Rückrufaktion. Ein Einkaufswagen wird durch zwei Regale im Supermarkt geschoben. Eisenhans, Fotolia

24. Februar 2016, 15:46 Uhr

Mangelhafte Produkte Rück­ruf­ak­ti­on: Das müssen Sie wissen

Wenn sich ein Produkt oder ein Lebensmittel nachträglich als mangelhaft erweist, starten Hersteller oft eine Rückrufaktion, um Verbraucher zu schützen und Schäden zu vermeiden. Im eigenen Interesse sollten Verbraucher einen solchen Produktrückruf nicht ignorieren – sonst droht der Verlust von Ersatzansprüchen.

Abgesichert in allen Lebenslagen – mit einem Rechtsschutz. >>

Rück­ruf­ak­ti­on: Dann sind Unter­neh­men dazu verpflichtet

Nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) müssen alle Produkte, die in den Handel kommen, so hergestellt sein, dass sie Verbraucher nicht gefährden können. Wird im Nachhinein dennoch ein Mangel bekannt, der sogar Lebensgefahr bedeuten kann – etwa bei Lebensmitteln, die durch Fremdkörper verunreinigt worden sind –, ist der Hersteller zu einem Produktrückruf verpflichtet. Dieser kann auch durch Behörden angeordnet werden. Bei weniger gravierenden Mängeln kann der Hersteller selbst entscheiden, ob er nur eine Warnung ausspricht oder freiwillig eine Rückrufaktion startet.

Bei einer Rückrufaktion muss der Hersteller alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, um die betroffenen Verbraucher zu erreichen. Bei einem Neuwagen kann es dabei ausreichen, dass jeder Käufer ein entsprechendes Anschreiben erhält. Geht es um Lebensmittel, die überall verkauft werden, funktioniert ein Produktrückruf aber in der Regel nicht ohne Einbindung der Medien.

Haben Ver­brau­cher ein Recht auf Ersatz?

Ruft der Hersteller ein Produkt zurück, ist er in der Regel nicht verpflichtet, es komplett gegen ein neues und fehlerfreies Exemplar auszutauschen. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Reparatur möglich ist. Viele Hersteller bieten jedoch schon aus Imagegründen bei einem Produktrückruf freiwillig kostenlosen Ersatz an – insbesondere bei Lebensmitteln. Verbraucher können sich auch an den Verkäufer des Produkts wenden, wenn die zweijährige Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Mangelhafte Ware muss dann repariert oder ausgetauscht werden.

Advocard-PrivatrechtsschutzSchaden trotz Pro­dukt­rück­ruf – was nun?

Sie sollten eine Rückrufaktion auf keinen Fall ignorieren, wenn Sie eines der möglicherweise mangelhaften Produkte gekauft haben. Sie riskieren dann neben dem Schaden durch das Produkt auch Ihre Ersatzansprüche. Wenn Sie von dem Produktrückruf nichts mitbekommen haben und es zu einem Schaden durch das Produkt kommt, muss der Hersteller zwar grundsätzlich trotz Rückruf haften. Ist aber nachgewiesen, dass er über die Aktion so umfassend informiert hat – etwa über sämtliche Medienkanäle oder sogar per direktem Anschreiben –, dass es für Verbraucher annähernd unmöglich war, den Rückruf zu verpassen, kann es sein, dass der Hersteller für entstandenen Schaden nicht haften muss.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.