1. April 2015, 13:58 Uhr
Vier wichtige Neuerungen Wichtige Änderungen für Verbraucher ab dem 1. April
Ab dem 1. April 2015 können deutsche Haushalte ein bisschen mehr Geld sparen. Nein, das ist kein Aprilscherz – denn ab heute kommen zahlreiche Änderungen wie etwa der sinkende Rundfunkbeitrag auf Verbraucher zu. Vier der wichtigsten neuen Regelungen aus verschiedenen Bereichen finden Sie hier im Überblick.
Mit einem Rechtsschutz sind die immer gut gewappnet, egal was sich ändert. >>
Reduzierter Rundfunkbeitrag ab 1. April
Ab dem 1. April sinkt der monatliche Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für eine Wohnung. Verbraucher sparen künftig 48 Cent im Monat: Die Rundfunkgebühren sinken von 17,98 Euro auf 17,50 Euro. Auch der ermäßigte Rundfunkbeitrag für die ehemalige GEZ wird günstiger: Verbraucher zahlen künftig einen Monatsbeitrag von 5,83 Euro statt wie bisher 5,99 Euro. Sie müssen sich dabei um nichts kümmern, denn die Beitragssenkung wird durch den Beitragsservice automatisch berücksichtigt.
Erste-Hilfe-Kurse für Fahrschüler werden verkürzt
Auch für Autofahrer ergeben sich ab dem 1. April einige Änderungen. So wird beispielsweise die Erste-Hilfe-Ausbildung, wie Fahrschüler sie vor der Führerscheinprüfung absolvieren müssen, von 16 Unterrichtsstunden auf neun Stunden verkürzt. Die Ausbildung soll sich künftig verstärkt auf praktische Inhalte konzentrieren. Außerdem ist die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen für Überführungs- und Probefahrten nur noch für Fahrzeuge mit gültiger Hauptuntersuchung zulässig. Mehr dazu lesen Sie in dem Artikel "Kurzzeitkennzeichen: Regeln sollen ab 2015 verschärft werden"
Transparenz: Herkunft von Fleisch muss gekennzeichnet werden
Bei ihrem nächsten Besuch im Supermarkt sollten Sie genauer auf die Verpackungen von frischem oder tiefgefrorenem Fleisch von Geflügel, Schwein, Schaf und Ziege achten: Ab dem 1. April muss auf der Packung vermerkt werden, in welchem Land das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde. Für verarbeitetes oder unverpacktes Fleisch frisch vom Schlachter gilt diese Regelung nicht.
Nutzung erneuerbarer Energien wird besser gefördert
Wenn Sie planen, die Heizung in Ihrem Haus zu modernisieren, können Sie künftig mit mehr Geld vom Staat rechnen. Es kann sich lohnen, über den Einbau einer Pelletheizung in Ihrem Keller nachzudenken: Den neuen Förderrichtlinien zur Nutzung erneuerbarer Energien sei Dank, bekommen Hausbesitzer, die sich für einen Pelletkessel entscheiden, einen staatlichen Zuschuss von mindestens 3.000 Euro – 600 Euro mehr als bisher. Der Einbau eines Pelletofens mit Wassertasche wird mit einem Mindestfördersatz von 2.000 Euro statt 1.400 Euro subventioniert.
Wer eine Solaranlage auf dem Dach zur Unterstützung der Heizung anbringen möchte, wird mit 2.000 statt wie bisher mit nur 1.500 Euro gefördert.
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