Nicht selten haben die Hotels selbst den besten Preis Artem, Fotolia

16. Mai 2017, 15:14 Uhr

Preiswert in den Urlaub Bestpreis: Hotel­bu­chungs­por­ta­le nicht immer güns­tigs­te Wahl

Hotelbuchungsportale sind für viele Verbraucher eine beliebte Anlaufstelle bei der Suche nach günstigen Hotelzimmern. Nicht zuletzt, weil die Betreiber einschlägiger Websites in der Vergangenheit häufig einen sogenannten "Bestpreis" versprachen. Diese Bestpreisklausel rief jüngst allerdings das Bundeskartellamt auf den Plan. Denn mitunter verhindern sie, dass Verbrauchern an anderer Stelle günstigere Konditionen eingeräumt werden.

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Was ist die Bestpreisklausel?

Bei der Bestpreisklausel handelt es sich um Bedingungen im Vertrag zwischen Hotel und Hotelvergleichsportal. Mit dieser Klausel verpflichtet das Portal die Hoteliers dazu, stets den niedrigsten Preis, die höchste Verfügbarkeit und die besten Bedingungen, wie zum Beispiel großzügige Stornierungsmöglichkeiten, für das Portal realisieren. Das bedeutet auch, dass die Hotels ihre Zimmer nicht einmal auf ihrer eigenen Webseite oder direkt an der Rezeption günstiger anbieten dürfen, als sie es über die Hotelbuchungsportale tun.

Warum ist die Best­preis­klau­sel für Ver­brau­cher nachteilig?

Günstige Zimmer, tolle Konditionen, bequemes Vergleichen und schnelle Buchung mit ein paar Mausklicks – was verlockend klingt, hat einen Haken. Die Hotels können durch die Vertragsbedingungen mit den Portalen keinen aktiven Wettbewerb mehr betreiben, der notwendig ist, um für Kunden langfristig attraktive Angebote entstehen zu lassen. So haben Sie als Kunde viel geringere Chancen auf echte Schnäppchen.

Zudem müssen teilnehmende Hotels Provisionen an die Vergleichsportale zahlen, um gelistet zu werden. Diese werden wiederum über die Zimmerpreise auf die Hotelgäste umgelegt. Ohne das Portal als Vermittler könnte das Zimmer also günstiger sein. Deswegen hat sich 2015 das Bundeskartellamt eingeschaltet und Hotelbuchungsportalen die Verwendung solcher Bestpreisklauseln in ihren Verträgen mit den Hotels untersagt. Ein endgültiges Urteil steht im Fall eines Portals, dass dagegen Beschwerde eingereicht hat, allerdings noch aus.

Was bedeutet Bestpreisgarantie?

Die Bestpreisgarantie ist ein Werbeversprechen der Hotelbuchungsportale gegenüber dem Kunden: "Bei uns finden Sie den günstigsten Preis für Ihr Zimmer!" So oder ähnlich werben viele Portale. Oft wird diese Garantie damit verknüpft, dass das Hotelbuchungsportal die Differenz erstattet, wenn Sie ein gebuchtes Zimmer woanders tatsächlich zu einem günstigeren Preis finden. Diesen Erstattungsservice bieten auch nach dem Verbot der Bestpreisklausel immer noch einige Hotelvergleichsportale an.

 

Tipps für das güns­tigs­te Hotelzimmer

Nachdem die Hotels in Deutschland aktuell nicht mehr flächendeckend an eine Bestpreisklausel gebunden sind, lohnt es sich, auch auf der Webseite des Hotels direkt nachzusehen oder einfach persönlich anzurufen, um die Konditionen zu erfragen. Nicht selten hat das Hotel selbst den besten Preis und nicht das Hotelvergleichsportal. Bei einer direkten Buchung gibt es oft auch noch andere Vorteile, zum Beispiel einen kostenlosen Parkplatz oder ein Zimmer mit hübscherer Aussicht.

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