Schnee und Eis: Wichtiges zu Winterdienst, Winterreifen und mehr © istock.com/V_Sot

22. Dezember 2023, 11:16 Uhr

Themenseite Rund um Schnee und Eis: Wichtige recht­li­che Regelungen

Schnee und Eis gehören zum Winter dazu, sorgen aber trotzdem immer wieder für rechtliche Fragen und Konflikte – und das in vielen Bereichen des Alltags. Räum- und Streupflicht, Glätteunfall, Winterreifenpflicht oder zu wenig Schnee im Skiurlaub: Wir geben einen Überblick über die häufigsten Streitthemen rund um Schneefall und Eisglätte.

Inhalt 

>> Verkehrssicherungspflicht im Winter: Streu- und Räumpflichtungspflicht im Winter

>> Mieter oder Vermieter: Wer ist zum Räumen und Streuen verpflichtet?

>> Gehweg räumen: Bis wann der Schnee geschippt werden muss – und wie

>> Glätteunfall, Dachlawine, Schneeballschlacht: Wer haftet?

>> Rund ums Auto: Welche Regeln sind bei Schnee- und Eisglätte zu beachten?

>> (Kein) Schnee im Winterurlaub: Welche Rechte habe ich?

Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht im Winter: Streu- und Räumpflicht

Gilt die Räumpflicht auch während des Schneefalls?

Durch den Winterdienst werden Wege und Straßen auch bei Schnee- und Eisglätte begeh- und befahrbar, ohne dass sich der Verkehr staut oder ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. Wesentliche Maßnahmen sind vor allem das Schneeräumen und das Streuen von vereisten Flächen.

Die Räum- und Streupflicht ist eine Verkehrssicherungspflicht und soll sicherstellen, dass die notwendigen Winterdienstmaßnahmen ergriffen werden. Fürs Streuen bei winterlicher Witterung sind verantwortlich …

  • auf öffent­li­chen Straßen in der Regel die Stadt-, Gemeinde- oder Land­kreis­ver­wal­tung, schwer­punkt­mä­ßig an gefähr­li­chen Stellen und auf Hauptverkehrsstrecken.
  • auf öffent­li­chen Gehwegen in der Regel die privaten Anlieger.
  • auf Pri­vat­grund­stü­cken und Pri­vat­we­gen der Grundstückseigentümer.

Mieter oder Vermieter: Wer ist zum Räumen und Streuen verpflichtet?

Die Räum- und Streupflicht für den ans Mietshaus angrenzenden Gehweg liegt in der Regel zunächst beim Hauseigentümer – also dem Vermieter. Dieser darf die Verpflichtung aber unter bestimmten Bedingungen auf seine Mieter übertragen.

Wichtig hierbei: Die Räum- und Streupflicht kann nur per Mietvertrag oder Hausordnung auf den Mieter übertragen werden – als Bestandteil des Mietvertrags. Alternativ kann der Vermieter eine Firma oder einen Hausmeister mit dem Winterdienst beauftragen und die Kosten auf die Mieter umlegen.

Achtung: Mieter, die ihre Räum- und Streupflicht ignorieren, riskieren eine Abmahnung. Im Wiederholungsfall kann der Vermieter eine Firma mit dem Winterdienst beauftragen und die Kosten ebenfalls auf die Mieter umlegen. Mehr dazu liest du in diesem Streitlotse-Ratgeber.

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Gehweg räumen: Bis wann der Schnee geschippt werden muss – und wie

Wann der Schnee geschippt und bis zu welcher Uhrzeit die Streupflicht erfüllt sein muss, regeln gesetzliche Vorschriften für den Winterdienst. Dabei gilt grundsätzlich: Die Zeiten für die Räum- und Streupflicht sind in jeder Stadt oder Gemeinde per Satzung festgelegt.

In der Regel müssen Gehwege werktags meist ab spätestens 7 Uhr morgens geräumt sein, an Sonn- und Feiertagen häufig etwas später, etwa um 9 Uhr. Passanten, die vor 7 Uhr unterwegs sind, können somit nicht erwarten, dass schon überall geräumt und gestreut ist. Einige Ausnahmen von dieser Regel gibt es jedoch.

