Verkaufsparty: Dein Rückgaberecht, wenn's doch nicht gefällt ©dglimages/Fotolia

17. Juni 2019, 8:44 Uhr

Darf ich eigentlich? Ver­kaufs­par­ty: Dein Rück­ga­be­recht, wenn's doch nicht gefällt

Auf Verkaufspartys werden viele interessante und oft auch nützliche Produkte vorgestellt. Manchmal bestellt man dann fleißig – und merkt später, dass man einige der Sachen doch nicht braucht. Wie sieht es dann mit dem Rückgaberecht aus? Hier findest du alle wichtigen Infos.

Wir schützen deine Kundenrechte, wenn die Rückgabe mal nicht reibungslos läuft. >>

Rückgabe und Co.: Kun­den­rech­te im Direktvertrieb

Typische Verkaufspartys, etwa für Haushaltsartikel oder Küchenmaschinen, finden meist in Privatwohnungen statt – also gemäß § 312b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) "außerhalb von Geschäftsräumen", was in Bezug auf das Rückgaberecht von Bedeutung ist. Die Partys leitet ein Handelsvertreter, der den Gästen Produkte vorstellt und zum Kauf anbietet.

Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um eine Form des Direktvertriebs: Produkte werden direkt vom Unternehmen an den Endverbraucher verkauft. Allerdings hat der Vertreter vor Ort üblicherweise nur je ein Vorführmodell dabei. Wer sich zum Kauf entschließt, muss die Ware bestellen und erhält sie erst einige Tage später.

Anschließend besteht wie bei einem Online-Kauf ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Das bedeutet: Wenn du dich inzwischen anders entschieden hast, kannst du die Ware innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen zurückgeben.

Dabei solltest du deine Kundenrechte kennen, zum Beispiel:

  • Die 14-tägige Wider­rufs­frist gilt nicht ab dem Tag der Bestel­lung, sondern erst ab dem Tag, an dem du die Ware erhältst.
  • Das Unter­neh­men muss dich ord­nungs­ge­mäß über dein Wider­rufs­recht infor­mie­ren. Geschieht das nicht, ver­län­gert sich deine Wider­rufs­frist um ein Jahr.
  • Du darfst die Ware vor der Rückgabe auspacken und gege­be­nen­falls sogar aus­pro­bie­ren, sofern sie dann noch neuwertig ist und pro­blem­los anderen Käufern angeboten werden kann.
  • Hast du bereits den Kaufpreis bezahlt, muss ihn dir das Unter­neh­men bei ord­nungs­ge­mä­ßer Rückgabe von neu­wer­ti­ger Ware zurück­er­stat­ten. Es darf dir statt­des­sen auch einen Gutschein anbieten – den musst du aber nicht zwingend akzeptieren.

Meinung geändert nach der Ver­kaufs­par­ty? So gehst du vor

Wenn du den Kauf widerrufst, musst du das ausdrücklich erklären, etwa so: "Hiermit widerrufe ich den Kauf  des/der am (Datum) bestellten (Bezeichnung der Ware)." Einfach nur die Ware zurückzuschicken, reicht nicht aus.

Widerrufen kannst du zum Beispiel per Mail an den Handelsvertreter, telefonisch oder auf Nummer sicher per Einschreiben. Viele größere Direktvertriebs-Unternehmen bieten auf ihrer Webseite für solche Fälle auch ein Widerrufsformular an. Anschließend sendest du die Ware zurück.

Und wer zahlt die Kosten für die Rücksendung? Viele Unternehmen tragen die Kosten aus Kulanz selbst. Sie dürfen aber grundsätzlich auch dich als Käufer dazu verpflichten. Darauf muss dich das Unternehmen aber ausdrücklich hinweisen, bevor du die Bestellung aufgibst.

In bestimm­ten Fällen ist die Rückgabe nicht möglichMehr Informationen zum Thema Rechtsschutz

Bei bestimmten Waren greift das Widerrufsrecht im Direktvertrieb nicht. Diese Fälle listet § 312g Absatz 2 BGB auf. Unter anderem besteht demnach kein Widerrufsrecht bei verderblichen Waren und bei Artikeln, deren Hygiene-Versiegelung vom Kunden entfernt wurde – darauf muss man zum Beispiel achten, wenn man bei einer Verkaufsparty Sexspielzeug bestellt hat.

Manchmal taucht im Zusammenhang mit dem Rückgaberecht der Begriff "Bagatellgeschäft" auf. Gemeint ist dann üblicherweise die Regelung gemäß § 312 Absatz 2 Satz 12 BGB, wonach das Widerrufsrecht nicht gilt für "außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, bei denen die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wird und das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt 40 Euro nicht überschreitet".

Ist also eine Rückgabe ausgeschlossen, wenn du auf einer Verkaufsparty für weniger als 40 Euro eingekauft hast? Nicht unbedingt: Nach Angaben des Bundesverbandes Direktvertrieb Deutschland (BDD) gewähren alle Unternehmen, die dort Mitglied sind, ein Widerrufsrecht unabhängig vom Einkaufswert. Zudem kann es strittig sein, inwiefern bei einer Bestellung auf einer Verkaufsparty die Leistung "sofort erbracht und bezahlt" wurde. Gibt es in einem solchen Fall Streit mit einem Unternehmen, solltest du dich daher an einen Anwalt wenden.

FAZIT
  • Eine Ver­kaufs­par­ty in Pri­vat­räu­men gilt rechtlich als Direkt­ver­trieb. Das heißt: Als Kunde hast du im Regelfall ein Wider­rufs­recht innerhalb von 14 Tagen.
  • Wider­rufst du den Kauf­ver­trag innerhalb dieser Frist, hast du Anspruch auf Rück­zah­lung des Kaufpreises.
  • Bestimmte Waren sind vom Wider­rufs­recht aller­dings nicht abgedeckt.
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