Schlechter Service im Restaurant: So reagieren Sie richtig Kalim, Fotolia

24. September 2014, 10:28 Uhr

Preisnachlass Schlech­ter Service im Restau­rant: So reagieren Sie richtig

Stundenlanges Warten auf den Kellner, kaltes Essen, schmutzige Gabeln – schlechter Service kann einem die Zeit im Restaurant leicht vermiesen. Als Gast haben Sie jedoch die Möglichkeit, etwas dagegen zu unternehmen. Im besten Fall verlassen Sie das Lokal doch noch zufrieden – und das ganz ohne großen Streit.

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Schlech­ter Service: Restau­rant ist kein rechts­frei­er Raum

Eigentlich haben Sie sich auf den Restaurantbesuch gefreut und dann das: schlechter Service. Wenn der Kellner unfreundlich ist, das Essen nicht schmeckt oder das Bier schal ist, können Sie dies stillschweigend hinnehmen oder den Wirt auf die Mängel hinweisen. Überlegen Sie zunächst, ob Letzteres wirklich nötig ist. Wenn Sie zum Beispiel lange auf den Kellner warten müssen, könnte dies daran liegen, dass er überlastet ist – bringen Sie in diesem Fall am besten etwas Geduld und Verständnis mit.

Wenn der schlechte Service im Restaurant jedoch zu gravierend ist, sollten Sie sich zu Wort melden. Grundsätzlich gilt: Ein Restaurant ist kein rechtsfreier Raum. Die Hauptpflicht des Gastes ist es, die Rechnung zu zahlen. Der Wirt muss auf der anderen Seite dafür sorgen, dass mangelfreie Speisen und Getränke auf den Tisch kommen. Kaltes, schlechtes, falsches oder sehr spät serviertes Essen muss nicht hingenommen werden.

Dies sind Ihre Möglichkeiten

Wenn Sie nicht bestelltes Essen gebracht bekommen oder die Speisen qualitativ minderwertig sind, sollten Sie schnell darauf aufmerksam machen. Bereits verspeistes Essen kann nicht mehr wirkungsvoll reklamiert werden. Ein Urteil (AZ: 22 S 136/92) des Landgerichts Düsseldorf bestätigt, dass die Beschwerde hier unverzüglich erfolgen und objektiv nachvollziehbar sein muss. Wenn Ihre Bedienung sehr unfreundlich ist, können Sie mit dem Wirt eine Preisminderung verhandeln.

Sollten Sie einmal eine halbe Stunde oder länger auf Ihr Essen warten, kann ebenfalls eine Preisminderung drin sein. Ein Urteil (AZ: 1 S 196/92) des Landgerichts Karlsruhe stützt dies. Zumeist ist dabei eine Lösung ohne Anwalt und Rechtsstreit möglich – und bringt Ihnen als Gast oft sogar mehr. Viele Wirte werden für freundliche Hinweise dankbar sein und als Ausgleich für den schlechten Service einen Preisnachlass gewähren oder ein kleines Extra springen lassen. Denn nur zufriedene Gäste kommen wieder.

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