So hat eine Arbeitnehmerin gegen ihren Arbeitgeber geklagt, da sie sich bei einem Sturz auf dem vereisten Gelände der Arbeitsstelle um 5 Uhr morgens den Arm gebrochen hatte. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte den Arbeitgeber zu Schadenersatz, weil er den Arbeitsbeginn seiner Angestellten auf 5 Uhr gelegt hatte – und somit den Schnee auch um diese Uhrzeit schon hätte geräumt haben müssen (AZ 5 U 1479/14).

Bei anhaltendem Schneefall gilt: Sobald es aufhört zu schneien, muss der Winterdienstpflichtige den frisch gefallenen Schnee räumen – und bei Bedarf auch die Wege streuen. Schneit es den ganzen Tag immer wieder, muss gegebenenfalls mehrfach geräumt werden.

Gut zu wissen: Eine Nachtschicht beim Schnee schippen musst du als Mieter nicht einlegen: Die Räumpflicht endet üblicherweise um 20 Uhr.

INFO

Wie räumt und streut man richtig?

  • Es müssen alle Gehwege geräumt werden, die an das eigene Grund­stück grenzen. 
  • Gibt es keine geson­der­te örtliche Ver­ord­nung, sollte der frei­ge­räum­te Streifen immer min­des­tens so breit sein, dass zwei Personen gut anein­an­der vor­bei­ge­hen können. 1,20 bis 1,50 Meter sind daher ein guter Richtwert.
  • Sind die Wege vereist und glatt, muss umgehend gestreut werden – die Streu­pflicht muss auch bei plötz­li­cher Glätte beachtet werden, etwa bei Eisregen. 
  • Bei der Wahl des Streu­mit­tels ist Vorsicht geboten: Streusalz ist in vielen Kommunen nicht erlaubt. Warum das so ist, und welche Alter­na­ti­ven erlaubt sind, erfährst du in diesem Streit­lot­se-Ratgeber.

Vor deinem Wohnhaus befindet sich gar kein Gehweg, etwa weil du in einer Fußgängerzone oder einem verkehrsberuhigten Bereich wohnst? Hier gilt: Die Räum- und Streupflicht entfällt nicht automatisch, denn auch hier müssen Fußgänger bei Schnee und Eis sicher vorbeigehen können.

Entsprechend urteilte zum Beispiel das Kammergericht Berlin (AZ 4 U 57/16) im Sinne einer Passantin. Diese wich von einem nicht geräumten Gehweg auf die Fahrbahn aus, stürzte und verlangte daraufhin Schmerzensgeld vom Anwohner, der seine Pflicht zum Winterdienst vernachlässigt hatte.

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Glät­teun­fall, Dach­la­wi­ne, Schnee­ball­schlacht: Wer haftet?

Trotz aller Vorkehrungen und Regelungen kommt es manchmal vor, dass Passanten auf schnee- und eisglatten Wegen ausrutschen und sich verletzen. Kann nachgewiesen werden, dass der Weg nicht ausreichend geräumt oder gestreut war, können Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden.

In der Regel übernimmt dann die Haftpflichtversicherungdes Verursachers die Zahlung. Für winterdienstpflichtige Mieter ist daher eine private Haftpflichtversicherung empfehlenswert – bei Hauseigentümern außerdem eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sprach einer Fußgängerin Schmerzensgeld und Schadenersatz zu, da sie auf einem nicht gestreuten, glatten Weg ausgerutscht war (AZ 15 U 4/12). Allerdings traf sie laut Gericht eine Mitschuld an dem Unfall, da sie hätte langsamer gehen müssen.

Achtung: Die Verkehrssicherungspflicht gilt nicht nur für Gehwege, sondern auch für Gebäude. Nach heftigen Schneefällen und anschließendem Tauwetter besteht die Gefahr für Dachlawinen. Hier spielen vor allem Dachneigung, die Art des vorüberfahrenden oder vorübergehenden Verkehrs und die gefallene Schneemenge eine Rolle. In einigen Regionen schreiben Kommunen und Gemeinden Schneegitter vor.

