28. September 2016, 14:04 Uhr
Kritik von Datenschützern WhatsApp-Datenschutz: Weitergabe an Facebook rechtens?
Viele WhatsApp-Nutzer sind verunsichert, nachdem Facebook angekündigt hat, massenhaft Daten von Kunden des Kurznachrichtendienstes zu Werbezwecken erheben zu wollen. Auch unter Datenschützern regt sich Widerstand. Darf Facebook diese Daten überhaupt nutzen, ohne WhatsApp-Nutzer ausdrücklich um ihre Zustimmung zu bitten? Informieren Sie sich hier über die Rechtslage.
Mit einem Rechtsschutz sind Sie in allen Lebenslagen sicher unterwegs. >>
Datenschutz: Darf Facebook Daten von WhatsApp erheben?
Der Instant-Messaging-Dienst WhatsApp gehört seit 2014 dem amerikanischen Konzern Facebook Inc.. Im August 2016 änderte WhatsApp seine Datenschutzerklärung dahingehend, dass Nutzer dem Dienst automatisch das Recht einräumen, Daten zu Werbezwecken an Facebook weiterzugeben. Dazu gehören zum Beispiel ein Abgleich der Mobilnummer und Informationen über die Nutzungszeiten. Ein Widerspruch dagegen war nur teilweise möglich. Grundsätzlich galt zunächst: Wer WhatsApp weiter nutzen wollte, erklärte sich mit der Weitergabe von Daten automatisch einverstanden.
Der hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar ist der Auffassung, dass Facebook mit diesem Vorgehen gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt. Er hat daher eine Verwaltungsanordnung erlassen, die es dem Unternehmen verbietet, die Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben. Facebook hat in Hamburg seinen deutschen Firmensitz, woraus sich die Zuständigkeit des dortigen Datenschutzbeauftragten erklärt.
EuGH zum Datenschutz: Facebook muss sich an nationales Recht halten
Mit der Anordnung will Caspar nach eigenen Angaben die Daten der vielen Millionen deutschen WhatsApp-Nutzer schützen, aber auch Daten von Personen, deren Telefonnummern sich lediglich in den Kontaktdaten dieser Nutzer finden. "Es muss ihre jeweilige Entscheidung sein, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen. Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen", so der Datenschutzbeauftragte in einer Pressemitteilung.
Caspar beruft sich dabei vor allem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus 2016. Demnach darf sich Facebook nicht über nationales Datenschutzrecht in anderen Staaten hinwegsetzen, wenn der Konzern in dem jeweiligen Staat – wie zum Beispiel in Deutschland – eine Niederlassung hat (AZ C-191/15). Facebook selbst hat bereits angekündigt, sich an das EU-Datenschutzrecht zu halten.
Was passiert mit bereits erhobenen Daten?
Die Verwaltungsanweisung des Hamburger Datenschutzbeauftragten enthält auch die Aufforderung an Facebook, bereits erhobene Daten von WhatsApp-Nutzern zu löschen. Der Konzern kann gegen die Anweisung Widerspruch einlegen und gerichtlich dagegen vorgehen. Einstweilen jedoch ist das Verbot der Datenerhebung Caspar zufolge bindend.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.