­bar­keit: Die nor­ma­ler­wei­se zur Verfügung stehende Geschwin­dig­keit wird in 90 Prozent der Messungen nicht erreicht.
  • Unter­schrei­tung der Mini­mal­ge­schwin­dig­keit: An min­des­tens zwei von drei Messtagen wird die im Vertrag fest­ge­leg­te Min­dest­ge­schwin­dig­keit unterschritten.

Breit­band­mes­sung: Ist dein Internet zu langsam?

Die Bundesnetzagentur hat eine offizielle Breitbandmessung entwickelt, um das Verbraucherrecht auf schnelles Internet umzusetzen. Damit kannst du prüfen, ob dein Internetanschluss die vertraglich zugesicherte Geschwindigkeit erreicht. Die Messung dokumentiert die tatsächliche Geschwindigkeit und stellt ein Messprotokoll aus, das du als Nachweis verwenden kannst.

Damit die Ergebnisse rechtsgültig sind, musst du die Breitbandmessung über die Desktop-App oder mobile App der BNetzA durchführen. Nutze am PC oder Notebook ein LAN-Kabel, um Verzerrungen durch WLAN-Schwankungen zu vermeiden, und schalte alle anderen Geräte ab, die gleichzeitig auf das Internet zugreifen.

Um verlässliche Ergebnisse zu erhalten, muss deine Messung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Du musst insgesamt min­des­tens 30 Messungen innerhalb von 14 Tagen durchführen.
  • Diese Messungen sollten an min­des­tens drei unter­schied­li­chen Tagen erfolgen. Zwischen den einzelnen Messtagen muss ein Abstand von min­des­tens einem Kalen­der­tag liegen.
  • An jedem der drei Kalen­der­ta­ge solltest du zehn Messungen durch­füh­ren, um ein ver­läss­li­ches Ergebnis zu erhalten.
  • Bei den Messungen eines einzelnen Tages sollte ein Abstand von min­des­tens fünf Minuten ein­ge­hal­ten werden, und zwischen der fünften und sechsten Messung min­des­tens drei Stunden Abstand.
Frau sitzt auf dem Sofa und schaut skeptisch auf ihr Smartphone
© iStock.com/elenaleonova

Umsetzung im Mobilfunk: Das gilt fürs Handy

Nicht nur beim Festnetz, sondern auch beim Handy kann langsames Internet zum Problem werden. Leider gibt es im Mobilfunkbereich bisher keine klar definierte Mindestgeschwindigkeit: Mobilfunknetze sind stärker von äußeren Faktoren abhängig als Festnetzanschlüsse. Zudem schwankt die Netzqualität je nach Standort, Tageszeit und Netzauslastung.

Im Juni 2024 gab es seitens der Bundesnetzagentur eine Anhörung zu geplanten Minderungsregelungen für Mobilfunk-Internetzugänge. Ziel ist es, klare Kriterien festzulegen, wann Verbraucher bei nicht erfüllten vertraglichen Leistungen das Recht auf Preisminderung oder außerordentliche Kündigung haben.

2024 entwarf die BNetzA eine weitere Allgemeinverfügung. Diese beinhaltet die Voraussetzungen für eine erhebliche Abweichung von der Geschwindigkeit im Mobilfunkbereich und konkretisiert die Anforderungen an die mobile Breitbandmessung. Da es sich um einen Entwurf handelt, ist dieser derzeit nicht rechtlich verbindlich (Stand: April 2025).

Bis eine offizielle Lösung gefunden ist, musst du als Verbraucher deshalb weiterhin mit Schwankungen bei deinem mobilen Internet rechnen.

Info

Diese Mög­lich­kei­ten hast du bei einer Internetstörung 

Wenn dein Internet komplett ausfällt, solltest du das deinem Anbieter melden. Dieser hat 24 Stunden Zeit, das Problem zu beheben. Kann er das nicht, muss er dich darüber informieren. Dauert die Störung an, gilt: Ab dem dritten Tag nach deiner Störungsmeldung bekommst du Geld zurück, denn du hast Anspruch auf eine Entschädigung:

  • Für den dritten und vierten Tag des Ausfalls bekommst du zehn Prozent des Monats­ent­gelts (min­des­tens fünf Euro).
  • Ab dem fünften Tag hast du Anspruch auf 20 Prozent des Monats­ent­gelts (min­des­tens zehn Euro).

Dauert der Ausfall länger an, kannst du dem Anbieter schriftlich eine angemessene Frist setzen, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen. Üblicherweise liegt so eine Frist bei zehn bis vierzehn Tagen. Läuft die Frist ab, ohne dass der Anbieter die Störung behebt, kannst du den Vertrag außerordentlich kündigen.

Internet zu langsam? Das kannst du tun

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Wenn deine Messungen zeigen, dass deine tatsächliche Internetgeschwindigkeit deutlich unter der vertraglich zugesicherten Leistung liegt, kannst du aktiv werden und dein Recht auf schnelles Internet einfordern. Nach § 57 Abs. 4 TKG kannst du bei zu langsamem Internet weniger zahlen oder den Vertrag außerordentlich kündigen.

Allerdings solltest du die monatliche Zahlung nicht einfach eigenmächtig mindern, da dein Internetanbieter dir dann den Anschluss sperren könnte. Sende stattdessen eine Mängelanzeige an den Anbieter und setze ihm eine Frist von 14 Tagen zur Nacherfüllung. Zahle die Rechnung währenddessen unter Vorbehalt.

Sollte der Anbieter die Frist verstreichen lassen, ohne das Problem zu beheben, kannst du die Minderung des Entgelts fordern. Die Minderung erfolgt im Verhältnis der tatsächlichen Leistung zur vertraglich vereinbarten Leistung.

Junge Frau sitzt in abgedunkeltem Gaming-Raum am Computer
© iStock.com/PonyWang

Wenn der Anbieter sich weigert

Falls dein Anbieter nicht reagiert oder sich weigert, deine Ansprüche zu erfüllen, kannst du dich an die Bundesnetzagentur oder Verbraucherzentrale wenden. Die BNetzA bietet eine Schlichtungsstelle, die dir helfen kann – das Verfahren kann jedoch Monate dauern.

Die Verbraucherzentrale hilft oft direkt, indem sie den Anbieter mit einem offiziellen Schreiben kontaktiert und dich bei der Berechnung der Preisminderung unterstützt. Du kannst aucheinen Anwalt einschalten, um deine Rechte durchzusetzen und den nötigen rechtlichen Druck aufzubauen.

Auch wenn das Internet mit der gewünschten Geschwindigkeit läuft, kann es online Probleme geben. Mehr über Spam, Cybermobbing und Identitätsdiebstahl erfährst du im Beitrag: „Ärger im Internet“.

FAQ

  • Ab wann bekommt man bei einer Inter­net­stö­rung Geld zurück?

Bei einem Komplettausfall des Internetanschlusses hast du ab dem dritten Tag nach der Störungsmeldung Anspruch auf eine Entschädigung.

  • Bekomme ich Geld zurück, wenn mein Internet zu langsam ist?

Wenn deine Internetgeschwindigkeit erheblich vom vertraglich vereinbarten Wert abweicht, kannst du vom Anbieter eine Preisminderung verlangen.

  • Mein Internet ist langsam – kann ich einfach weniger zahlen?

Du solltest die Zahlung nicht einfach selbst mindern, da dein Internetanbieter dann den Anschluss sperren könnte. Sende ihm stattdessen eine Mängelanzeige und zahle unter Vorbehalt.

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