Gutscheine und ihre Gültigkeit: Das sollest du wissen © iStock.com/Jean-philippe WALLET

29. Januar 2025, 16:44 Uhr

Fake oder Fakt? Wie lange sind Gut­schei­ne gültig? Das sagt das Gesetz

Gutscheine zählen zu den wohl beliebtesten Geschenken der Deutschen. Aber wie lange sind sie eigentlich allgemein gültig, wenn kein Datum darauf steht? Oder gilt so ein Gutschein dann unbegrenzt? Diese Fragen beschäftigen viele Verbraucher immer wieder. Was für die Gültigkeit von Gutscheinen per Gesetz gilt und weitere Informationen rund ums Thema, findest du hier.

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Wann verfallen Gut­schei­ne? Die gesetz­li­che Regelung zur Gültigkeit

Grundsätzlich sind Gutscheine nicht unbegrenzt, sondern drei Jahre gültig. Zumindest dann, wenn kein Datum oder eine anderslautende Befristung darauf vermerkt ist. Denn dann gilt die sogenannte regelmäßige Verjährungsfrist gemäß § 195 und § 199 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Diese allgemeine zivilrechtliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Das gilt auch für Gutscheine, weil der Käufer beim Erwerb einen Kaufvertrag mit dem Händler oder Dienstleister abschließt.

Info

Den gesamten Gut­schein­wert auf einmal einlösen: Muss ich das?

Du hast von deinen Liebsten oder vom Arbeitgeber einen Gutschein erhalten und willst dir etwas gönnen, aber die von dir gewünschte Sache oder Dienstleistung deckt nicht den vollen Gutscheinwert ab? Eine Teilzahlung ist unter Umständen möglich, allerdings nur, wenn der Händler dadurch keinen Nachteil hat. Ist das Aufsplitten des Guthabens für ihn nicht zumutbar oder er macht bei der Transaktion sogar Verlust, muss er sie nicht akzeptieren.

Wird die Teilzahlung angenommen, kann der Händler auf dem ursprünglichen Gutschein den verbleibenden Betrag vermerken oder einen neuen Gutschein ausstellen. Auf eine Auszahlung des Restbetrages hast du in der Regel keinen Anspruch.

Dürfen Gut­schei­ne nur ein Jahr gültig sein? Was rechtens ist und was nicht

Unternehmen und Dienstleister können die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen befristen, etwa auf ein oder zwei Jahre. Allerdings muss dafür in der Regel ein Anlass bestehen. Besonders bei Gutscheinen für Dienstleistungen können solche Befristungen häufiger vorkommen, da sich Lohn- und sonstigen Kosten in vielen Branchen oft ändern.

Das kann rechtfertigen, dass zum Beispiel ein Massagegutschein nur ein Jahr gültig ist, da der Wert der Dienstleistung zum späteren Zeitpunkt der Inanspruchnahme nicht mehr dem ursprünglichen Wert des Gutscheins entspricht.

Allerdings darf die Gültigkeitsdauer nicht zu knapp bemessen sein, zum Beispiel im Handel. So entschied etwa das Oberlandesgericht München in zwei Fällen, dass die Gutscheine eines Onlinehändlers nicht bereits nach einem Jahr ablaufen dürfen (AZ 29 U 3193/07 und 29 U 4761/10). Hast du Zweifel daran, ob eine Befristung eines Gutscheins rechtens ist, kann eine Beratung durch einen Anwalt empfehlenswert sein.

Gut zu wissen: Gutscheine, die zum Beispiel im Rahmen einer Werbeaktion kostenlos an Kunden vergeben werden, darf der Aussteller auf eine beliebige Dauer befristen.

© iStock.com/gorodenkoff

Gut­schei­ne bei Insolvenz oder Geschäfts­auf­ga­be: Diese Mög­lich­kei­ten hast du

Hast du einen Gutschein von einem Händler, der inzwischen Insolvenz anmelden musste, ist das ärgerlich. Das Guthaben kann dann nicht mehr eingelöst werden, aber als Kunde hast du trotzdem die Möglichkeit, zumindest einen Teil des Geldes zurückzubekommen.

Der Gutschein gilt als Forderung gegenüber dem Anbieter, er kann im Rahmen des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter gemeldet werden. Ist das Verfahren abgeschlossen, erhältst du deinen Anspruch anteilig zurück – dieser beträgt allerdings oft weniger als fünf Prozent des Ursprungsbetrages.

Wurde das Unternehmen stattdessen an einen anderen Eigentümer verkauft, behalten Gutscheine in der Regel ihre Gültigkeit, da mit der Übergabe auch die Rechte und Pflichten des Geschäftes übertragen werden. Der neue Eigentümer muss den Gutschein also annehmen. Wurde das Geschäft vom Inhaber vollständig geschlossen, behalten Gutscheine ebenfalls ihre Gültigkeit – der Aussteller muss den Wert innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auszahlen.

Ein Gutschein ist verfallen: Was können Beschenk­te dann tun?

Findest du beim Aufräumen einen alten Gutschein, der in Vergessenheit geraten und bereits vor über drei Jahren ausgestellt wurde, solltest du die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers prüfen.

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Es kann sich auch lohnen, das Unternehmen zu kontaktieren, ob der Gutschein noch eingelöst oder ausgezahlt werden kann. In diesem Fall musst du aber auf die Kulanz des Ausstellers hoffen. Der Händler oder Dienstleister ist nicht mehr verpflichtet, den Gutschein zu akzeptieren. Nach der gesetzlichen Verjährung besteht auch kein Anspruch mehr darauf, sich stattdessen den Gutscheinbetrag auszahlen zu lassen. Entsprechend hat zum Beispiel das Landgericht Oldenburg entschieden (AZ 16 S 702/12).

Ist dein Gutschein laut darauf angegebener Frist zwar abgelaufen, aber seit der Ausstellung sind noch keine drei Jahre vergangen, gehst du vielleicht nicht ganz leer aus. Du kannst Anspruch darauf haben, wenigstens den Gutscheinwert ausgezahlt zu bekommen. Denn womöglich besteht ein sogenannter Herausgabeanspruch nach § 812 BGB. Aber: Der Dienstleister darf eine Entschädigung für den Gewinn, der dem Unternehmen durch die Nichteinlösung entgangen ist, vom Gutscheinbetrag abziehen.

FAQ

  • Wie lange sind Gut­schei­ne gültig?

Gutscheine sind in der Regel drei Jahre gültig. Händler können aber einen eigenen Zeitraum festlegen, in dem der Gutschein eingelöst werden kann.

  • Wie lange sind Gut­schei­ne gültig, wenn ein Datum darauf steht?

Ein Gutschein mit festgelegter Gültigkeit kann bis zu diesem Zeitpunkt eingelöst werden. Darüber hinaus müssen Kunden auf die Kulanz der Aussteller hoffen.

  • Wie lange sind Gut­schei­ne ohne Datum gültig?

Ein Gutschein ohne Datum ist nicht unbegrenzt gültig: Hier gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren.

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