Schnaps brennen: Wichtige Fragen für Privatpersonen © Fotolia/Cherries

9. März 2022, 9:00 Uhr

Darf ich eigentlich? Schnaps brennen: Wichtige Fragen für Privatpersonen

Selbst gemacht schmeckt am besten – dieser kulinarische Grundsatz ist zwar löblich, aber nicht immer umsetzbar. Schnapsbrennen beispielsweise darfst du zu Hause nicht einfach selbst. Das war zwar mal anders, doch mittlerweile gibt es für Privatpersonen strikte Regelungen.

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Schnaps brennen für den Eigen­be­darf: Ist das noch erlaubt?

Schnaps selber brennen – das geht in Deutschland nicht. Nicht mehr, besser gesagt, denn bis Ende 2017 war das in kleinem Rahmen durchaus möglich. Seit 2018 gilt in Deutschland das Alkoholsteuergesetz (AlkStG), das besagt: Du darfst Obst aus dem heimischen Garten zwar nicht mehr selbst zu hochprozentigen alkoholischen Getränken verarbeiten, aber beispielsweise in einer sogenannten Abfindungsbrennerei verwerten lassen.

Was ist eine Abfindungsbrennerei? § 9 des AlkStG definiert diese folgendermaßen: “Abfindungsbrennereien sind Orte, an denen Alkohol [...] ohne Verschlüsse ausschließlich aus Obst [...] gewonnen und gereinigt werden darf.” Legal ist Schnapsbrennen in Deutschland also nur in einer Abfindungsbrennerei.

INFO

Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG)

Bis 31. Dezember 2017 durften Privatpersonen in der Bundesrepublik kleine Mengen Schnaps selber brennen und so zum Beispiel Birnen aus dem eigenen Garten zu Obstgeist verarbeiten.

Mehrere alte Schnapsbrennanlagen
© iStock/DavorLovincic

Schnaps­bren­nen in einer Abfindungsbrennerei

Um eine eigene Brennerei zu betreiben, ist beim zuständigen Hauptzollamt eine Brennerlaubnis zu beantragen. Eine solche Brenngenehmigung erhält man allerdings nur dann, wenn ein wirtschaftliches Bedürfnis nachgewiesen werden kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Brennerei eine eigenständige wirtschaftliche Einheit darstellt und so viel Obst oder andere destillierbare Stoffe anfallen, dass das genehmigte Liter-Kontingent innerhalb eines Kalenderjahres potenziell auch ausgeschöpft wird. Der Betrieb einer solchen sogenannten Abfindungsbrennerei kommt daher in erster Linie wohl für Obstbauern infrage.

Zusätzliche Schwierigkeit dabei: Für Abfindungsbrennereien gibt es regionale Kontingente, die vor allem auf die Obstanbaugebiete in Süd- und Südwestdeutschland verteilt sind. Sind diese schon ausgeschöpft, erhältst du keine Genehmigung. Für den legal gebrannten Alkohol bezahlen Brenner eine Alkoholsteuer oder geben ihn gegen ein Übernahmegeld an die Bundesmonopolverwaltung ab.

Als Pri­vat­per­son fremde Abfin­dungs­bren­ne­rei­en nutzen

Deutschlandweit gibt es rund 29.000 Abfindungsbrennereien. Als sogenannter Stoffbesitzer hast du in bestimmten Bezirken in den süd- und südwestdeutschen Obstanbaugebieten die Möglichkeit, dein eigenes Obst in einer Abfindungsbrennerei selbst zu verarbeiten. Ob dies an deinem Wohnsitz zulässig ist, erfährst du beim Hauptzollamt. Ohne vorherige Anmeldung ist aber auch die Nutzung einer fremden Abfindungsbrennerei nicht möglich.

