20. Januar 2015, 11:02 Uhr
EuGH-Urteil Endgültige Flugpreise müssen bei Online-Buchungen stets angezeigt werden
Fluggesellschaften müssen fortan stets die endgültigen Flugpreise inklusive Steuern, Zuschlägen und Gebühren in ihrem Online-Buchungssystem anzeigen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil (AZ C-573/13) und stärkte damit die Verbraucherrechte von Reisenden.
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Im konkreten Fall klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die Fluggesellschaft Air Berlin, die sich nach Meinung der Kläger nicht an die EU-Regelungen zur Preistransparenz bei Online-Buchungen gehalten hätte. Der Rechtsstreit landete vor dem Bundesgerichtshof (BGH), der den Europäischen Gerichtshof um Hilfe bei der Auslegung des EU-Rechts bat. Das Buchungssystem stellte im Streitfall mehrere mögliche Flugverbindungen tabellarisch dar, die unter anderem Abflug- und Ankunftszeiten enthielten. Der Endpreis, inklusive aller oben erwähnten Kosten, war allerdings nur für extra vom Verbraucher angeklickte oder von der Fluggesellschaft vorab ausgewählte Verbindungen einsehbar. Um die Endpreise der anderen aufgelisteten Flüge einsehen zu können, hätte der Verbraucher jeden Flug einzeln anklicken müssen. Die Klage führte zum Erfolg.
Endgültige Flugpreise müssen bei der Online-Buchung auch bei tabellarischer Darstellung für alle Verbindungen angegeben werden. Dies bedeutet, dass der Endpreis nicht nur für den ausgewählten oder vom System vorgeschlagenen Flug, sondern auch für alle anderen in einer Tabelle angezeigten Flüge dargestellt werden muss. Fluggäste sollen bei einer geplanten Buchung in der Lage sein, Angebote verschiedener Fluggesellschaften effektiv miteinander zu vergleichen.
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