Vertrag kündigen oder verlängern: Das gilt seit 2022 © fotolia.com/ Wolfilser

26. April 2022, 11:00 Uhr

Durchatmen Vertrag kündigen oder ver­län­gern: Das gilt seit 2022

Ein Handytarif, ein Zeitschriftenabo, eine Versicherung, die Stromversorgung – das und mehr lässt sich einfach per Telefon oder Internet buchen. Doch wer einen Vertrag kündigen will, hat es da wesentlich schwerer. Das soll sich mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge nach und nach ändern.

Alle Informationen zu der privaten Rechtsschutzversicherung von ADVOCARD

Du bist nicht sicher, ob das Recht auf deiner Seite ist? Wir klären das für dich! >>

Das regelt das Gesetz für faire Verbraucherverträge

Seit dem 1. Oktober 2021 ist das Gesetz für faire Verbraucherverträge – auch „Faire Verbraucherverträge-Gesetz“ genannt – in Kraft. Damit wird es für Konsumenten unter anderem einfacher, langfristige Verträge zu kündigen. Auch das Thema automatische Vertragsverlängerungen regelt das neue Gesetz verbraucherfreundlicher als zuvor. Das gilt ebenso für Kündigungsfristen. Unternehmen sollen ihre entsprechenden Angebote dem Gesetz nach anpassen.

Einige Gründe für das Gesetz für faire Verbraucherverträge:

  • (Uner­laub­te) Tele­fon­wer­bung über­rum­pelt Ange­ru­fe­ne oft und drängt sie etwa zu Verträgen, die sie gar nicht wollen. Später ist es nur schwer möglich, aus den unter­ge­scho­be­nen Kon­trak­ten herauszukommen.
  • Auto­ma­ti­sche Ver­trags­ver­län­ge­run­gen binden Ver­brau­cher teils für ein weiteres Jahr an die Anbieter.
  • Manche Unter­neh­men haben Ver­trags­klau­seln in ihren All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB), die es den Kunden nicht erlauben, für sie güns­ti­ge­re Angebote wahrzunehmen.

Die Reform des Verbraucherschutzes betrifft im Wesentlichen:

  • AGB-Vor­schrif­ten des Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches (BGB)
  • das Gesetz über den unlau­te­ren Wett­be­werb (UWG)
  • das Ener­gie­wirt­schafts­ge­setz (EnWG)
Junge Frau schreibt am Schreibtisch auf ihrem Tablet.
© iStock.com/ilkercelik

Auto­ma­ti­sche Ver­trags­ver­län­ge­rung – das bestimmt das neue Gesetz

Viele Verträge sehen eine automatische Vertragsverlängerung vor und gehen nach ihrer ersten Laufzeit von maximal zwei Jahren stillschweigend weiter – teilweise bis zu weitere zwölf Monate. Es sei denn, sie werden von den Kunden rechtzeitig gekündigt. Grundsätzlich ist diese Form der Vertragsverlängerung auch mit dem neuen Gesetz möglich. Das hat etwas damit zu tun, dass Angebote unterm Strich meist günstiger sind, wenn sie längere Laufzeiten haben. Daher soll diese Möglichkeit für Kostenvorteile den Verbrauchern erhalten bleiben.

Was sich aber geändert hat: Eine stillschweigende Vertragsverlängerung ist nur noch erlaubt, wenn sie für eine unbestimmte Dauer erfolgt und die Verbraucher die Verträge jederzeit kündigen können, und zwar mit einer Frist von höchstens einem Monat. Das betrifft etwa:

  • Han­dy­ver­trä­ge
  • Fest­netz­ver­trä­ge
  • Inter­net­ver­trä­ge
  • Verträge mit Fitnessstudios
  • Strom- und Gasverträge

Generell ausgenommen davon sind Versicherungsverträge.

Wichtig: Das neue Gesetz gilt seit dem 1. Dezember 2021 für Telekommunikationsverträge (Neu- und Bestandsverträge z.B. fürs Handy, für Festnetz oder Internet) sowie für anderweitige Verträge, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden. Wer ältere Verträge kündigen will, muss sich an die darin vereinbarten Klauseln und Fristen halten. Oft sehen diese vor, dass eine Kündigung spätestens drei Monate vor Ende der aktuellen Laufzeit beim Anbieter eingehen muss.

Kürzere Kün­di­gungs­fris­ten bei Erstlaufzeiten

Auch die Kündigungsfristen bei Verträgen, die in ihrer ersten Laufzeit sind, ändern sich. Wurden sie ab dem 1. März 2022 abgeschlossen, dann dürfen Verbraucher sie bis zu einem Monat vor Ablauf der Vertragsdauer beenden. Üblich war bisher eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Ausgenommen davon sind hier ebenfalls Versicherungsverträge.

Kün­di­gungs­but­ton für online abge­schlos­se­ne Verträge

Im Internet lassen sich viele Verträge schnell und einfach mit einigen wenigen Mausklicks abschließen. Die Kündigung von online vereinbarten Kontrakten ist hingegen deutlich schwieriger: Oft muss man dafür mehrere Seiten aufrufen und letztlich doch schriftlich, zum Beispiel per Brief, kündigen. Das soll sich ändern.

Ab dem 1. Juli 2022 müssen Unternehmen, die ihre Angebote online per Internet vertreiben, einen Online-Kündigungsbutton einführen. Damit sollen sich entsprechende Verträge deutlich leichter auflösen lassen.

Schreibtisch im Büro. Eine linke Hand greift nach einem Telefonhörer, eine recht Hand tippt auf einem Laptop.
© iStock.com/Asawin_Klabma

Verträge per Telefon bedürfen der schrift­li­chen Bestätigung

Strom- und Gasverträge dürfen zwar nach wie vor telefonisch besprochen und vorbereitet, nicht aber abgeschlossen werden. Stattdessen bedürfen sie dafür der Textform. Das heißt, der Anbieter muss dir den Vertrag beispielsweise per Post, E-Mail oder SMS zuschicken. So hast du Gelegenheit, die Bedingungen zu prüfen und kannst nicht mehr von gewieften Mitarbeitern eines Callcenters überrumpelt werden.

FAZIT
  • Das Gesetz für faire Ver­brau­cher­ver­trä­ge stärkt seit dem 1. Oktober 2021 schritt­wei­se den Verbraucherschutz.
  • Neu geregelt werden unter anderem die Themen Ver­trags­ab­schlüs­se per Internet und Telefon, auto­ma­ti­sche Ver­trags­ver­län­ge­run­gen sowie Kündigungsfristen.
  • Die neuen Vor­schrif­ten betreffen bei­spiels­wei­se Han­dy­ver­trä­ge, Verträge mit Strom- und Gas­ver­sor­gern, Fit­ness­stu­di­os oder Abonnements.
  • Ob das Gesetz für faire Ver­brau­cher­ver­trä­ge gilt, hängt teils vom Datum des Abschlus­ses ab. Grund­sätz­lich aus­ge­nom­men sind Versicherungsverträge.
Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.