28. April 2015, 9:20 Uhr
Kostenlose Online-Liebe Urteil: Partnervermittlung darf keine Kosten erheben
Eine Online-Partnervermittlung darf keine Kosten erheben, entschied das Amtsgericht Hamburg in einem Fall. Die Klägerin, eine Kundin der Partnervermittlung, muss ausstehende Beiträge nicht begleichen. Dies entschied das Gericht in Berufung auf ein Gesetz aus dem Jahr 1900.
Partnervermittlung verlangt Geld für Kontakte
Viele Online-Partnervermittlungen verlangen Geld für die Vermittlung von Kontakten. Im zugrundeliegenden Rechtsstreit klagte eine Partnerbörse vor dem Hamburger Amtsgericht, da eine Kundin ihre Mitgliedsbeiträge nicht zahlte. Die Richter wiesen die Klage jedoch ab und gaben der Kundin Recht. Wer feste Partnerschaften vermittle, dürfe dafür kein Geld verlangen. Das Kuriose: Die Richter beriefen sich bei der Urteilsfindung auf ein über 100 Jahre altes Gesetz – genauer auf den Paragrafen 656 des BGB aus dem Jahre 1900, in dem es heißt, dass eine Heiratsvermittlung nichts kosten darf. Man könne den Paragrafen auf das heutige Konzept der Online-Partnerbörse anwenden, heißt es aus Hamburg.
Online-Partnervermittlung: Alles umsonst?
Bedeutet dies nun, dass jede Partnervermittlung nun pleitegeht, weil ihre Kunden keine Beiträge mehr zahlen müssen? "Das Urteil lässt sich nicht auf das sogenannte C-Dating übertragen, sprich auf Kontaktbörsen und allgemeinen Singlebörsen, die oberflächliche Gelegenheits-Bekanntschaften vermitteln", so der Anwalt der Beklagten. Die Tragweite des Urteils ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
"Man muss natürlich ganz konkret sehen, was ist das für eine Partnerbörse", erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg gegenüber "deutschlandfunk.de". Eine Partnerbörse, die Leute durch das Zusammentragen von Daten und anderen Prozessschritten zusammenführt, müsse sich laut Rehberg auch wie eine Partnervermittlung behandeln lassen. Dementsprechend müssten Verbraucher gemäß des aktuellen Urteils im Prinzip auch nicht zahlen. Verbaucher sollten in konkreten Fällen einen Privat-Rechtsschutz als Partner an der Seite haben. Wie sich die Entscheidung des Amtsgerichts auf die Online-Partnerbörsen in Deutschland auswirkt, hängt davon ab, ob sich weitere Kunden vor Gericht auf § 656 BGB berufen werden. Viele Experten gehen jedoch davon aus, dass das ungewöhnliche Urteil den Markt kaum erschüttern wird, da die bekannten und viel beworbenen Singlebörsen nicht betroffen sein werden, da deren Ziel "lediglich" das Vermitteln von Dates ist.
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