21. Dezember 2023, 16:08 Uhr
Darf ich eigentlich? Silvesterfeuerwerk: Was erlaubt und was verboten ist
Den Jahreswechsel verbinden viele Menschen mit einem Silvesterfeuerwerk. Damit niemand verletzt oder durch das laute Knallen belästigt wird, gelten genaue Vorgaben rund um den Kauf und das Anzünden der Feuerwerkskörper. Doch trotz strenger Regeln kann auch bei ordnungsgemäßem Gebrauch etwas schiefgehen. Welche Konsequenzen dann drohen und wer welche Art von Schaden bezahlt, klärt dieser Ratgeber.
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Böller und Raketen: Welches Silvesterfeuerwerk ist erlaubt?
Wer nicht aufpasst, kann bereits beim Kauf von Böllern und Raketen etwas falsch machen, denn dabei gibt es einige Bestimmungen zu beachten. Das deutsche Sprengstoffgesetz (SprengG) bildet die Grundlage für die Vorgaben, was zu welchem Zeitpunkt zum privaten Gebrauch gezündet werden und ab welchem Alter man das Feuerwerk kaufen darf.
Demnach sind im Handel nur zwei Arten von Feuerwerkskörpern frei erhältlich:
- In die Kategorie F1 fallen unter anderem Knallbonbons, Knallerbsen und Tischfeuerwerk. Sie dürfen ganzjährig verkauft und auch an Kinder ab zwölf Jahren abgegeben werden.
- Zur Kategorie F2 gehören Raketen, Böller, Feuertöpfe und ähnliche Feuerwerkskörper. Sie dürfen nur an Personen ab 18 Jahren und ausschließlich an den letzten drei Werktagen eines Jahres verkauft werden.
Die Feuerwerkskörper müssen das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) sowie ein CE-Zeichen tragen. Alle anderen Knaller, etwa der Klassen F3 und F4, sind in Deutschland nicht für den Verkauf an Privatpersonen zugelassen und dürfen grundsätzlich nur von ausgebildeten Pyrotechnikern gezündet werden.
Wann ist Silvesterfeuerwerk erlaubt?
Das Zünden von Silvesterfeuerwerk ist nur in einem kleinen Zeitfenster gestattet: ab dem 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 23:59 Uhr – also zwei volle Tage. Die genauen Bestimmungen sind allerdings Sache der Bundesländer. Sie dürfen die Dauer einschränken oder auch ein Verbot aussprechen. Erkundige dich besser vorab bei deiner Stadt oder Gemeinde nach den örtlichen Regelungen.
Zu anderen Zeiten und Anlässen ist das Abbrennen eines Feuerwerks nicht grundsätzlich verboten – beispielsweise zu Hochzeiten, runden Geburtstagen oder großen Firmenfeiern. Allerdings bedarf es dabei einer Ausnahmegenehmigung. Gemäß SprengG muss dafür ein schriftlicher Antrag auf Genehmigung des Feuerwerks beim örtlichen Ordnungs- oder Umweltamt gestellt werden.
Du solltest dabei jedoch bedenken, dass sich Anwohner und Nachbarn von der Lautstärke des Feuerwerks im Sinne der Lärmbelästigungund den entstehenden Abfällen gestört fühlen könnten. Um Streit zu vermeiden, solltest du rechtzeitig das Gespräch suchen und den besonderen Grund für das Feuerwerk erklären. Im Idealfall vermeidest du so Konflikte in der Nachbarschaft.
Ebenfalls gilt: Planst du eine Silvesterparty, solltest du zuvor mit deinen Nachbarn absprechen, bis zu welcher Uhrzeit gefeiert werden darf. Denn auch an Silvester gilt grundsätzlich ab einer bestimmten Uhrzeit die Nachtruhe.
Wo ist Feuerwerk verboten?
In unmittelbarer Nähe bestimmter Örtlichkeiten ist die Nutzung von Böllern, Raketen und Co. generell verboten. Dazu gehören laut des Bundesministeriums für Inneres und Heimat (BMI):
- Kirchen
- Krankenhäuser
- Kinderheime
- Altersheime
- Reet- oder Fachwerkhäuser
- Bereiche mit großen Menschenansammlungen (z. B. in Berlin rund um das Brandenburger Tor)
Schäden durch Silvesterfeuerwerk: Wer zahlt?
Silvesterraketen und -böller verursachen jedes Jahr zahlreiche Sachschäden und Unfälle. Verschiedene Versicherungen springen im Ernstfall ein und übernehmen die Kosten. Welche Versicherung zuständig ist, ist abhängig von der Art des Schadens:
- Sorgt ein Silvesterböller oder eine Rakete für einen Brand oder andere Schäden an Haus und Dach, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten. Grundsätzlich wird zwar der Verursacher haftbar gemacht, allerdings ist dieser in der Praxis oft schwer ausfindig zu machen. Das gilt zum Beispiel auch bei Böllern im Briefkasten oder Schäden, die nach einem Brand durch Löschwasser am Haus entstehen.
- Kommt es innerhalb der Wohnung oder des Hauses zu Schäden durch Silvesterfeuerwerk, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Hier kann es um Kleidung, Möbel und persönliche Gegenstände gehen. Auch in diesem Fall muss der Verursacher für den Schaden selbst aufkommen oder dessen Haftpflichtversicherung übernimmt. Bei grob fahrlässigem Verhalten kann die Versicherung jedoch die Leistung kürzen oder verweigern.
- Schäden durch Silvesterböller am Auto sind Sache der Kaskoversicherung – sofern du eine solche Police abgeschlossen hast. Die Teilkaskoversicherung leistet bei Bränden und Explosionen, die Vollkaskoversicherung kommt zusätzlich auch für Vandalismusschäden auf. Wer nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, muss die Kosten selbst tragen, wenn der Schuldige nicht bekannt ist.
- Kommt es zu Personenschäden durch Silvesterraketen oder Böller, wird ebenfalls der Verursacher haftbar gemacht. Je nach Art der Verletzung können dabei sehr hohe Kosten anfallen – eine Haftpflichtversicherung ist daher unerlässlich. Auch hier gelten jedoch Ausnahmen bei Fällen, in denen mit grober Fahrlässigkeit gehandelt wurde. Wer eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat und nach einem Silvesterunfall dauerhafte Einschränkungen erleidet, erhält Leistungen der Versicherung. Für die Behandlungskosten kommt aber die Krankenversicherung auf.
Was droht bei Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz?
Auch in dieser Frage sind die Bundesländer zuständig – mit jeweils eigenen Strafkatalogen. Das Ausmaß der Strafe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. Allgemein ist bei Zuwiderhandlungen gegen das SprengG mit den folgenden Kosten zu rechnen:
- Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen werden als Ordnungswidrigkeit behandelt und können eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
- Wer mit nicht zugelassenem Feuerwerk hantiert, begeht eine Straftat. Die mögliche Folge: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe.
- Die wissentliche Gefährdung von Personen oder die absichtliche Beschädigung wertvoller Dinge durch Feuerwerkskörper kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren führen.
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