22. April 2016, 13:54 Uhr
Tageszeitung Zeitungsabo: Diese Rechte haben Sie
Viele Verbraucher haben ein Zeitungsabo abgeschlossen, um jeden Tag mit der aktuellen Tageszeitung versorgt zu sein. Lesen Sie, welche Rechte Sie als Abonnent haben und was gilt, wenn Sie Ihr Abo kündigen möchten.
Unser Rechtsschutz hilft Ihnen, Ihre Rechte als Verbraucher durchzusetzen. >>
Zeitungsabo: Widerruf und Vertragslaufzeit
Wie bei anderen Käufen haben Sie auch bei einem Zeitungsabo ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Das gilt zumindest dann, wenn Sie das Abo im Internet, per Telefon oder per Post abgeschlossen haben. Falls Sie die Zeitung allerdings direkt in einer Verlagsniederlassung abonniert haben, gilt das Widerrufsrecht nicht. Achten Sie außerdem darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit beim erstmaligen Bezug nicht mehr als zwei Jahre betragen darf.
Abonnement kündigen mit Sonderkündigungsrecht
Sie können jederzeit mit der geltenden Kündigungsfrist, die Sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen finden, Ihr Abo kündigen. Die Frist darf maximal drei Monate betragen, andernfalls ist die Vereinbarung rechtswidrig. Unter bestimmten Umständen haben Sie außerdem ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt, wenn sich die Rahmenbedingungen des Vertrags ändern, zum Beispiel bei Preiserhöhungen durch den Verlag. Diese sind ohnehin nur dann zulässig, wenn sie auf gestiegene Herstellungskosten zurückzuführen sind. Doch auch dann können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und Ihr Abo kündigen.
Zeitung nicht zugestellt: Das können Sie tun
Wenn die Lieferung nicht pünktlich erfolgt, ist das besonders bei einer Tageszeitung sehr ärgerlich. Unter Umständen können Sie in einem solchen Fall für diese Ausgabe Ihr Geld zurückverlangen. Da sich die Verspätung aber schwer beweisen lässt, sind Sie dabei häufig auf Kulanz des Unternehmens angewiesen. Schwierig ist die Situation auch, wenn Sie die Zeitung gar nicht vorfinden. Dann ist es nämlich möglich, dass die Zeitung gestohlen wurde. Wenn Ihr Briefkasten oder das Zeitungsrohr frei zugänglich sind, liegt die Verantwortung bei Ihnen und Sie haben keine Möglichkeit, sich das Geld erstatten zu lassen.
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