1. Dezember 2016, 11:36 Uhr
Mit Spenden Steuern sparen Spenden absetzen: So machen Sie es richtig
Spenden absetzen ist für zahlreiche Menschen in Deutschland ein großes Thema, denn sie spenden gern und viel. Nach Berechnungen der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) haben sie 2015 immerhin 5,5 Milliarden Euro uneigennützig abgegeben. Weil diese Form der finanziellen Unterstützung einem guten Zweck dient, belohnt sie der Staat und sorgt dafür, dass die Wohltäter bei der Steuer ihre Spenden absetzen können. Voraussetzung dafür ist eine Spendenbescheinigung. Die gibt es aber nur, wenn gewisse bürokratische Regeln eingehalten werden.
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Was sind Spenden?
Dazu muss zunächst der selbstlose Geldsegen als Spende anerkannt werden. Als solche gelten freiwillige Mittel, die ohne eine erwartete Gegenleistung fließen. Und zwar an eine steuerbegünstigte Organisation mit Sitz in Deutschland. Darunter fallen zum Beispiel gemeinnützige Stiftungen und Vereine, kulturelle, religiöse oder wissenschaftliche Einrichtungen sowie Stiftungen und politische Parteien. Für sie sind teils verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, wollen die Geldgeber eine gültige Spendenbescheinigung erhalten und damit erfolgreich ihre Spenden absetzen.
Spenden absetzen bis zu einer Höchstgrenze
Sie können Spenden in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben eintragen und so absetzen. Allerdings nur bis zu maximal 20 Prozent der Höhe Ihrer Gesamteinkünfte. Auch muss der Wert der Spenden den Pauschbetrag für Sonderabgaben übersteigen. Der liegt für Alleinstehende derzeit bei 36 Euro, für zusammen veranlagte Ehegatten und eingetragene Lebenspartner bei dem Doppelten, also 72 Euro.
Geltend machen können Sie beispielsweise Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte und gemeinnützige Vereine. Nicht möglich ist das hingegen bei Zuwendungen für Sport-, Heimat- oder Karnevalsvereine.
Die richtige Spendenbescheinigung
Damit Sie die Spenden absetzen können, brauchen Sie eine gültige Spendenbescheinigung. Wenn Sie bis zu 200 Euro an eine sogenannte juristische Person des öffentlichen Rechts geben, dann genügt dafür ein vereinfachter Nachweis – also ein Kontoauszug oder Barzahlungsbeleg. Spenden Sie Geld an Vereine und Stiftungen, brauchen Sie ein zusätzliches Dokument. Dieses muss bestätigen, dass die unterstützte Einrichtung von der Körperschaftssteuer befreit ist, und ausweisen, wie diese die Mittel verwendet.
Spenden Sie mehr als 200 Euro, so müssen Sie dem Fiskus eine "Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster" – früher als Spendenbescheinigung bezeichnet – vorlegen. Die stellt der Begünstigte aus und übergibt sie Ihnen oder schickt sie direkt elektronisch an das Finanzamt.
Spenden an Stiftungen und Parteien
Geben Sie Geld in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung, so können Sie Beträge von bis zu einer Million Euro (als Einzelperson) beziehungsweise bis zu zwei Millionen Euro (als zusammen veranlagte Ehepaare oder Lebenspartner) als Spenden absetzen. Zuwendungen an politische Parteien können Sie zur Hälfte direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Als Höchstbetrag gelten hier 825 Euro (beziehungsweise 1.650 Euro). Abzugsfähig als Sonderausgaben sind Spenden bis zu 1.650 Euro (beziehungsweise 3.300 Euro).
Weitere Spendenformen
Neben Geldspenden gibt es weitere Formen mildtätiger Zuwendungen. Zum Beispiel Sachspenden oder Aufwandsspenden (etwa Fahrtkosten im Zuge ehrenamtlicher Tätigkeiten) und Vergütungsspenden. Möchten Sie auch solche Spenden absetzen, so gelten dafür besondere Regelungen. Im Zweifel – auch hinsichtlich von Geldspenden – konsultieren Sie am besten einen Steuerberater.
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