Gesetzliches Widerrufsrecht: Das sollten Online-Kunden wissen Jürgen Fälchle, Fotolia

30. August 2019, 14:13 Uhr

Darf ich eigentlich? Gesetz­li­ches Wider­rufs­recht: Das sollten Online-Kunden wissen

Seit Juni 2014 haben Kunden beim Online-Shopping ein 14-tägiges Widerrufsrecht – das gilt innerhalb der gesamten EU. Für Deutschland ist es in § 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verankert. Wissenswertes und Tipps dazu liest du hier.

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Gesetz­li­ches Wider­rufs­recht: Online ja – im Laden nein

Du hast etwas gekauft und willst es nun wieder umtauschen – kein Problem mit dem 14-tägigen Widerrufsrecht? Hier kommt es darauf an, ob du online oder im Laden shoppen warst.

Das Widerrufsrecht gilt in erster Linie bei sogenannten Fernabsatzgeschäften, wozu auch Online-Shopping zählt – oder, wie es früher üblich war, das Bestellen von Artikeln aus Versandhauskatalogen per Telefon oder Bestellkarte. Hintergrund ist, dass der Verbraucher in diesen Fällen zuvor keine Möglichkeit hatte, die Ware zu sehen und zu prüfen.

Übrigens: In der Regel hast du das 14-tägige Rückgaberecht auch bei Artikeln, die du auf einer Verkaufsparty bestellt hast.

Der Umtausch von im Laden gekauften Waren basiert hingegen auf reiner Kulanz der Händler. Ein gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht besteht hier nicht.

Bestimmte Artikel sind gemäß § 312g Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) allerdings auch beim Online-Kauf von der Rückgabe ausgeschlossen. Dazu gehören zum Beispiel verderbliche Lebensmittel und Hygieneartikel, deren Verpackung geöffnet wurde. Hier solltest du dich im Zweifel vor dem Kauf beim Händler erkundigen, welche Bedingungen gelten.

 

Ab wann läuft die Widerrufsfrist?

Viele Online-Kunden sind sich unsicher über den Zeitpunkt, an dem die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt. Gut zu wissen: Die Zeit läuft nicht bereits ab dem Moment, in dem du auf “Bestellen” klickst. Die Frist beginnt erst, sobald du die bestellte Ware erhalten hast.

Dabei kommt es allerdings manchmal auf Details an:

  • “Erhalten” hast du die Ware, sobald du das Paket in den Händen hältst oder es an einen von dir aus­drück­lich benannten Ort geliefert wurde – etwa in eine Wunsch-Post­fi­lia­le oder an eine von dir benannten Person.
  • Bist du bei der Lieferung aber lediglich nicht zu Hause und der Paketbote gibt das Paket bei deinem Nachbarn ab, ohne dass du das so beauf­tragt hast, gilt die Ware damit noch nicht als zugestellt.
  • Bei Sendungen, die mehrere Teil­lie­fe­run­gen umfassen, läuft die Wider­rufs­frist, sobald du die letzte Sendung erhalten hast.
  • Bei einem auf Dauer ange­leg­ten Abo hingegen beginnt die Frist schon, sobald du die erste Sendung erhalten hast.

Du hast deine Bestellung erhalten, sofort begutachtet und entschieden, dass du den Artikel nicht behalten möchtest? Dann hast du nun 14 Kalendertage Zeit, von deinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und die Ware an den Händler zurückzugeben.

Achtung: “14 Kalendertage” heißt nicht “14 Werktage”– das Wochenende zählt also mit. Um die Widerrufsfrist nicht zu versäumen, solltest du die Rücksendung also am besten nicht auf die lange Bank schieben, sondern die Ware nach Erhalt gleich auspacken und bei Nichtgefallen die Retourensendung schnell in die Wege leiten.

Gut zu wissen: Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt mindestens 14 Tage. Aber Händlern steht es frei, dir auch eine längere Widerrufsfrist einzuräumen. Ob dem so ist, erfährst du in der Widerrufsbelehrung des Händlers.

INFO

Informationspflicht des Händlers zum Widerrufsrecht
Bei einem Fernabsatzvertrag muss dich der gewerbliche Verkäufer ausdrücklich über dein Widerrufsrecht informieren. Macht er das nicht, verlängert sich die Widerrufsfrist auf insgesamt höchstens zwölf Monate plus 14 Tage.

 

Widerruf muss aus­drück­lich erklärt werden

Um von deinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, reicht es nicht, deinen Einkauf kommentarlos an den Verkäufer zurückzuschicken. Du musst deinen Widerruf schriftlich oder telefonisch erklären.

Viele Online-Händler stellen hierfür bereits vorgefertigte Formulare für den Widerrufserklärung oder Retourenscheine zur Verfügung. Wie du ansonsten vorgehen kannst, erfährst du ausführlich auf unserer Themenseite “Rückgaberecht”.

Übrigens: Du musst deinen Widerruf innerhalb der geltenden Frist nicht begründen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2016 mit einem Urteil bekräftigt (AZ VIII ZR 146/15).

FAZIT
  • Bei soge­nann­ten Fern­ab­satz­ver­trä­gen, also unter anderem beim Online-Shopping, haben Kunden gemäß § 355 BGB ein gesetz­li­ches Widerrufsrecht.
  • Innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware können sie den Kauf­ver­trag wider­ru­fen und die Ware zurücksenden.
  • Bestimmte Waren können aller­dings gemäß § 312g Absatz 2 BGB davon aus­ge­schlos­sen sein, zum Beispiel aus hygie­ni­schen Gründen.
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Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

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