24. September 2014, 11:42 Uhr
Sichtbar anbringen Dies sollten Sie zur Vignette in der Schweiz wissen
Damit Sie mit Ihrem Auto ohne Ärger durch den Verkehr in der Schweiz kommen, benötigen Sie eine Vignette. Diese erlaubt Ihnen das Fahren auf Schweizer Autobahnen und Nationalstraßen. Auch Wohnwagen, Motorräder oder Anhänger sind abgabepflichtig. Hier erfahren Sie das Wichtigste zum Kauf und zur richtigen Nutzung der Vignette in der Schweiz.
Ein Rechtsschutz ist alles andere als Schweizer Käse. >>
Vignette kaufen: Mehrere Möglichkeiten
Sie können die Vignette in der Schweiz unter anderem bei den Straßenverkehrsämtern, Tankstellen, Poststellen oder Geschäftsstellen des Touring Club Schweiz (TCS) erwerben. An der Schweizer Grenze werden die Vignetten von den Zollämtern ausgegeben.
Im Ausland, so auch in Deutschland, bekommen Sie Vignetten in der jeweiligen Fremdwährung. Diese werden insbesondere an Tankstellen und Autobahnraststätten in Grenznähe sowie von den meisten Automobilclubs angeboten. Die Vignette in der Schweiz ist eine Jahresvignette. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist eine Stückelung der Abgabe nicht möglich.
Vignette richtig anbringen: Auf gute Sichtbarkeit achten
Um Streit mit den Behörden aus dem Weg zu gehen, sollten Sie die Vignette korrekt an Ihrer Windschutzscheibe anbringen. Den gültigen Aufkleber kleben Sie nach dem Ablösen von der Trägerfolie außerhalb des Tönungsstreifens auf die Innenseite der Frontscheibe. Empfehlenswert ist eine von Außen gut einzusehende Position am linken Scheibenrand der Fahrerseite.
Die Vignette ist ungültig, wenn Sie für die Anbringung dieser Klebestreifen, Saugnäpfe, spezielle Folien oder andere Hilfsmittel verwenden, informiert die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) auf ihrem Internetportal. Auch können Sie die Vignette nicht auf andere Fahrzeuge übertragen. Ist sie einmal abgelöst, wird sie laut EZV ungültig.
Wenn Sie Fragen zur Vignette haben, können Sie sich bei Automobilclubs oder bei den Straßenverkehrsämtern informieren. Tipp: Fragen Sie vor einer Fahrt in die Schweiz besser einmal zu viel nach, als vor Ort Probleme mit den Behörden zu bekommen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.