Autobahn in der Schweiz Jürgen Fälchle, Fotolia

25. Juni 2015, 11:00 Uhr

Schweizer Gemächlichkeit endet Autobahn in der Schweiz: Min­dest­ge­schwin­dig­keit wird erhöht

Die Schweizer sind eigentlich für Besonnenheit und Ruhe bekannt. Dies soll sich in Bezug auf die Autobahn in der Schweiz künftig ändern: Die Regierung hat beschlossen, eine Mindestgeschwindigkeit von 100 km/h auf der Überholspur festzulegen. Die Neuregelung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.

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Der Beschluss des Schweizer Bundesrats soll den Verkehrsfluss auf der Autobahn in der Schweiz verbessern. Ab 2016 müssen Autofahrer aufs Gaspedal drücken, wenn Sie auf der linken Spur einer dreispurigen Autobahn fahren beziehungsweise überholen. Bisher galt dort eine Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h, die nun auf 100 km/h angehoben wird.

In Deutschland gibt es übrigens keine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn, wenn diese nicht durch Verkehrsschilder festgelegt wird. § 18 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt hierzu lediglich vor, dass Autobahnen und Kraftfahrstraßen "nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt […]". Damit ist keine Vorgabe gegeben, wie schnell Autofahrer mindestens auf der Autobahn fahren müssen. Eine Mindestgeschwindigkeit wird hierzulande für einzelne Abschnitte vorgegeben und dann durch das entsprechende Verkehrszeichen – eine weiße Zahl auf blauem Hintergrund – angezeigt.

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