14. Mai 2021, 14:26 Uhr
Durchatmen Unerwünschte Anrufe: Richtig reagieren bei Spam und Werbung
Zunehmend versuchen Unternehmen, per Telefon neue Kunden zu akquirieren. Das ist aber nur zulässig, wenn die Angerufenen der Kontaktaufnahme schriftlich zugestimmt haben. Andernfalls ist diese Marketingpraxis verboten. Wie kannst du dich gegen unerwünschte Werbeanrufe wehren? Und was, wenn dir von den Anrufern ein Vertrag aufgeschwatzt worden ist? Hier gibt es die Antworten.
Lass dir von unseriösen Anrufern nicht die Zeit stehlen: Wir schützen deine Rechte. >>
Was ist bei Telefonwerbung erlaubt, was verboten?
Viele Unternehmen wollen mit Werbeanrufen neue Kunden gewinnen oder Bestandskunden an sich binden. Das ist bei Privatleuten nur erlaubt, sofern sie dieser Praxis vorher zugestimmt haben. Das heißt, sie müssen sich bewusst dafür entscheiden. Deshalb versuchen viele Anbieter, die Zustimmung im Zuge von Bestellungen oder Gewinnspielen von dir zu bekommen. Dann sollst du beispielsweise bei Optionen wie "Diese Angaben dürfen zu Werbezwecken genutzt werden" einen Haken machen und damit Werbeanrufe gestatten.
Liegt keine Einwilligung vor, ist Telefonwerbung verboten und fällt damit als unzumutbare Belästigung unter § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ein Verstoß kann eine hohe Geldbuße nach sich ziehen. Unterdrückt der Anrufer seine Nummer, so begeht er nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) eine zusätzliche Ordnungswidrigkeit.
Meist stecken Call-Center hinter solchen verbotenen Werbeanrufen, die auch Spam-Anrufe oder Cold Calls genannt werden. Oft werden Gewinnspiele angepriesen oder versucht, Strom- und Handytarife, Abonnements oder Versicherungen zu verkaufen.
Die Anrufe kommen teils von Mitarbeitern, teils auch von sogenannten Telefonie-Dialern. Das sind Programme, die gleichzeitig viele Teilnehmer anwählen. Sobald einer abnimmt, ist die Leitung für die anderen tot. Deshalb kann es sein, dass es nur zwei- bis dreimal klingelt. Solche Anrufe werden als Dropped Calls bezeichnet. Und es erklärt auch, warum sich oft bei der Annahme des Anrufs niemand meldet (Lost Calls). Ärgerlich: Telefonie-Dialer rufen oft mehrmals am Tag und auch nachts an.
Übrigens: Manchmal sollen Anrufe mit besonders kurzer Klingeldauer auch neugierig machen und zum Rückruf verleiten (Ping Calls). Wer das macht, riskiert hohe Verbindungsgebühren von mehreren Euro pro Minute.
Wie ist die Rechtslage bei Telefonumfragen?
Manchmal rufen auch Marktforscher für Telefonumfragen an. Ist das erlaubt oder nicht? Auch wenn Umfrage-Anrufe ebenfalls störend sein können: Grundsätzlich sind sie erlaubt, wenn sie der wissenschaftlichen Markt- oder Meinungsforschung dienen.
Vermeintliche Umfragen am Telefon können aber gefährlich sein, wenn sie nur als Tarnung für Werbeanrufe dienen. Geht es am Ende auch dabei nur um den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen, so ist das verboten.
Seriöse Markt- und Meinungsforscher rufen tagsüber und nie mit unterdrückter Nummer an. Sie nennen den Namen des Instituts, für das sie tätig sind, und informieren dich über alle relevanten Datenschutzmaßnahmen. Die Teilnahme an Umfragen ist immer freiwillig.
Das richtige Verhalten gegen unerwünschte Werbeanrufe
Die Anrufer sind meist gut darin geschult, ihre Gesprächspartner zu manipulieren und zu Vertragsabschlüssen zu drängen. Damit besteht die Gefahr, dass du dich am Telefon schnell überrumpeln lässt und auf ein Angebot eingehst. Folgende Tipps helfen dir, das Risiko von Spam-Anrufen zu verringern.
- Gib persönliche Daten wie deine Telefonnummer nur weiter, wenn es unbedingt nötig ist. Werden sie als Pflichtangaben bei Gewinnspielen gefordert, lehne sie ab.
- Manche Verträge enthalten Absätze, die dem Unternehmen die Nutzung deiner Kontaktdaten für Werbung erlauben sollen. Bist du mit den Klauseln nicht einverstanden, solltest du die betreffenden Passagen streichen. Du kannst ihnen auch nachträglich jederzeit widersprechen. Zu diesem Zweck gibt es eine Formulierungshilfe der Verbraucherzentrale.
- Merkst du, dass es sich bei einem Gespräch um einen Werbeanruf handelt, lege sofort (kommentarlos) auf. Lass dich nicht auf ein Gespräch ein.
- Vermeide es, auf Fragen wie “Können Sie mich hören?” mit “Ja” zu antworten – dahinter steckt eine Masche, um Vertragsabschlüsse zu fingieren.
- Bist du Opfer von Cold Calls, solltest du die Bundesnetzagentur darüber unterrichten. Sie verfolgt solche Vergehen und will Werbeanrufe stoppen. Die Agentur stellt dafür eine Online-Seite bereit mit vielen Formularen und Informationen zu mehreren Arten unerlaubter Werbung per Telefon, Fax oder Internet.
Im Jahr 2020 hat die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben rund 155.000 Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs und unerlaubter Telefonwerbung erhalten.
Spam-Anrufe: Was tun bei abgeschlossenen Verträgen?
Telefonisch abgeschlossene Verträge sind in der Regel ohne Unterschrift gültig. Allerdings kannst du eine Zusage nachträglich zurückziehen. Dafür hast du eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Ab wann sie läuft, hängt von den Umständen ab.
- Bei Waren beginnt sie, sobald diese beim Empfänger eingegangen sind,
- bei Dienstleistungen mit dem Vertragsabschluss.
Wichtig: Der Anbieter muss dich über dein Widerrufsrecht informieren. Tut er das nicht, so läuft die Frist maximal 12 Monate und 14 Tage weiter.
- Sogenannte Cold Calls sind verboten, wenn ihnen die Angerufenen zuvor nicht zugestimmt haben. Wer sein Einverständnis gegeben hat, kann es jederzeit rückgängig machen.
- Ansprechpartner für Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe ist die Bundesnetzagentur.
- Am Telefon abgeschlossene Verträge lassen sich innerhalb bestimmter Fristen widerrufen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.