Zeitungsabo: Diese Rechte haben Sie. In einem Briefkasten-Schlitz steckt eine Zeitung. Ionescu Bogdan, Fotolia

22. April 2016, 13:54 Uhr

Tageszeitung Zei­tungs­abo: Diese Rechte haben Sie

Viele Verbraucher haben ein Zeitungsabo abgeschlossen, um jeden Tag mit der aktuellen Tageszeitung versorgt zu sein. Lesen Sie, welche Rechte Sie als Abonnent haben und was gilt, wenn Sie Ihr Abo kündigen möchten.

Unser Rechtsschutz hilft Ihnen, Ihre Rechte als Verbraucher durchzusetzen. >>

Zei­tungs­abo: Widerruf und Vertragslaufzeit

Wie bei anderen Käufen haben Sie auch bei einem Zeitungsabo ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Das gilt zumindest dann, wenn Sie das Abo im Internet, per Telefon oder per Post abgeschlossen haben. Falls Sie die Zeitung allerdings direkt in einer Verlagsniederlassung abonniert haben, gilt das Widerrufsrecht nicht. Achten Sie außerdem darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit beim erstmaligen Bezug nicht mehr als zwei Jahre betragen darf.

Abon­ne­ment kündigen mit Sonderkündigungsrecht

Sie können jederzeit mit der geltenden Kündigungsfrist, die Sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen finden, Ihr Abo kündigen. Die Frist darf maximal drei Monate betragen, andernfalls ist die Vereinbarung rechtswidrig. Unter bestimmten Umständen haben Sie außerdem ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt, wenn sich die Rahmenbedingungen des Vertrags ändern, zum Beispiel bei Preiserhöhungen durch den Verlag. Diese sind ohnehin nur dann zulässig, wenn sie auf gestiegene Herstellungskosten zurückzuführen sind. Doch auch dann können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und Ihr Abo kündigen.

RechtsschutzZeitung nicht zuge­stellt: Das können Sie tun

Wenn die Lieferung nicht pünktlich erfolgt, ist das besonders bei einer Tageszeitung sehr ärgerlich. Unter Umständen können Sie in einem solchen Fall für diese Ausgabe Ihr Geld zurückverlangen. Da sich die Verspätung aber schwer beweisen lässt, sind Sie dabei häufig auf Kulanz des Unternehmens angewiesen. Schwierig ist die Situation auch, wenn Sie die Zeitung gar nicht vorfinden. Dann ist es nämlich möglich, dass die Zeitung gestohlen wurde. Wenn Ihr Briefkasten oder das Zeitungsrohr frei zugänglich sind, liegt die Verantwortung bei Ihnen und Sie haben keine Möglichkeit, sich das Geld erstatten zu lassen.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.