5. Januar 2015, 15:00 Uhr
Luftpolizeiliche Hoheitsgewalt Alkohol im Flugzeug: Betrunkene Passagiere müssen nicht befördert werden
Der Genuss von zu viel Alkohol im Flugzeug kann ein Grund dafür sein, dass Passagiere nicht befördert werden müssen. Auch das Wegnehmen von alkoholischen Getränken ist laut eines Urteils des Amtsgerichts Wedding (AZ 18 C 181/13) rechtens.
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Im verhandelten Fall ging es um einen Kläger, der einen Flug über Riga nach Tel Aviv gebucht hatte. Der Passagier fiel bereits während des ersten Flugs durch Alkoholkonsum auf, es kam zu Differenzen mit dem Bordpersonal. Als der Mann aus einer im Duty-Free-Shop erworbenen Wodkaflasche trinken wollte, griff die Stewardess ein und wollte ihm die Flasche wegnehmen, es kam zu einem Handgemenge, schreibt die "Süddeutsche Zeitung". Der Passagier wurde nach der Landung in der lettischen Hauptstadt vom Piloten an die Polizei übergeben. Nach eigenen Aussagen wurde der Mann dort nicht korrekt behandelt, den Anschlussflug nach Tel Aviv verpasste er.
Der Passagier klagte und forderte vor Gericht 520 Euro für ein Ersatzticket von der Airline sowie Schmerzensgeld wegen der angeblichen schlechten Behandlung auf dem Polizeirevier. Die Klage scheiterte. Der Pilot besitzt während eines Flugs luftpolizeiliche Hoheitsgewalt und darf Passagiere, unter anderem solche, die zu viel Alkohol im Flugzeug konsumiert haben, vom Weiterflug ausschließen. Reisende haben den Anweisungen der Flugzeugbesatzung grundsätzlich Folge zu leisten. Mutmaßliche Unannehmlichkeiten auf der Polizeiwache fallen übrigens nicht mehr in den Zuständigkeits- beziehungsweise Verantwortungsbereich der Airline.
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