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21. April 2015, 9:12 Uhr
Zu langsam? Urteil: DSL-Vertrag kündigen bei langsamer DSL-Geschwindigkeit erlaubt
Kunden dürfen ihren DSL-Vertrag kündigen, wenn die DSL-Geschwindigkeit dauerhaft zu niedrig ist. Dabei kann das Recht zur außerordentlichen Kündigung greifen, entschied jüngst das Amtsgericht München.
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"Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund"
Im behandelten Streitfall ging es um einen Kunden, der seinen DSL-Vertrag kündigen wollte, weil die DSL-Geschwindigkeit mit erreichten 5,4 Mbit/s bis 7,2 Mbit/s deutlich und dauerhaft unter der vertraglich festgehaltenen Geschwindigkeit von 18 Mbit/s lag. Dabei wollte der Kunde von einer außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen, bei der keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Der Internet-Anbieter stellte sich quer und verwies auf eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der lediglich von einer möglichen Maximal-Bandbreite von "bis zu" 18 Mbit/s die Rede sei. Das Münchner Gericht gab dem Kunden Recht, da dessen tatsächliche DSL-Geschwindigkeit mit 30 bis 40 Prozent dauerhaft und deutlich unter der angepriesenen Maximalgeschwindigkeit lag. Eine außerordentliche Kündigung ist in diesem Fall rechtens – die Richter sehen hier ein legitimes "Kündigungsrecht aus wichtigem Grund" gemäß Paragraf 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
DSL-Vertrag kündigen: Immer schriftlich
Wenn Sie Ihren DSL-Vertrag kündigen möchten, sollten Sie immer prüfen, welche Kündigungsform der DSL-Anbieter verlangt. In manchen Fällen kann eine E-Mail ausreichen, meist wird jedoch eine Kündigung in Briefform verlangt. Auf der sicheren Seite sind Sie in jedem Fall, wenn Sie schriftlich kündigen und den Brief per Einschreiben verschicken. Sollte es einmal zu Problemen kommen, können Sie die Kündigung so nachweisen.
Eine außerordentliche Kündigung wie im oben beschriebenen Fall, ist auch dann möglich, wenn ein Umzug ins Ausland ansteht, ein Todesfall vorliegt oder Privatinsolvenz angemeldet wurde. Ob eine zu langsame DSL-Geschwindigkeit als Grund für eine fristlose Kündigung ausreichend ist, wird stets im Einzelfall entschieden. Hier herrschen keine eindeutigen Regelungen. Bei rechtlichem Ärger kann Ihnen ein Privat-Rechtsschutz helfen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.