25. Juli 2018, 10:26 Uhr
So geht's richtig Hund im Auto bei Hitze: Richtig reagieren in 6 Schritten
Im Sommer immer wieder ein Thema: Menschen, die ihren Hund im Auto bei Hitze warten lassen. Dabei heizt sich ein in der Sonne abgestelltes Auto innerhalb weniger Minuten auf Temperaturen bis zu 70 Grad Celsius auf. Wer ein Tier so leiden sieht, möchte verständlicherweise helfen. Wir informieren über die richtige Vorgehensweise, damit du als Retter nicht selbst in Schwierigkeiten kommst.
Im Ernstfall frag lieber erst einen Experten – dafür sind wir da. >>
1. Hundehalter suchen
Grundsätzlich muss vor allen anderen Aktionen der Versuch unternommen werden, den Tierhalter ausfindig zu machen. Das heißt: Sich umsehen und in umliegenden Geschäften und möglicherweise Hauseingängen nachfragen. Wie lange gesucht werden sollte, hängt dabei vom Zustand des Tieres ab.
2. Polizei oder Feuerwehr verständigen
Ist der Autofahrer nicht zu finden oder das Tier in akuter Gefahr, handelt es sich um einen Notfall. Das rechtfertigt einen Anruf bei der Notrufnummer 110. Es ist Sache der Beamten, zwischen dem Eigentumsschutz des Autobesitzers und der Gefährdung des Tieres abzuwägen.
Je nach Zustand des Hundes wird die Polizei versuchen, den Fahrzeughalter zu ermitteln und zu kontaktieren. Wenn das nicht gelingt, kann die Polizei das Auto zwangsweise öffnen und das Tier befreien.
3. Zeugen finden und Beweisfotos oder Videos machen
Bevor ein Helfer ein fremdes Auto eigenmächtig öffnet, sollte er die missliche Lage des bei Hitze im Auto eingesperrten Hundes unbedingt durch Fotos oder Videos dokumentieren. Wenn möglich, solltest du Zeugen hinzuziehen, die deine Einschätzung der Situation im Streitfall bestätigen können. So kann gegebenenfalls später vor Gericht nachgewiesen werden, dass der Hund aus einer Gefahrensituation gerettet werden musste.
Folgende Warnsignale weisen auf eine akute Gefährdung des Hundes hin:
- Apathie
- Glasiger Blick
- Tiefrote Zunge
- Erbrechen und/oder Durchfall
- Starkes Hecheln mit gestrecktem Hals
- Taumeln
- Krämpfe
- Bewusstlosigkeit
4. Scheibe einschlagen
Nur wenn die Polizei nicht rechtzeitig ankommt und der Hund sich in akuter Gefahr befindet, darf ein Helfer die Scheibe des Fahrzeugs selbst einschlagen. Um den Schaden so gering wie möglich zu halten, sollte er dabei eine Seitenscheibe wählen. In einer solchen Notsituation kennt sowohl das Strafrecht als auch das Zivilrecht Ausnahmeregelungen, sodass niemand eine Klage wegen Sachbeschädigung befürchten muss.
Im Strafgesetzbuch (StGB) schließt der sogenannte Notstandsparagraf § 34 StGB die Rechtswidrigkeit einer Handlung aus, die Gefahr auf "Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut" mit angemessenen Mitteln abwehrt – darunter fallen auch Tiere. Ein solcher Notstandsparagraf findet sich auch im Zivilrecht mit § 228 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): "Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich (...)".
Wer also ein Tier vor dem drohenden Hitzetod rettet, ist juristisch auf der sicheren Seite, solange das Interesse des Autofahrers auf Unversehrtheit seines Fahrzeugs ausreichend berücksichtigt wurde.
5. Hund mit Wasser versorgen
Dem überhitzten Tier sollte der Retter nach der Befreiung aus dem Auto Wasser anbieten. Wichtig ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht eiskalt ist.
6. Tierrettung benachrichtigen
Ist der Hund nach der Rettung bereits bewusstlos, muss die Tierrettung benachrichtigt werden. Bis zu ihrem Eintreffen sollte das Tier auf der Seite gelagert und zum Beispiel mit feuchten Handtüchern gekühlt werden, beginnend mit den Beinen.
Kosten für Polizei zahlt immer Hundehalter
Die Kosten für den Einsatz der Polizei und/oder Feuerwehr werden grundsätzlich dem Tierhalter in Rechnung gestellt. Laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz wird ein solcher Einsatz nur durch das unverantwortliche Handeln des Hundebesitzers notwendig. Es sei daher nicht zu rechtfertigen, die Kosten dafür der Allgemeinheit aufzubürden (AZ 12 A 10619/05).
Herrchen droht Anklage
Wer seinen Hund an einem heißen Tag im Auto warten lässt, verstößt gegen die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV). Dort ist in § 8 geregelt, dass der Halter für ausreichend Frischluft und angemessene Temperaturen sorgen muss, wenn das Tier unbeaufsichtigt im Wagen bleiben soll. Bei Hitze und Sonne ist dies nicht möglich – wer das ignoriert, muss mit einer Anklage wegen Tierquälerei rechnen.
Hohe Strafen für Hundehalter
Dabei lässt das Tierschutzgesetz (TierSchG) je nach Situation die Einordnung sowohl als Straftat wie auch als Ordnungswidrigkeit zu. Entscheidend dabei ist, ob der Hund vorsätzlich mit voller Absicht oder fahrlässig, also eher aus Unwissenheit oder Unterschätzung der Hitzeentwicklung, im Auto zurückgelassen wurde.
Entscheidet das Gericht auf eine Straftat, kann der Hundehalter zu einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren oder einer hohen Geldstrafe verurteilt werden. In vielen Fällen entscheiden die Richter aber eher auf fahrlässige Tierquälerei, da sie bei den Haltern in der Regel keine Boshaftigkeit sehen. Auch dann droht immerhin noch ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Zusätzlich kann das Gericht ein Tierhalteverbot verhängen – befristet auf einen bestimmten Zeitraum oder sogar lebenslang.
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