YouTube-Videos einbetten: Was ist erlaubt? Ein junge Frau lehnt über einen Sessel und guckt auf das Tablet, das der junge Mann vor ihr in den Händen hält. Antonioguillem, Fotolia

3. November 2016, 15:00 Uhr

Urheberrecht YouTube-Videos einbetten: Was ist erlaubt?

Der Streit zwischen YouTube und GEMA ist beigelegt. Aber was müssen Nutzer beachten, wenn sie YouTube-Videos einbetten wollen? Lesen Sie hier, was Sie in puncto Urheberrecht beachten sollten.

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YouTube-Videos unter­lie­gen dem Urheberrecht

Auch wenn auf der Video-Plattform beinahe unzählige Videos nur wenige Klicks entfernt sind, sollten Nutzer nicht vergessen: Die gezeigten Clips unterliegen dem Urheberrecht – egal, ob es sich um Musikvideos, Kinotrailer oder private Urlaubsfilme handelt. Sie dürfen also zum Beispiel nicht heruntergeladen und verkauft werden. Doch wie ist die Rechtslage, wenn Sie YouTube-Videos einbetten wollen, damit die Besucher Ihrer eigenen Website oder Ihres Facebook-Profils diese sehen können? YouTube stellt zu diesem Zweck einen Code bereit, mit dem das Einbinden der Videos relativ leicht ist. Wenn Videos auf diese Weise geteilt werden, bedeutet das aber auch, dass sie an zahlreichen Stellen im Internet auftauchen können, ohne dass der Rechteinhaber die Kontrolle und den Überblick behalten kann. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2014 entschieden, dass das Urheberrecht nicht dadurch verletzt wird, dass Nutzer YouTube-Videos einbetten (AZ C-348/13).

RechtsschutzKeine illegalen YouTube-Videos einbetten

Allerdings hat eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) für eine wichtige Einschränkung gesorgt: Wenn es sich um ein illegal hochgeladenes Video handelt, verletzt auch der Nutzer, der es einbettet, das Urheberrecht. Im verhandelten Fall hatten zwei Seiten ein Video eines Wasserfilter-Unternehmens bei sich eingebunden, der Clip war aber ohne Zustimmung der Firma bei YouTube eingestellt worden. Der BGH stellte klar, dass die Einbettung in einem solchen Fall nicht rechtens ist, verwies die Klärung aber zurück an das zuständige Gericht, da zunächst festgestellt werden musste, ob das Unternehmen tatsächlich nicht einverstanden war (AZ I ZR 46/12).

Für Nutzer ergibt sich daraus aber: Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie keine YouTube-Videos einbetten, die möglicherweise gegen das Urheberrecht verstoßen. Das ist häufig bei Mitschnitten von Konzerten oder der Veröffentlichung von Filmszenen der Fall. Bei privaten Videos könnten außerdem die Persönlichkeitsrechte der gezeigten Personen verletzt werden.

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