17. Februar 2015, 9:52 Uhr
Ehrenschulden Wettschulden unter Freunden: Müssen Schulden immer beglichen werden?
Im Volksmund gelten Wettschulden unter Freunden als Ehrenschulden – doch stimmt das? Muss derjenige, der eine Wette verliert und seinen Freunden einen Kasten Bier schuldig wird, seine Wettschuld immer begleichen? Moralisch betrachtet sicherlich. Rechtlich sieht es aber anders aus. Der Streitlotse-Ratgeber klärt auf.
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Wettschulden unter Freunden sind Ehrenschulden
Wettschulden sollten am besten stets beglichen werden. Wer eine Wette unter Freunden verliert und beim Einsatzbegleichen kneift, macht sich unglaubwürdig und gilt gemeinhin als Spielverderber. Rechtlich sind Sie allerdings nicht dazu verpflichtet, die Schulden zu begleichen. Wenn Sie bei einer Wette um einen Kasten Bier verlieren, kann Sie niemand dazu zwingen, diesen Kasten Bier auch tatsächlich zu zahlen. Wettschulden unter Freunden sind Schulden, die nicht einklagbar sind. Die Basis hierfür formuliert § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Darin heißt es: "Durch Spiel oder Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet." Folglich sind Wettschulden unter Freunden, Bekannten, Verwandten und Co. tatsächlich nichts weiter als Ehrenschulden.
Beglichene Wettschuld kann nicht zurückgefordert werden
Wer seine Wettschulden unter Freunden beglichen hat und dann plötzlich merkt, dass er rechtlich gar nicht dazu in der Pflicht stand, kann den Einsatz im Umkehrschluss nicht einfach zurückfordern. Hier fehlt ebenfalls die rechtliche Grundlage.
Anders sieht es mit der Wettschuld übrigens bei staatlich genehmigten Lotterien oder Ausspielungen aus. Diese stehen in der Pflicht, Geldgewinne auszuzahlen. Gleiches gilt unter anderem für Glücksspielautomaten, Fußballtoto, Spielbanken und Zahlenlotto.
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