30. Januar 2015, 14:44 Uhr
Rechtliche Grauzone Streaming: Wann ist Filme online schauen legal und wann nicht?
Das Internet bietet Filmfans unbegrenzte Möglichkeiten: Sie wollen die neue Staffel Ihrer Lieblingsserie aus den USA schon vor allen anderen sehen? Streaming-Portale machen es mit wenigen Mausklicks möglich. Doch ist es eigentlich legal, wenn Sie Filme online schauen?
Was ist Streaming eigentlich?
Laut Gesetz ist es verboten, ein Werk zu vervielfältigen, wenn es nicht im Sinne des § 44a Urheberrechtsgesetz nur vorübergehend ist. Um zu klären, ob Streaming unter dieses Verbot fällt, ist es zunächst wichtig, zu wissen, was dies überhaupt ist: Als Streamen von Filmen und Serien wird das Abspielen eines online verfügbaren Videos im Browser Ihres Computers oder mit Hilfe einer speziellen Software bezeichnet. Im Gegensatz zu einem Download wird die Datei beim Streaming in der Regel nur vorübergehend im Zwischenspeicher Ihres Rechners gespeichert. Der Arbeitsspeicher leert sich meist selbst, sobald eine Datei nicht mehr gebraucht wird – der gestreamte Film wird also nicht auf die Festplatte des Computers geladen und kann auch nicht weitergegeben werden. Die Vervielfältigung kann demnach als vorübergehend bezeichnet werden. Es ist per se nicht illegal, wenn Sie Filme online schauen.
Filme online schauen: Urheberrechte beachten
Ganz so einfach ist es jedoch nicht, denn bei der ganzen Problematik darf nicht vergessen werden, dass auch, wenn Streaming als solches legal ist, die gestreamten Dateien selbst illegal sein könnten. Die rechtswidrige Nutzung von Filmen ist verboten. Wenn Sie also einen Film über ein Streaming-Portal ansehen, der Urheber des Films der Verbreitung über das betreffende Portal jedoch nicht zugestimmt hat, ist davon auszugehen, dass der Film illegal ins Netz gestellt wurde. Rechtsexperten geben zu bedenken, dass Verbraucher jedoch oft nicht auf den ersten Blick erkennen können, welcher Film urheberrechtlich geschützt ist und welcher nicht. Anders verhält sich dies jedoch beim Abrufen eines Streams, der beispielsweise einen aktuellen Kinofilm zur Verfügung stellt. Hier kann es einem Laien durchaus zugetraut werden, zu erkennen, dass der abgespielte Inhalt unerlaubt online gestellt wurde. Das Abrufen eines solchen Streams bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone – während das bloße Anschauen nach allgemeiner Auffassung nicht verboten ist, wäre der Download oder die Weitergabe durchaus strafbar.
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Konflikte vermeiden und Streaming-Quelle prüfen
Wichtig ist, dass Sie die Streaming-Quelle stets kritisch betrachten, ehe Sie sie nutzen. Bietet ein Portal Filme an, die hierzulande noch nicht einmal im Kino laufen, können Sie davon ausgehen, dass die Quelle unseriös ist – solche Angebote sollten Sie besser nicht nutzen, um mögliche Konflikte zu vermeiden. Sollten Sie eine Abmahnung wegen Streaming bekommen, sollten Sie Ruhe bewahren und sich mit einem Anwalt Ihres Vertrauens beraten, wie Sie weiter vorgehen können.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.