Räumpflicht: Muss man Schnee räumen, während es schneit? istock.com/SbytovaMN

6. Januar 2020, 11:56 Uhr

So geht's richtig Räum­pflicht: Muss man Schnee räumen, während es schneit?

Es schneit seit Stunden – und du bist mit Schneeräumen dran. Musst du nun wegen der Räumpflicht heute frei nehmen, um den Gehweg vor deinem Haus ständig frei und begehbar halten zu können? So streng sind die Regelungen zum Glück nicht. Was du dennoch beachten musst, wenn es dauerhaft schneit, liest du hier.

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Schnee muss auf Gehwegen nur tagsüber geräumt werden

Die Räumpflicht im Winter bedeutet für Anwohner in der Regel: Sie müssen den Gehweg vor ihrem Wohnhaus von Schnee und Eis befreien, um die Sturz- und Verletzungsgefahr für Passanten zu minimieren. Allerdings ist man dazu nur tagsüber verpflichtet – ab 6 beziehungsweise 7 Uhr dürfen Passanten nach den meisten örtlichen Regelungen davon ausgehen, dass die Gehwege geräumt sind.

Schneit es nachts durchgehend, musst du dir also nicht in regelmäßigen Abständen den Wecker stellen, damit kein verirrter Partygänger vor deinem Haus ausrutscht. Du solltest dich aber bei entsprechender Witterung darauf einstellen, gleich morgens zum ersten Mal die Schneeschaufel zu schwingen. So kannst du deiner Räumpflicht nachkommen, sobald der Schneefall aufgehört hat.

Und was, wenn es dauerhaft schneit?

Du hast den Gehweg von Schnee befreit und vielleicht sogar besonders glatte Stellen abgestreut. Allerdings schneit es nun munter weiter, sodass von all deiner Mühe bereits nach wenigen Minuten nicht mehr viel zu sehen ist. Zudem musst du jetzt eigentlich dringend zur Arbeit. Was tun?

Sieht es nach anhaltendem Schneefall aus, dann kannst du die Schaufel jetzt erst einmal wieder wegstellen. Denn: Du musst nicht laufend den Schnee räumen, wenn der Gehweg ohnehin sofort wieder zuschneien würde.

So hat zum Beispiel das Oberlandesgericht (OLG) Celle 2004 zum Thema Streupflicht entschieden (AZ 9 U 220/03). Im konkreten Fall ging es um anhaltenden Glatteisregen, der die Bemühungen des streupflichtigen Anwohners, die Glätte auf dem Gehweg zu beseitigen, immer sofort wieder zunichtemachte. "Die Streupflicht entfällt (...), wenn dem grundsätzlich Pflichtigen unter den gegebenen extremen Wetterbedingungen ein Streuen aussichtslos erscheinen darf", so das OLG Celle dazu. Entsprechendes gilt laut Rechtsprechung auch für anhaltenden Schneefall, der das Räumen für den Moment nutzlos machtMehr Informationen zum Thema Mietrechtsschutz

Schnee muss geräumt werden, sobald es aufhört zu schneien

Auch wenn du vorübergehend nichts ausrichten kannst, solltest du die Wetterlage jedoch immer im Blick behalten. Denn: Sobald es aufhört zu schneien, muss der Räumpflichtige den frisch gefallenen Schnee räumen und bei Bedarf auch die Wege streuen. Schneit es den ganzen Tag mit Unterbrechungen immer wieder, muss gegebenenfalls mehrfach geräumt werden.

Wer also tagsüber bei der Arbeit ist, sollte sich in solchen Fällen eine Vertretung organisieren, die zu Hause den Schnee räumt. Wenn du während deiner Winterdienstwoche in den Urlaub fährst, solltest du ebenfalls einen Freund, Nachbarn oder Verwandten damit beauftragen, an deiner Stelle bei Bedarf den Gehweg zu räumen und zu streuen.

Mehr Infos zu rechtlichen Fragen rund um Schnee, Eis und Winterdienstpflicht findest du auf unserer Themenseite. >>

FAZIT
    • Grund­sätz­lich müssen Anwohner ihrer Räum­pflicht nach­kom­men und den Gehweg vor ihrem Haus von Schnee befreien.
    • Schneit es jedoch durch­ge­hend, darf man warten, bis der Schnee­fall aufgehört hat.
    Dann aber müssen Anwohner schnellst­mög­lich räumen. Wer win­ter­dienst­pflich­tig ist, aber keine Zeit hat, muss sich eine Ver­tre­tung organisieren.
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