9. Februar 2016, 16:08 Uhr
Höchstbetrag Bargeld-Obergrenze: Regelungen im Ausland
Aktuell wird in Deutschland eine Bargeld-Obergrenze von 5.000 Euro diskutiert, um Geldwäsche und Terrorfinanzierung einzudämmen. Einige andere europäische Länder haben bereits die Barzahlung auf eine bestimmte Summe begrenzt. Lesen Sie, in welchen Ländern Sie bei größeren Anschaffungen mit einer Höchstgrenze rechnen müssen.
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Bargeld-Obergrenze: Hier gibt es sie
In vielen EU-Staaten ist eine Barzahlung nur bis zu einem bestimmten Betrag möglich, bei höheren Summen muss die Zahlung per Kreditkarte oder Überweisung erfolgen. Teilweise gelten unterschiedliche Regelungen für Einheimische und Ausländer: So zum Beispiel in Frankreich, wo Ortsansässige nur Beträge bis 1.000 Euro in bar zahlen können, Ausländern aber eine Barzahlung bis zu einem Betrag von 10.000 Euro erlaubt ist. In Spanien können Urlauber bis zu 15.000 Euro bar bezahlen, Spanier selbst aber maximal 2.500 Euro. In Italien und Belgien gilt eine generelle Bargeld-Obergrenze von 3.000 Euro, in Griechenland von 1.500 Euro und in Portugal von 1.000 Euro. Auch in Polen, Tschechien, der Slowakei, Kroatien, Rumänien und Bulgarien gibt es eine Höchstgrenze. Verstöße werden meist mit Geldstrafen geahndet. Gelegentlich gelten aber Ausnahmen für Geschäfte, die zwischen zwei Verbrauchern geschlossen werden: In Portugal und Frankreich ist eine solche Barzahlung zum Beispiel ohne Begrenzung erlaubt.
Wo die Barzahlung unbegrenzt möglich ist
Die EU-Staaten in denen keine Obergrenze existiert, sind Deutschland, Österreich, Slowenien, Island, Lettland und Litauen. In einigen anderen EU-Ländern gibt es zwar keine generelle Bargeld-Obergrenze, es gelten aber besondere Regelungen, über die Sie sich informieren sollten, wenn Sie dort eine größere Anschaffung planen. In Großbritannien müssen Händler zum Beispiel speziell registriert sein, wenn sie Zahlungen von über 15.000 Euro annehmen wollen, und in den Niederlanden müssen auffällige Zahlungen, die über 2.000 Euro liegen, gemeldet werden.
Zollbestimmungen zum Reisen mit Bargeld
Wenn Sie innerhalb der EU in ein anderes Land reisen, gilt eine Grenze von 10.000 Euro für Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel. Höhere Summen müssen Sie ungefragt anmelden und dafür das Formular "Anmeldung von Barmitteln" verwenden. Wenn Sie von Zollbediensteten oder Polizeibeamten kontrolliert und befragt werden, müssen Sie Auskunft über Art und Wert des Bargelds, seine Herkunft und seinen Verwendungszweck geben. Andernfalls verhalten Sie sich ordnungswidrig und müssen mit einem Bußgeld rechnen, das bis zu einer Million Euro betragen kann. Als gleichgestellte Zahlungsmittel gelten Wertpapiere, Edelmetalle und Edelsteine. Schmuck und andere Waren aus Edelmetallen gehören aber nicht dazu.
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