
23. November 2017, 15:46 Uhr
Rechte beim Onlineshopping Käuferschutz bei PayPal: Mehr Rechte für Verkäufer
Bekommen Kunden über den Käuferschutz von PayPal ihr Geld zurück, können Verkäufer trotzdem auf die Zahlung bestehen und klagen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und stärkt so die Rechte von Verkäufern beim Onlineshopping (AZ VIII ZR 83/16, VIII 213/16).
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So funktioniert der Käuferschutz bei PayPal
Das Online-Bezahlsystem PayPal erlaubt Transaktionen in Sekundenschnelle: Der vereinbarte Betrag wird vom PayPal-Konto des Käufers abgezogen und sofort beim Verkäufer verbucht. Kommt ein Artikel nicht an oder weicht stark von der Beschreibung ab, können Kunden den Käuferschutz bemühen: Sie legen individuell ihren Fall dar und PayPal entscheidet, ob es das Geld zurück gibt. Dann wird der Betrag zurückgebucht und hinterlässt beim Verkäufer eine entsprechende Differenz.
Nutzung von PayPal ist nur eine Nebenabrede im Kaufvertrag
Beim Eingehen eines Kaufvertrags verpflichtet sich der Verkäufer zur Lieferung und der Käufer zur Zahlung. Diese sogenannte Kaufpreisschuld besteht unabhängig von der Zahlungsmethode. Dass die Vertragspartner dafür PayPal nutzen, ist daher lediglich eine Nebenabrede, die nicht die grundsätzlichen Pflichten der Vertragsparteien beeinflusst. Die Kaufpreisschuld erlischt, wenn der Betrag auf dem Verkäuferkonto eingegangen ist, wird allerdings reaktiviert, wenn durch den Käuferschutz das Geld zurück an den Käufer geht.
Verkäufer können auf Zahlung klagen
PayPal schreibt in seiner Käuferschutzrichtlinie ausdrücklich, dass gesetzliche und vertragliche Rechte nicht berührt werden. Da Käufer statt des Käuferschutzes bei PayPal ebenso gut den Rechtsweg wählen könnten, wenn die Lieferung nicht in Ordnung ist, muss diese Option auch Verkäufern offenstehen. Auch wenn PayPal zugunsten des Käufers entschieden hat, ist es also möglich, dass der Verkäufer sein Recht wahrnimmt und auf Bezahlung klagt.
Aktuelle Fälle: verschwundenes Päckchen und falscher Artikel
Der BGH erörterte diese ausdrückliche Stärkung der Verkäuferrechte aufgrund zweier aktueller Fälle. Im ersten Fall kaufte eine Firma via eBay ein Handy im Wert von 600 Euro. Wie vereinbart wurde das Gerät unversichert verschickt. Das Päckchen sei verloren gegangen und PayPals Käuferschutz erstattete den Kaufpreis.
Der BGH sprach dem Verkäufer ein Recht auf Bezahlung zu. Im zweiten Fall geht es um eine qualitativ unzureichende Säge für 500 Euro. Hierzu steht noch eine Revision an.
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