Himmelslaternen sind schön anzusehen aber auch gefährlich tinadefortunata, Fotolia

9. März 2018, 11:10 Uhr

Wunderschön aber gefährlich Him­mels­la­ter­nen – in vielen Bun­des­län­dern verboten

Himmelslaternen sind zwar schön anzusehen, das offene Feuer in der Luft birgt jedoch auch eine Menge Gefahren. Denn: Wo und wann die Laterne landet, ist nahezu unberechenbar.

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Gefahren und Risiken von Himmelslaternen

Die ursprünglich aus China stammenden Himmelslaternen sind beliebte Höhepunkte zu besonderen Anlässen. Sie funktionieren ähnlich wie Heißluftballons, indem sie ihren Auftrieb durch eine eigene Feuerquelle erhalten. Der Lampion aus Papier hat eine Brenndauer von 5 bis 20 Minuten und kann eine Flughöhe von bis zu 400 Metern erreichen.

Die großen, hellen Lichter sind jedoch kein harmloser Partyspaß – so können sie beispielsweise Piloten irritieren und dadurch den Flugverkehr gefährden. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) verbietet daher das Steigenlassen von Himmelslaternen in einem Umkreis von 1,5 km von Flugplätzen grundsätzlich. Auch sollten die Papierlampions keinesfalls in der Nähe von Häusern und Bäumen starten, da ihre Flugbahn unkontrollierbar ist. Durch ihr leicht entflammbares Material bergen die Fluglaternen ein gefährliches Brandrisiko.

Wo sind Him­mels­la­ter­nen erlaubt?

Die Nutzung von Himmelslaternen ist mittlerweile in fast allen Bundesländern verboten. Verstöße werden je nach Bundesland mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist die Verwendung von Fluglaternen generell untersagt. Ob der Aufstieg einer Himmelslaterne mit einer Genehmigung in Ihrem Bundesland möglich ist, erfahren Sie beim zuständigen Ordnungsamt. Die Chancen für eine Ausnahmegenehmigung sind allerdings gering, da wegen der akuten Brandgefahr in der Regel keine erteilt wird. Wer doch eine Genehmigung erhält, sollte zusätzlich einen Antrag zum Aufstieg von Fluglaternen bei der DFS stellen.

Wer haftet im Schadensfall?

Rechtsschutz

Grundsätzlich gilt: Im Brandfall kann es teuer werden. Wer eine Fluglaterne steigen lässt und dadurch einen Brand verursacht, haftet für den entstandenen Schaden. In einer hessischen Kleinstadt kam es 2009 anlässlich einer Hochzeitsfeier zu einem Hausbrand durch Himmelslaternen, der einen Schaden von 300.000 Euro verursachte. Die Versicherung der geschädigten Hauseigentümer verlangte die Erstattung der Schadenssumme von den Veranstaltern der Feier zurück. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, das die Beklagten durch die Benutzung der Fluglaternen ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben und daher für den Schaden aufkommen müssen (AZ 24 U 108/14).

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