Ausweispflicht: Das gilt auf Reisen und im Alltag. Ein Auto mit einem Dachgepäckträger steht vor einer hügeligen Waldkulisse. gekaskr, Fotolia

14. März 2016, 10:42 Uhr

Keine Mitführpflicht Aus­weis­pflicht: Das gilt auf Reisen und im Alltag

In Deutschland gilt eine Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr – aber was bedeutet das genau? Hier lesen Sie, was es mit der Ausweispflicht auf sich hat, was auf Reisen gilt und ob es auch im Alltag eine ständige Mitführpflicht für den Personalausweis gibt.

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Aus­weis­pflicht: Das sagt das Gesetz

Für Deutsche ab 16 Jahren gilt eine Ausweispflicht. Alle dazugehörigen Bestimmungen sind im Personalausweisgesetz (PAuswG) geregelt. Gemäß §1 PAuswG muss jeder deutsche Staatsbürger ab seinem 16. Geburtstag einen Personalausweis besitzen. Er gilt jeweils für 10 Jahre – bei Personen unter 24 Jahren nur für 6 Jahre – und muss rechtzeitig vor Ablauf neu beantragt werden. Wer diese Vorschrift ignoriert und keinen gültigen Ausweis besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.

Ständige Mit­führ­pflicht für den Personalausweis?

Die meisten Menschen bewahren ihren Personalausweis im Portemonnaie auf und haben ihn somit immer dabei. Viele fragen sich aber, ob die Ausweispflicht tatsächlich auch eine Mitführpflicht für den Personalausweis beinhaltet. Sie fürchten, dass sie dafür belangt werden können, wenn sie den Ausweis einmal nicht bei sich tragen. Eine solche Mitführpflicht gibt es jedoch nicht. Sie müssen sich zwar gegenüber einer zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörde – zum Beispiel der Polizei – ausweisen und einen gültigen Personalausweis vorlegen können. Sie sind aber nicht verpflichtet, den Ausweis ständig in der Tasche zu haben. Wer also einmal kurz ohne Geldbörse aus dem Haus geht und sich damit in der Öffentlichkeit ohne Personalausweis bewegt, begeht allein dadurch keine Ordnungswidrigkeit.

PrivatrechtsschutzReise ins Ausland: Besser nicht ohne Ausweis

Wenn Sie ins Ausland fahren, sollten Sie Ihren Personalausweis immer dabei haben – auch wenn Sie innerhalb der EU reisen, wo Sie keinen Reisepass benötigen und nicht unbedingt mit Grenzkontrollen rechnen müssen. In einigen Ländern Europas gilt nämlich durchaus eine Mitführpflicht für den Personalausweis – häufig bezieht sich diese Pflicht speziell auf Ausländer. Um nicht das Risiko einzugehen, sich strafbar zu machen, sollten Sie den Personalausweis daher auf keinen Fall zu Hause bzw. im Hotel lassen. Welche besonderen Regelungen für Kinder bei Auslandsreisen gelten, lesen Sie im Streitlotse-Ratgeber zum Kinderreisepass.

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Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

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