19. September 2017, 10:04 Uhr
Tierschutz Tierrechte: Was Sie über den Tierschutz wissen sollten
Tierrechte werden seit 1972 unter anderem im Tierschutzgesetz (TierSchG) geregelt; seit 2002 wird auch im Grundgesetz der Tierschutz zumindest am Rande erwähnt. Zusätzlich tauchen Tiere noch in vielen anderen Gesetzbüchern auf – meistens dann, wenn sie Teil eines Rechtsgeschäfts sind.
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Tiere sind keine Sachen
§ 90a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besagt, dass Tiere keine Sachen sind, sondern für sie besondere Gesetze gelten – zum Beispiel das Tierschutzgesetz. Dennoch werden sie rechtlich wie Sachen behandelt, wenn es an anderen Vorschriften mangelt. Sie werden auch wie Gegenstände in Kategorien untergliedert:
• Haustiere
• Nutztiere
• Wildtiere
Da Tiere in Deutschland aktuell keine juristischen Personen sind, gibt es auch keine Tierrechte, die mit Menschenrechten vergleichbar wären. Vielmehr sind Tierrechte auf Gesetzesebene aktuell ein Sammelbegriff für eine Vielzahl an Bestimmungen, die den Umgang mit Tieren betreffen, so zum Beispiel:
• Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB
• Tiere im Straßenverkehr gemäß § 28 Straßenverkehrsordnung (StVO)
• Halten gefährlicher Tiere gemäß § 121 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Der Schutzstatus eines Tieres kommt dabei vielfach darüber zustande, wem es gehört: Verletzt jemand Ihr Hauskaninchen, können Sie vom Verursacher nicht nur den Kaufpreis, sondern die Behandlungskosten einfordern. Ein Wildkaninchen aber hat keinen Halter und darf daher erschossen werden, sofern der Waldbesitzer keine Einwände hat. Mit Tierschutz haben diese tierbezogenen Gesetze eher wenig zu tun.
Kein Tierleid ohne vernünftigen Grund
"Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen", heißt es in § 1 TierSchG. Während medizinisch notwendige Behandlungen durch den Tierarzt als vernünftiger Grund recht eindeutig sind, herrscht in anderen Fällen schon deutlich weniger Einigkeit: Sind Schnitzel oder Pelzkrägen ein vernünftiger Grund, um ein Tier zu töten? Die Meinungen gehen weit auseinander.
Auch mit der Haltung von Tieren befasst sich das Tierschutzgesetz – allerdings lassen Formulierungen wie "möglichst artgerecht" sehr viel Spielraum, den vor allem industrielle Tierhalter durchaus nutzen, um ihre wirtschaftlichen Interessen zu verwirklichen. Wirksam werden Tierrechte daher meist nur im Zusammenhang mit konkreten Rechtsverordnungen. Dazu zählt die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (umgangssprachlich als Legehennenverordnung bekannt), die die klassische Käfighaltung von Hennen verbietet.
Nach dem Tierschutzgesetz dürfte es in Deutschland auch keine Massentierhaltung und kaum Tierversuche geben – die Realität sieht aufgrund der sehr lockeren Gesetzeslage allerdings anders aus. Völlig konträr dazu steht die Tatsache, dass Tierquälerei mit Geldbußen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden kann (§ 17 TierSchG).
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