Bei Vandalismusschäden zahlen Versicherer nur unter bestimmten Vorraussetzungen panaramka, Fotolia

11. Juli 2017, 15:28 Uhr

Teure Randale Van­da­lis­mus­schä­den: Wer kommt für die Kosten auf?

Bei Demonstrationen und Großveranstaltungen kommt es immer wieder zu Vandalismusschäden. Doch auch im Alltag ist Vandalismus oft ein Thema, zum Beispiel in Form abgetretener Autospiegel oder eingeworfener Fensterscheiben. Versicherer zahlen nur unter bestimmten Voraussetzungen und selbst dann bleiben für den Geschädigten noch Kosten, etwa aufgrund von Selbstbeteiligung oder in Form von erhöhten Beiträgen in der Zukunft.

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Welche Ver­si­che­rung ist bei Van­da­lis­mus zuständig?

Bei Vandalismusschäden zahlt aufgrund des Vorsatzes nicht die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers. Je nachdem, was bei Ihnen durch Vandalismus beschädigt wurde, können folgende Versicherungen der Ansprechpartner sein:

• Hausratversicherung
• Wohngebäudeversicherung
• Teil- und Vollkaskoversicherung

Welche Van­da­lis­mus­schä­den sind durch die Ver­si­che­rung gedeckt?

Die Hausratversicherung springt mitunter für Verwüstungsschäden im Zuge eines gewaltsamen Wohnungseinbruchs ein. Hat der Einbrecher sich ins Haus geschlichen, zum Beispiel durch ein offenes Fenster, übernimmt die Versicherung die Schäden nicht. Auch ein Steinwurf durchs Fenster ohne Einbruchsabsicht ist nicht versichert.

Im Zuge der Wohngebäudeversicherung sind Glas- und Feuerschäden ohne menschliches Zutun meist abgesichert, zum Teil in Form einer Zusatzversicherung gegen Glasbruch. Manchmal, aber nicht immer, greift diese Police auch bei Vandalismus. Dagegen sowie gegen Graffiti gibt es spezielle Zusatzversicherungen.

Bei Vandalismusschäden am Auto greift die Teilkaskoversicherung nur bei einem Totalschaden und ersetzt lediglich den Zeitwert des Fahrzeugs. Die Vollkaskoversicherung bezahlt auch andere vorsätzliche Schäden, wie etwa zerkratzen Lack. Grundsätzlich nicht versichert sind Reifenschäden.

Van­da­lis­mus­schä­den bei der Ver­si­che­rung anzeigen: Das ist zu beachten

Rechtsschutz

Sie müssen den durch Vandalismus entstandenen Schaden zeitnah bei der Versicherung melden. Andernfalls kann der Leistungsrahmen gekürzt werden. Außerdem verlangen die meisten Versicherer eine Anzeige bei der Polizei, wenn sie für Vandalismusschäden zahlen sollen. Wird der Täter gefasst, muss er nach einer Verurteilung die Kosten tragen.

Bedenken Sie, dass Sie womöglich eine Selbstbeteiligung haben und in Zukunft höhere Beiträge zahlen müssen, wenn Sie wegen Vandalismusschäden Ihre Versicherung in Anspruch nehmen. Rechnen Sie vorher gut durch, ob sich das lohnt.

Van­da­lis­mus während Demonstrationen

Die meisten Versicherer berufen sich auf eine Ausschlussklausel: Sogenannte "innere Unruhen" sind nicht versichert. Vandalismusschäden, die in diesem Zusammenhang entstehen, werden mitunter vom Staat getragen. Grundlage dafür ist das Tumultschadensgesetz von 1920.

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