11. März 2015, 8:34 Uhr
Nerviges Baustellen-Konzert Baulärm im Urlaub: Ist eine Entschädigung möglich?
Das ganze Jahr über haben Sie sich darauf gefreut und dann das: Baulärm im Urlaub kann einem schnell die schönste Zeit des Jahres vermiesen. Mit dem Kran direkt vor der Nase und einer Presslufthammer-Sinfonie auf den Ohren fällt das Entspannen im Hotel mehr als schwer. Doch haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung? Auch im Urlaub müssen Sie sich nicht alles gefallen lassen. Eine Privat-Rechtsschutzversicherung hilft, um Ihr Recht durchzusetzen.
Deshalb sollten Sie sich bei Rechtsfragen an uns wenden. >>
Lärmtagebuch kann zu wichtigem Beweis werden
Baulärm im Urlaub zählt als Reisemangel zu den häufigsten Rügen gegenüber Reiseveranstaltern. Inwieweit der Reisepreis deshalb gemindert werden darf, hängt stets vom konkreten Einzelfall ab. Verbringen Sie Ihre Ferien ungewollt in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer lärmintensiven Baustelle, sollten Sie am besten exakt dokumentieren, zu welchen Tagesszeiten und über welche Zeiträume Sie sich durch Baulärm im Urlaub gestört fühlen.
In einer Art Lärmtagebuch können Sie außerdem vermerken, wie intensiv Sie die Lärmbelästigung jeweils empfunden haben. Außerdem sollten Sie idealerweise ein paar Fotos von den Lärmquellen schießen – sollte es im Anschluss an den Urlaub zum Streit kommen, haben Sie so wichtige Beweismaterialien in der Hand.
Baulärm im Urlaub wiederholt anzeigen und Fristen beachten
Da sich der Baulärm im Urlaub in den meisten Fällen jedoch nicht einfach so ausblenden lässt, sollten Sie auch direkt vor Ort bereits das Gespräch mit der Reiseleitung suchen und den Reisemangel anzeigen. Sinnvoll kann auch sein, die Lärmbelästigung mehrfach zu beanstanden. Eventuell können Sie sich Ihr Lärmtagebuch auch von der Hotelleitung oder Reiseleitung gegenzeichnen lassen.
Beachten Sie die geltende Frist, um etwaige Mängel anzuzeigen und Minderungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen: Sie haben in der Regel einen Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise Zeit, um sich schriftlich an den Reiseveranstalter zu wenden. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, lässt sich vorab nicht mit Sicherheit sagen – hier kommt es wie bereits erwähnt immer auf den Einzelfall an.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.