Verkleideter Mann mit buntem Hut und Shirt von hinten beim Karneval in einer Stadt © iStock.com/EyeEm Mobile GmbH

19. Februar 2025, 17:40 Uhr

Darf ich eigentlich? Verbotene Kostüme? Was an Karneval und Halloween erlaubt ist

Ausgelassen in Verkleidung feiern, das ist für viele an Karneval oder Halloween unverzichtbar. Aber gibt es bestimmte Kostüme, die verboten sind? Und was ist mit Waffen oder Uniformen? Schließlich soll ein Partyabend keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Auf welches Kostüm oder welche Accessoires du besser verzichten solltest, liest du hier.

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Vorsicht mit Waffen bei Kos­tü­mie­rung: Wann sie verboten sind

Grundsätzlich gibt es keine rechtliche Grundlage, die explizit bestimmte Kostüme verbietet. Einige Gesetze können bei der Kostümwahl trotzdem Anwendung finden. Daher ist bei gewissen Verkleidungen an Karneval und Halloween Vorsicht geboten. Das gilt besonders dann, wenn Waffen zum Kostüm gehören, zum Beispiel bei einem Piraten oder einem Cowboy.

Gemäß § 42a Waffengesetz (WaffG) ist es nicht erlaubt, sogenannte Anscheinswaffen mitzuführen. Dabei handelt es sich um Attrappen, die echten Waffen zum Verwechseln ähnlichsehen und die aufgrund dessen bei Anwesenden Angst auslösen könnten. Wichtig zu wissen: Dazu zählen auch echte Waffen, selbst wenn sie unbrauchbar gemacht wurden. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Ver­mum­mungs­ver­bot: Gilt das auch an Karneval?

Bei öffentlichen Veranstaltungen im Freien, wie etwa einer Demonstration, greift in der Regel das Vermummungsverbot gemäß § 17a des Versammlungsgesetzes (VersG). Das heißt, dass du dein Gesicht nicht ganz oder teilweise bedecken darfst. Im Falle einer Ordnungswidrigkeit, die die öffentliche Sicherheit einschränkt, können Täter so besser identifiziert werden. Das Gesetz gilt übrigens auch auf dem Weg zu einer Veranstaltung.

Grundsätzlich gelten diese Regelungen zwar auch an Karneval. Ausnahmen sind zur fünften Jahreszeit allerdings die Regel. Denn hier besteht der Zweck einer Veranstaltung schließlich im Verkleiden. Solange nicht von einer Gefährdung der Sicherheit auszugehen ist, sind Kostümierungen, die das Gesicht teils verdecken oder die Identifizierung einer Person erschweren, erlaubt.

Rechts­extre­mis­ti­sche Symbole: Ebenfalls verboten

Als verbotene Kostüme sind auch Verkleidungen einzustufen, die Symbole oder Schlagworte verfassungswidriger Organisationen verwenden. Ihre Nutzung ist grundsätzlich untersagt und auch für Karneval und Halloween gibt es hier keine Ausnahme.

Eine Verkleidung als Adolf Hitler oder ein Kostüm, auf dem zum Beispiel Hakenkreuze, Triskele oder Keltenkreuze zu sehen sind, solltest du auf keinen Fall wählen. Bei Verstoß gegen den hier geltenden § 86a Strafgesetzbuch (StGB) droht eine Freiheits- oder Geldstrafe.

Darüber hinaus sind neben Symbolen auch nationalsozialistische Abkürzungen bei der Kostümierung verboten. Dazu zählen zum Beispiel:

  • WP (White Power), eine Parole des Ku-Klux-Klans
  • SGH (Sieg Heil), ein Teil des Hitlergrußes
  • B&H (Blut und Ehre), ein Schlag­wort aus der Hitlerjugend
Karnevalsparade mit Menschen mit Masken zieht durch eine Straße
© iStock.com/MarcQuebec

Als Polizist ver­klei­det: Uniformen an Karneval und Halloween erlaubt?

Beim Tragen bestimmter Dienstuniformen als Faschingskostüm solltest du ebenfalls vorsichtig sein. Wählst du zum Beispiel eine Polizeiuniform als Verkleidung, solltest du darauf achten, dass diese klar als Kostüm erkennbar ist und sich eindeutig von einer echten Polizeiuniform unterscheidet.

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Andere Teilnehmer an einem Karnevalsumzug oder Gäste einer Halloween-Party könnten durch die Uniform getäuscht werden. Sie wenden sich dann möglicherweise hilfesuchend an einen „falschen“ Polizisten, der sich unter Umständen noch einen Spaß aus der Sache macht.

Gemäß § 132a Strafgesetzbuch (StGB) kann für den Missbrauch von Titeln oder Abzeichen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden. So kam es zum Beispiel 2016 zu einer Gerichtsverhandlung, nachdem ein Düsseldorfer DJ in einer Original-Uniform bei einer Karnevalsveranstaltung aufgetreten war. Das Amtsgericht Düsseldorf verhängte eine Geldstrafe von 375 Euro.

Gut zu wissen: Nicht alle Dienstuniformen sind als Kostüm kritisch zu sehen. Ein einfacher Arztkittel zum Beispiel stellt als Kostüm an Karneval kein Problem dar.

„Indianer“ und Co.: Kos­tüm­wahl obliegt dem eigenen Ermessen

Bei bestimmten Verkleidungen fragen sich mittlerweile viele, ob man sie aufgrund politischer Korrektheit noch tragen darf, oder ob sie sogar verboten sind – so zum Beispiel Kostüme, die Angehörige indigener Völker darstellen und deren Tragen als „kulturelle Aneignung“ wahrgenommen werden könnte.

Das gilt bei derlei Kostümierungen obendrein nicht nur für Fasching oder Halloween. In der öffentlichen Kritik wegen sogenannten „Blackfacings“ stehen etwa immer wieder die Verkleidungen von Sternsingern als Heilige drei Könige.

Es gilt: Ein Verbot gibt es hier nicht, allerdings solltest du dir bewusst sein, dass Mitfeiernde deine Verkleidung als nicht angemessen empfinden könnten. Letztlich liegt es aber in deinem eigenen Ermessen, ob du diese Verkleidung tragen möchtest oder nicht.

FAQ

  • Welche Kostüme sind an Karneval und Halloween verboten?

Nationalsozialistische Symbole oder Schlagworte sind grundsätzlich verboten, als Teil einer Verkleidung zu Karneval oder Halloween also ebenfalls nicht erlaubt. Auch das Mitführen von täuschend echten Waffen ist gesetzeswidrig.

  • Sind "India­ner­kos­tü­me" erlaubt?

Ja, Kostüme, die Angehörige indigener Völker darstellen, sind zu Karneval erlaubt. Auch wenn bestimmte Kostüme wegen der Frage nach politischer Korrektheit in der Kritik stehen, sind sie nicht grundsätzlich verboten.

  • Sind Poli­zei­kos­tü­me an Karneval erlaubt?

Ein Polizeikostüm ist an Karneval erlaubt, solange eindeutig zu erkennen ist, dass es sich um eine Verkleidung handelt und die Uniform nicht dem Original nachempfunden ist.

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