Und so ist das Prozedere:

  1. Zunächst musst du eine soge­nann­te Abfin­dungs­an­mel­dung ausfüllen und diese beim Haupt­zoll­amt Stuttgart ein­rei­chen. Die Anmeldung kann in Papier­form oder elek­tro­nisch erfolgen. Bedenke, dass diese min­des­tens fünf Tage vor Betriebs­be­ginn beim Zollamt vorliegen muss.
  2. Die Behörde ent­schei­det dann, ob du eine Brenn­ge­neh­mi­gung für die Nutzung der Fremd­bren­ne­rei erhältst. Zudem bist du ver­pflich­tet, die Rechte und Pflichten des Bren­ne­rei­be­sit­zers zu über­neh­men. Das heißt unter anderem, dass du Alko­hol­steu­er für deinen Selbst­ge­brann­ten ent­rich­ten musst.

Wichtig: Erst, wenn dir die Brenngenehmigung des Zollamtes vorliegt, darfst du mit dem Schnapsbrennen beginnen.

Briefkasten des Hauptzollamts
© iStock/Bihlmayer Fotografie

Wie viel Liter Schnaps darf ich brennen?

Für Privatpersonen gibt es eine Obergrenze in puncto Schnapsbrennen: Sie dürfen als Stoffbesitzer bis zu 50 Liter reinen Alkohol pro Jahr gewinnen. Darauf fallen 511 Euro Alkoholsteuer an (Stand: 2021). Als Grundlage für die Alkoholgewinnung gelten nur selbstgewonnene Rohstoffe und deren Rückstände, also beispielsweise Obst und Wurzeln, nicht aber Zucker beispielsweise.

Gut zu wissen: In Deutschland ist Schwarzbrennen ein Straftatbestand. Wer die Mengen-Obergrenze überschreitet, gewerblich agiert oder unzulässige Rohstoffe zur Gewinnung von Alkohol nutzt, muss mit einer Geldstrafe rechnen oder verliert seine Brenngenehmigung.

Wie funk­tio­niert das Brennen von Schnaps in einer Brennerei?

Du hast deine Genehmigung erhalten, weißt, wie viel Schnaps du legal brennen darfst und welche Abfindungsbrennerei dir bei deinem Vorhaben hilft. Aber was passiert mit deinen gesammelten Früchten in der Abfindungsbrennerei eigentlich? Sie durchlaufen einen komplexen Prozess:

  1. Gärung: Hierbei wird der Frucht­zu­cker aus den Früchten in Alkohol umgewandelt.
  2. Destil­la­ti­on: Zur Gewinnung von Trink­al­ko­hol werden Wasser und feste Bestand­tei­le im Dampf getrennt und konzentriert.
  3. Gewinnung flüssigen Trink­al­ko­hols: Hierfür wird der kon­zen­trier­te Alko­hol­dampf her­un­ter­ge­kühlt und aufgefangen.
  4. Ver­dün­nung: Das Destillat wird so lange verdünnt, bis der gewünsch­te Alko­hol­ge­halt erreicht ist.

Bleibt die Frage: Wie lange dauert es eigentlich, Schnaps zu brennen, sprich bis aus Früchten Alkohol geworden ist? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Alkoholtyp, von der Menge der Rohstoffe, vom Gär- und Destilliervorgang sowie von der anschließenden Reifung. Pauschale Zeitangaben lassen sich hier nur schwer treffen. Am besten wendest du dich bei Fragen rund um den Brennvorgang und dessen Zeitdauer direkt an eine Abfindungsbrennerei.

FAZIT
  • Schnaps brennen – das ist sei 2018 in Deutsch­land nicht mehr erlaubt, jeden­falls nicht mit eigenem Equipment in den eigenen vier Wänden.
  • Pri­vat­per­so­nen dürfen eigene Früchte aber in einer Abfin­dungs­bren­ne­rei verwerten lassen, sofern sie die Ober­gren­ze von 50 Litern reinen Alkohols pro Kalen­der­jahr einhalten.
  • Möchtest du Schnaps in einer Brennerei brennen lassen, brauchst du eine Geneh­mi­gung, die du beim Zollamt bean­tra­gen kannst.
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