Bei Schäden durch eine Schneeballschlacht haften Eltern für ihre Kinder. Geht beispielsweise eine Glasscheibe durch einen Schneeball zu Bruch, springt in der Regel die private Haftpflichtversicherung ein.

Im Falle eines Unfalls durch Schnee und Eis: Wir sichern dich ab! >>

Rund ums Auto: Welche Regeln sind bei Schnee- und Eisglätte zu beachten?

Sicherheit hat im Straßenverkehr die oberste Priorität. Das gilt vor allem in der dunklen Jahreszeit bei vereisten und verschneiten Straßen. Damit du trotz Schnee und Eis sicher unterwegs bist, solltest dubesonders die Pflicht für Winterreifen beachten.

Ab wann du Winterreifen vorgeschrieben sind und mehr nützliche Informationen rund ums Thema liest du in den folgenden Streitlotse-Ratgebern:

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Zudem solltest du bei Schnee und Eis die folgenden wichtigen Maßnahmen vor der Fahrt mit deinem Auto ergreifen:

  • Die Scheiben müssen frei­ge­kratzt werden – ein kleines Guckloch reicht nicht aus.
  • Das Dach des Fahrzeugs muss von größeren Schnee­men­gen befreit sein.
  • Das Kenn­zei­chen des Fahrzeugs muss deutlich erkennbar sein.
  • Die Beleuch­tung muss voll­stän­dig sichtbar sein und funktionieren.

Setzt du diese Maßnahmen nicht sorgfältig um, musst du im Falle einer Kontrolle mit einer Geldbuße rechnen. Für LKW-Fahrer gilt ebenfalls: Sichern sie ihr Gefährt nicht ausreichend, haften sie für Unfälle etwa aufgrund herabstürzender Eisplatten vom Dach während der Fahrt. Auch wenn es zu keinem Personenschaden kommt, so gelten herabfallende Eisbrocken, die auf der Fahrbahn liegen bleiben, als Verschmutzung der Fahrbahn. Sie stellen somit einen Verstoß gegen § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dar.

INFO

Wie räumt und streut man richtig?

Gemäß StVO müssen Parkschein oder Parkscheibe im parkenden Auto so platziert werden, dass die Ankunftszeit von außen gut lesbar ist. Doch was passiert, wenn Schnee die Sicht darauf verdeckt? Hier gilt: Wurde die Parkscheibe oder der Parkschein ordnungsgemäß platziert, bist du deiner Pflicht nachgekommen.

Einen möglichen Strafzettel solltest du als Beweis aufbewahren und zudem ein Foto des eingeschneiten Fahrzeuges machen, um die Sachlage zu dokumentieren. Kommt es zu einem Streit mit den Behörden, kann dich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung schützen.

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(Kein) Schnee im Win­ter­ur­laub: Welche Rechte habe ich?

Wenn es um die Räum- und Streupflicht vor dem Wohnhaus geht, ist der Schnee ziemlich lästig. Umso willkommener ist er dafür im Skiurlaub. Was aber, wenn am Urlaubsort kein Schnee liegt und die Pisten geschlossen sind?

Sofern dir die weiße Pracht vom Reiseveranstalter ausdrücklich zugesichert wurde, kannst du bei fehlendem Schnee einen Reisemangel geltend machen.Ist dies nicht der Fall, hast du als Urlauber leider Pech. Mehr dazu liest du in diesem Streitlotse-Ratgeber.

Liegt ausreichend Schnee, steht dem Skivergnügen nichts im Wege. Bevor du die Hänge hinunterfährst, solltest du dich mit den örtlichen Pistenregeln vertraut machen. Dir ist im Urlaub nach Abwechslung zumute und du möchtest zum Beispiel Schneemobil fahren? Hier findest du alle rechtlichen Informationen für eine sichere Fahrt.

Zu wenig Schnee im Skiurlaub macht keinen Spaß, bei zu viel Schnee hingegen kann es schnell gefährlich werden. Du erfährst noch vor dem Start in den Urlaub, dass Lawinengefahr in deinem Skigebiet besteht? Ob der Reiserücktritt dann kostenlos ist, erfährst du in diesem Ratgeber.

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