31. Oktober 2019, 12:00 Uhr
Wann Erstattung möglich ist Reiseveranstalter insolvent: Deine Rechte als Kunde
Du hast eine Reise gebucht, aber nun vermeldet der Reiseveranstalter, dass er insolvent ist? Dann ist der Schreck erst einmal groß. Welche Rechte du als Kunde hast und was du außerdem beachten solltest, liest du hier.
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Reiseveranstalter insolvent: Mit Sicherungsschein gibt es das Geld zurück
Wer eine Pauschalreise bucht, also zum Beispiel eine Kombination aus Flug und Hotelübernachtungen, muss vom Reiseveranstalter einen sogenannten Reisesicherungsschein erhalten. Falls der Reiseveranstalter insolvent werden sollte, bist du in einem solchen Fall abgesichert:
- Zahlungen, die du bereits an den Reiseveranstalter geleistet hast, werden dir zurückerstattet. Das gilt auch, wenn die Reise nicht mehr stattfindet, weil der Veranstalter vorher Insolvenz anmeldet.
- Geht „nur“ die Fluggesellschaft pleite, die den Flug im Rahmen deiner Pauschalreise durchführen sollte, muss sich der Reiseveranstalter um einen Ersatzflug kümmern.
Die Aushändigung eines Reisesicherungsscheins ist für Veranstalter von Pauschalreisen innerhalb der gesamten EU verpflichtend. Er gilt als Nachweis dafür, dass eine Absicherung bei Insolvenz besteht. Wichtig: Du musst erst dann Anzahlungen für die Reise leisten, wenn du den Sicherungsschein im Original erhalten hast.
Individualreisende tragen bei Insolvenz ein höheres Risiko
Pauschalreisende tragen also in finanzieller Hinsicht kaum ein Risiko, wenn ihr Reiseveranstalter insolvent wird. Problematisch kann es jedoch werden, wenn du Flug und Hotel jeweils individuell gebucht hast und dann einer der Anbieter zahlungsunfähig wird. In solchen Fällen besteht nämlich keine Pflicht zur Insolvenzabsicherung. Es ist also möglich, dass du für ausfallende Leistungen kein Geld zurückbekommst.
Es sei denn, es handelt sich um sogenannte verbundene Reiseleistungen – also bei einem Vermittler einzeln gebuchten Leistungen für ein und dieselbe Reise. Dann gilt zwar nicht die gleiche Absicherung wie für Pauschalurlauber, aber es gibt einen Mindestschutz. Mehr zur Abgrenzung von verbundenen Reiseleistungen, Individual- und Pauschalreisen erfährst du im Artikel „Was ist eine Pauschalreise? Definition und rechtliche Regelung“
Reiseveranstalter insolvent: So gehst du als Kunde vor
Wenn du vor deiner geplanten Pauschalreise von der Insolvenz erfährst, solltest du zunächst prüfen, wer genau dein Vertragspartner ist.
- Tritt das insolvente Unternehmen lediglich als Vermittler auf und ist der tatsächliche Reiseveranstalter ein anderer, bist du auf der sicheren Seite und musst in der Regel keine Auswirkungen auf deine gebuchte Reise fürchten.
- Ist es tatsächlich der Reiseveranstalter selbst, der pleite ist, dann findest du auf dem Reisesicherungsschein Informationen darüber, welche Versicherung für die Erstattung bereits geleisteter Zahlungen aufkommt. An diese musst du dich wenden.
Gut zu wissen:
- Wenn du nur einen Gutschein bei einem Unternehmen erworben hast, das nun Insolvenz angemeldet hat, muss der Insolvenzverwalter entscheiden, ob Zahlungen zurückerstattet werden.
- Wer eine Reise storniert, weil der Reiseveranstalter insolvent ist, zahlt gegebenenfalls nicht nur Stornokosten, sondern kann auch weitere Ansprüche verwirken.
- Eine Reiserücktrittversicherung hilft nicht bei einer Insolvenz, denn sie greift nur, wenn du die Reise aus persönlichen Gründen nicht antreten kannst.
Tipps für das Verhalten am Urlaubsort
Wirst du während des Urlaubs von der Insolvenz deines Reiseveranstalters überrascht, solltest du dich zunächst an die Reiseleitung wenden. Die hat in der Regel Anweisungen zum weiteren Vorgehen. Andernfalls hilft dir bei Fragen zu deinen Ansprüchen auch der Insolvenzversicherer weiter, der im Reisesicherungsschein eingetragen ist.
Angst, dass du am Urlaubsort festsitzen wirst, musst du als Pauschalreisender nicht haben: Du hast Anspruch auf Rückbeförderung. Wenn du sie selbst organisieren musst, kannst du dir die Kosten dafür vom Insolvenzversicherer erstatten lassen.
Möglich ist auch, dass das Hotel am Urlaubsort dir nun eine Rechnung stellt, weil es vom Reiseveranstalter kein Geld mehr erhält. Auch diese Kosten kannst du dir vom Versicherer erstatten lassen. Wichtig: Alle Belege aufheben!
Gut zu wissen: Der Insolvenzversicherer kann dich dazu auffordern, den Urlaub sofort abzubrechen und die Heimreise anzutreten. In dem Fall erstattet er dir die Kosten für nicht erbrachte Leistungen, also für die ausgefallenen Urlaubstage. Wenn du der Aufforderung nicht nachkommst und den Urlaub auf eigene Kosten fortsetzt, verwirkst du deine Ansprüche auf Erstattung.
- Für Pauschalreisende stellt der Reisesicherungsschein die wichtigste Absicherung dar, wenn der Reiseveranstalter insolvent wird.
- Er stellt sicher, dass bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet werden.
- Wer schon am Urlaubsort ist, wenn die Insolvenz bekannt wird, sollte sich mit der Reiseleitung und dem Insolvenzversicherer in Verbindung setzen.
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