Neue Gesetze bringen Veränderungen für den Verbraucher Zerbor, Fotolia

2. Januar 2018, 15:08 Uhr

Verbesserungen ab 2018 Neue Gesetze 2018: Das ändert sich für Verbraucher

2018 bringt neue Gesetze; viele davon schon ab Januar. Einige kommen jedoch erst später – dann lohnt es sich mitunter, bestimmte Fristen zu kennen, um Vorteile zu genießen. Betroffen sind fast alle Bereiche des täglichen Lebens.

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Mehr Geld ab Januar 2018: Neue Gesetze sorgen für mehr Netto vom Brutto

Angestellte, Rentner und Bezieher von Sozialleistungen können sich dank neuer Gesetze ab Januar 2018 über ein paar Euro mehr im Portemonnaie freuen. Beispielsweise hat sich beim Mindestlohn einiges getan:

  • Min­dest­lohn für alle: Ab Januar 2018 gelten 8,84 Euro brutto pro Stunde für alle. Bran­chen­ta­rif­ver­trä­ge mit gerin­ge­ren Stun­den­löh­nen sind nun nichtig.
  • Der Pfle­ge­min­dest­lohn steigt auf 10,55 Euro (West) bezie­hungs­wei­se 10,05 Euro (Ost) pro Stunde.
  • Min­dest­lohn für Aus- und Wei­ter­bil­dung: Beauf­tragt die Arbeits­agen­tur oder das Jobcenter einen Dienst­leis­ter mit Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men, müssen diese Unter­neh­men ihren Ange­stell­ten den Bran­chen­min­dest­lohn für den Bereich "Wei­ter­bil­dung und Qua­li­fi­zie­rung" von 15,26 Euro pro Stunde bezahlen.

Auch steigende Sätze für Leistungsbezieher und sinkende Beiträge für Versicherte bringen mit den neuen Gesetzen ab Januar 2018 Vorteile:

  • Ren­ten­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge sinken um 0,1 Prozent auf 18,6 Prozent.
  • Die Rente wird vor­aus­sicht­lich um circa drei Prozent steigen.
  • Für die Erwerbs­min­de­rungs­ren­te werden die Zurech­nungs­zei­ten erhöht.
  • Die Alters­vor­sor­ge wird bei Bezug von Sozi­al­hil­fen geringer angerechnet.

Über mehr Unterstützung können sich ab 2018 auch Familien, Arbeitslose und Behinderte freuen:

  • Das bun­des­wei­te „Budget für Arbeit“ erhöht die Chancen für behin­der­te Arbeit­neh­mer, eine Stelle zu finden.
  • Der Hartz-IV-Satz wird für Allein­ste­hen­de um sieben Euro erhöht und beträgt nun 416 Euro pro Monat. Die Grund­si­che­rung für Kinder ab sechs Jahren wird um fünf Euro monatlich erhöht.
  • Das Kin­der­geld wird um zwei Euro pro Kind und Monat erhöht.
  • Der Mut­ter­schutz gilt ab Januar 2018 auch für Schü­le­rin­nen, Stu­den­tin­nen und Praktikantinnen.

Die neuen Gesetze machen ab 2018 auch die Steuer einfacher und reduzieren teilweise die Steuerlast:

  • Belege müssen zwar noch auf­ge­ho­ben, aber nur noch auf Nachfrage ein­ge­reicht werden.
  • Der Frei­be­trag für gering­wer­ti­ge Güter (Wer­bungs­kos­ten wie Arbeits­klei­dung, Rei­se­kos­ten etc.) steigt von 410 Euro auf 800 Euro netto.

Unterwegs: Auto, Reisen und Co.

  • Die Kfz-Steuer steigt für viele neue Autos ab September 2018. Grund ist die neue Abgasverordnung.
  • Geo­blo­cking ade: Ab März 2018 können bezahlte Streaming-Dienste auch im EU-Ausland genutzt werden, ohne dass die Anbieter dafür Gebühren erheben dürfen.
  • Das Bun­des­kri­mi­nal­amt speichert ab Mai 2018 die Daten von Aus­lands­rei­sen­den. Dazu gehören Name, Flug­num­mer, Sitzplatz und IP-Adresse. Die Daten werden fünf Jahre aufbewahrt.
  • Für Reisende ändert sich ab Juli 2018 einiges: Der Ver­brau­cher­schutz bei Buchungen über Online-Portale oder Rei­se­bü­ros wird ausgebaut. Aber: Hebt der Ver­an­stal­ter nach der Buchung den Preis an, ist ein Rücktritt nun erst ab einer Preis­er­hö­hung von acht Prozent möglich; bisher lag die Grenze bei fünf Prozent.

Zu Hause 2018: Neue Gesetze rund um Wohnung und Eigenheim

Der Jahreswechsel bringt mit den Gesetzesänderungen 2018 unter anderem mehr Verbraucherschutz für Häuslebauer. Doch auch für Mieter sind einige der neuen Gesetze ab 2018 durchaus interessant:

  • Ein neuer Ver­brau­cher­bau­ver­trag für Bauherren gibt mehr Rechts­si­cher­heit und enthält unter anderem ein Wider­rufs­recht, begrenzte Abschlags­zah­lun­gen und genaue Baubeschreibungen.
  • Lüf­tungs­an­la­gen müssen leiser und umwelt­freund­li­cher sein.
  • Anträge für die Förderung von Öko­hei­zun­gen müssen zwingend vor der Instal­la­ti­on gestellt werden.
  • Kamine und Öfen erhalten nun Energieeffizienzklassen.
  • Dunst­ab­zugs­hau­ben mit einer Ener­gie­ef­fi­zi­enz­klas­se von weniger als E werden nicht mehr zugelassen.
  • Die EEG-Umlage sinkt.
  • Schnaps­bren­nen im Hob­by­kel­ler ist nun illegal.
  • Das neue Hoch­was­ser­schutz­ge­setz beschränkt den Neubau in gefähr­de­ten Gebieten; neue Ölhei­zun­gen sind dort generell verboten. Schutz­an­la­gen können leichter rea­li­siert werden.

Finanz­ge­schäf­te: Mehr Trans­pa­renz und weniger Kosten ab Januar 2018

Rechtsschutz

Die neuen Gesetze 2018 bringen auch im Finanzsektor einige Änderungen mit sich. Vieles wird günstiger und transparenter:

  • Keine Auf­schlä­ge mehr bei Zahlung mit Kre­dit­kar­te, per Über­wei­sung oder Last­schrift – weder online noch offline.
  • Die Grund­zu­la­ge der Riester-Rente steigt von 154 auf 175 Euro.
  • Werden Kredite inklusive einer Rest­schuld­ver­si­che­rung angeboten, muss das klar erkennbar sein.
  • Zu Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­run­gen gibt es ab sofort leicht ver­ständ­li­che Infor­ma­ti­ons­blät­ter, sodass Ver­brau­cher besser ent­schei­den können, ob sich diese Anlage für sie lohnt.
  • Der 500-Euro-Schein wird nicht mehr gedruckt, ist aber weiterhin gültig.
  • Echt­zeit­über­wei­sun­gen innerhalb der EU: Mit SEPA-Instant-Payments gehen Zahlungen binnen zehn Sekunden beim Empfänger ein – auch an Sonn- und Feiertagen.
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