7. November 2014, 10:38 Uhr
Verspätungen und Zugausfälle Bahnstreik: Dies sind Ihre Fahrgastrechte
Wegen vermehrter Bahnstreiks in den letzten Monaten, mussten sich Kunden der Deutschen Bahn auf Zugausfälle und Verspätungen im Personenverkehr einstellen. Dies ist besonders ärgerlich, wenn Sie eine Reise geplant und bereits Zugtickets gekauft hatten. Dank gewisser Fahrgastrechte stehen Sie dem Chaos auf den Gleisen jedoch nicht hilflos gegenüber.
Ärgern Sie sich nicht über die Bahn - wir kennen Ihre Rechte >>
Bindung zuggebundener Tickets aufgehoben
Häufig fahren zwar trotz Bahnstreik einige der Züge, doch für viele Fahrgäste fallen die ursprünglich geplanten Verbindungen aus. Die Deutsche Bahn stellt einen Ersatzfahrplan auf. Bei zuggebundenen Tickets werde die Bindung während des Bahnstreiks aufgehoben, teilte das Unternehmen mit. Als Reisender dürfen Sie also auch ohne Aufpreis auf den nächst-höherwertigen Zug ausweichen, um an Ihr Ziel zu gelangen. Einzig "regionale Angebote mit erheblich ermäßigtem Fahrpreis" wie Länder-Tickets seien davon ausgenommen.
Steht Ihnen bei einem Bahnstreik eine Entschädigung zu?
Bei Verspätungen oder Zugausfällen steht Ihnen laut Fahrgastrechte-Verordnung der EU ähnlich wie bei Flugverspätungen ein rechtlicher Anspruch auf Entschädigung zu. Kommen Sie eine Stunde später als geplant am Ziel an, werden Ihnen in der Regel 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei zwei Stunden Verspätung 50 Prozent. Wenn Sie sich entscheiden sollten, aufgrund des Bahnstreiks vollständig von Ihrer Zugreise zurückzutreten oder Ihr Zug alternativlos ausfällt, sollten Sie sich an den Bahn-Service wenden, um sich den Preis für Fahrschein und Reservierung erstatten zu lassen. Um eine Entschädigung zu beantragen, können Sie das Fahrgastrechte-Formular nutzen, das die Bahn im Internet und in den Bahn-Servicecentern zur Verfügung stellt.
Kosten für alternative Verkehrsmittel
Eine Hotelübernachtung oder ein Taxi zahlt die Bahn ihren Kunden nur in Ausnahmefällen. Zunächst sollten Reisende schauen, ob die Bahn eine alternative Verbindung anbietet – dazu zählt auch der Schienen-Ersatzverkehr. Gibt es tatsächlich keine Alternativen, können Fahrgäste eine Kostenerstattung für ein anderes Verkehrsmittel – beispielsweise ein Taxi – bis maximal 80 Euro beantragen. Voraussetzung ist, dass die geplante Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr liegt und der Zug eine Verspätung von mindestens einer Stunde hat. In schweren Fällen werden bei einem Bahnstreik auch die Kosten für ein Hotelzimmer übernommen. Dies ist jedoch von den konkreten Umständen abhängig.
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