Unerwünschte Werbung per E-Mail: So schützen Sie sich Ana Blazic Pavlovic, Fotolia

7. Juni 2020, 8:00 Uhr

So geht’s richtig Uner­wünsch­te Werbung per E-Mail: So schützen Sie sich

Viele Verbraucher erhalten täglich unerwünschte Werbung per E-Mail, teilweise als Spam, teilweise aber auch von Unternehmen, bei denen sie bereits Kunde sind. Das ist lästig – und oft auch unzulässig: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat schon 2015, also lange vor Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), entschieden, dass Verbraucher sich Werbung im Mailverkehr nicht gefallen lassen müssen.

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Werbung nur mit Einverständnis

07In dem verhandelten Fall hatte ein Kunde gegen ein Unternehmen geklagt, weil er sich belästigt fühlte: Wiederholt hatte er in E-Mails unerwünschte Werbung für eine Wetter-App erhalten, obwohl er dagegen protestiert hatte. Laut BGH-Urteil (AZ VI ZR 134/15) darf das Unternehmen dem Kläger ohne sein Einverständnis keine Werbung mehr schicken. Andernfalls droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro

Grundsätzlich muss dein Einverständnis vorliegen, damit Firmen dir Werbung schicken dürfen. Die Einwilligung muss ausdrücklich und vor der ersten Werbe-Mail erfolgt sein. Eine Ausnahme gilt allerdings: Wenn du bereits Bestandskunde der Firma bist, darf sie dich über ähnliche Produkte oder Dienstleistungen informieren. Das gilt allerdings gemäß  § 7 Abs.3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nur, wenn ...

  • du der Ver­wen­dung deiner Mail-Adresse für werbliche Zwecke nicht wider­spro­chen hast,
  • es einen wirksamen Vertrag gab und du nicht nur Infor­ma­tio­nen angefragt hast und
  • dies in zeitlich begrenz­tem Rahmen statt­fin­det, Experten gehen meist von zwei Jahren aus.

Jede Werbe-Mail muss einen Link enthalten, über den sich die Adressaten aus der Mailing-Liste abmelden können. Eine solche Verknüpfung steht oft ganz unten in der Mitteilung. Klickst du darauf, darf dir der Absender künftig keine Spam-Mail mehr schicken. Ist der Link ungültig oder nicht vorhanden, dann ist das unzulässig.

Das gilt auch, wenn der Absender seine Identität verschleiert oder verheimlicht. Vielmehr muss diese bereits aus der Kopf- und Betreffzeile der E-Mail hervorgehen. So steht es in § 6 Telemediengesetz (TMG). Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

Wider­spruch gegen uner­wünsch­te Werbung

Du kannst jederzeit beim Absender Widerspruch einlegen, wenn du E-Mail-Werbung erhältst, von der du dich gestört fühlst. In jeder E-Mail und im Einwilligungstext muss ein Hinweis auf dein Widerspruchsrecht enthalten sein. So kannst du eine gegebene Einwilligung zurücknehmen und gegen Werbung vorgehen, die du ganz ohne dein Einverständnis erhältst.

Das gilt übrigens auch für Telefonwerbung und Spam. Du kannst bereits ab der ersten unerwünschten E-Mail eine Unterlassung von dem Unternehmen fordern.

Spam, Trolle, Datendiebstahl: Alles zum richtigen Verhalten bei typischen Internet-Ärgernissen im Überblick >>

All­ge­mei­ne Tipps gegen Spam

Um grundsätzlich Spam per E-Mail zu reduzieren, solltest du mit Informationen zu deiner E-Mail-Adresse sorgfältig umgehen und sie niemals öffentlich im Internet angeben. Auch die Teilnahme an Gewinnspielen kann dafür sorgen, dass du unerwünschte Werbung bekommst. Nämlich dann, wenn du dabei unbemerkt die Einwilligung zur Verwendung deiner Mail-Adresse werbliche Zwecke gibt. Für Zweifelsfälle solltest du dir eine alternative E-Mail-Adresse zulegen und angeben. Dann bleibt dein “normales” Postfach von Spam verschont.

Öffne keine Links in verdächtigen E-Mails! Denn darüber können Schadprogramme auf deinen Computer, dein Tablet oder Smartphone eingeschleust werden. Vorsicht auch bei sogenannte Phishing-Mails, über die Betrüger an deine persönlichen Daten herankommen wollen. Achte darauf, dass der Spamfilter in deinem E-Mail-Programm aktiviert ist. Er schützt dich zusätzlich vor den ärgerlichen Zusendungen.

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