Für mitgebrachte Getränke wird Korkgeld fällig – stimmt das? ©fotoart-wallraf/Fotolia

1. August 2019, 12:08 Uhr

Fake oder Fakt? Für mit­ge­brach­te Getränke wird Korkgeld fällig – stimmt das?

Korkgeld ist immer mal wieder Thema – bei Hochzeitsvorbereitungen ebenso wie bei Firmenfeiern oder großen Familienfesten. Vielleicht hast du selbst schon einmal erlebt, dass ein Gastwirt oder der Inhaber einer Location bei einem Fest Geld für eine Flasche Wein verlangte, die geöffnet auf dem Tisch stand – aber nicht auf seiner Getränkekarte. Hier erfährst du alles zum Thema.

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Defi­ni­ti­on: Was ist Korkgeld?

Korkengeld ist ein frei ausgehandelter Betrag zwischen dem Inhaber einer Gaststätte  und dem Gast beziehungsweise Gastgeber der Feier. Es wird in der Gastronomie als Ausgleich für Getränke gezahlt, die von Besuchern des Lokals selbst mitgebracht wurden.

Warum sollte jemand seine eigenen Getränke mitbringen? Das passiert zum Beispiel dann, wenn die Location einer Hochzeit nicht alles im Sortiment hat, was Brautpaar und Gäste gerne trinken wollen. In solchen Situationen ist das Aushandeln und Zahlen von Korkgeld gängige Praxis.

Grund: Gebühr als Kom­pen­sa­ti­on für den Wirt

Korkgeld wird vom Wirt erhoben, um seinen Gewinnausfall zu minimieren und die Kosten für den Mehraufwand abzudecken, der durch die mitgebrachten Getränke entsteht:

Es schmälert das den Umsatz des Hauses deutlich, wenn alkoholische Getränke in ein Restaurant, eine Kneipe oder eine andere Location mitgebracht und konsumiert werden.
Gleichzeitig entstehen dem Lokal Kosten, wenn Flaschen entsorgt und Gläser gereinigt werden müssen; außerdem nutzen die Gäste die Räumlichkeiten, deren Bereitstellung für den Inhaber ebenfalls finanziellen Aufwänden verbunden ist.

 

INFO
    Warum spricht man von Korkgeld? Abge­rech­net werden die mit­ge­brach­ten und kon­su­mier­ten Flaschen – früher war das haupt­säch­lich Wein. Die Summe der zu berech­nen­den Flaschen defi­nier­te sich dann durch die gezogenen Korken. In modernen Zeiten bleiben aber auch Getränke mit Schraub­ver­schluss nicht vom Korkgeld verschont.

Statt "Korkgeld" sind übrigens auch folgende Begriffe gebräuchlich:

  • Kor­ken­geld
  • Stop­pel­geld (Öster­reich)
  • Zap­fen­geld (Schweiz)

Eng verwandt mit dem Korkgeld ist das sogenannte Gabelgeld: Bringen Gastgeber beispielsweise ihren eigenen Kuchen mit zum Familienfest ins Lokal, wird dafür pro Gedeck ebenfalls ein bestimmter Betrag berechnet.

Absprache: Korkgeld ist frei verhandelbarMehr Informationen zum Thema Rechtsschutz

Findet der Konsum ohne vorherige Absprache mit dem Wirt statt, kann der das sogar als Betrug werten. Sollen eigene Getränke mitgebracht oder ausgeschenkt werden, ist eine vorherige Absprache mit dem Wirt daher absolut notwendig, um Streit zu vermeiden.

Bei dieser Gelegenheit wird auch die Höhe des Korkgeldes ausgehandelt. Sie ist frei verhandelbar, es gibt zurzeit kein Gesetz und auch keine andere rechtliche Regelung dafür. Oft ist das Korkengeld sehr hoch angesetzt. Der Grund: Das Mitbringen von Getränken ist bei Gastwirten nicht sehr beliebt, da der Ausschank ihre Haupteinnahmequelle darstellt.

Preis: Korkgeld berechnen

Bei der Preisgestaltung hat der Wirt das Hausrecht. Folgende Ansätze zur Berechnung des Korkgelds sind recht populär:

  • Pau­scha­len je nach Art des Getränks – zum Beispiel 5 Euro für alko­hol­freie Getränke, 10 Euro für Wein, 20 Euro für Spirituosen.
  • 30 Prozent des Preises der güns­tigs­ten Geträn­ke­sor­te auf der Speisekarte.
  • So hoch wie die Marge eines qua­li­ta­tiv ver­gleich­ba­ren Getränks auf der Karte –  eventuell minus 10 bis 30 Prozent.
  • Bei Wein: Eine mit­ge­brach­te Flasche kostet min­des­tens so viel wie die güns­tigs­te auf der Karte.
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