10. September 2015, 8:26 Uhr
Gesundheitsversprechen Trotz "Health Claims Verordnung": Lebensmittel-Werbung oft irreführend
"Ein Plus an Vitamin C“, "stärkt die Abwehrkräfte" oder "cholesterinsenkend": Kunden greifen gerne zu Lebensmitteln mit sogenannten Health Claims, die auf eine Beziehung zur Gesundheit oder auf nährwertbezogene Angaben hinweisen. Zwei Studien der Universität Kassel haben nun jedoch ergeben, dass die Gesundheitsversprechen auf dem Etikett oft irreführend sind.
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Wann sind Health Claims erlaubt?
Das EU-Parlament und der EU-Rat haben 2006 die sogenannte "Health Claims Verordnung" erlassen. Sie regelt, welche Nährwert- und Gesundheitsangaben auf Lebensmittel erlaubt sind. So dürfen Gesundheitsversprechen nur abgegeben werden, wenn diese wissenschaftlich erwiesen sind.
Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (ESFA) hat eine Liste der erlaubten Health Claims erstellt. Nur wenn ein Produkt einen festgelegten Mindestwert des angepriesenen Inhaltsstoffes auch wirklich enthält, darf ein vorformuliertes Gesundheitsversprechen abgegeben werden. Ein zugelassenes Versprechen bei Lebensmitteln mit Magnesium ist zum Beispiel: "Trägt zur Erhaltung normaler Zähne bei".
Warum ist die Werbung auf Lebensmittel oft irreführend?
Zwar wird die "Health Claims Verordnung" in puncto Beschreibungen auf Lebensmittelverpackungen meist eingehalten, dennoch sind die Gesundheitsversprechen oft irreführend. So lauten die Ergebnisse zweier Studien der Universität Kassel, über die der NDR berichtet.
Danach können Lebensmittelhersteller einem eigentlich ungesunden Produkt – zum Beispiel ein sehr zuckerhaltiges Müsli – in der Beschreibung einfach eine Extra-Portion Nährstoffe beisetzen und schon darf die Kalorienbombe als besonders gesund angepriesen werden.
Tipp: Lassen Sie sich nicht von Gesundheitsversprechen auf Lebensmittelverpackungen in die Irre führen. Ein Blick auf die detaillierte Zutatenliste und die Nährstofftabelle verrät Ihnen genau, ob das Produkt gesund ist oder nicht.
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