10. Mai 2016, 8:50 Uhr
Sicherheit auf Fahrradreisen Fahrradtransport: Das ist auf Reisen erlaubt
Der Fahrradtransport ist im Frühling und Sommer ein wichtiges Thema für Menschen, die Fahrradreisen oder Tagestouren unternehmen und dabei ihr eigenes Rad nutzen möchten. Dabei sind in jedem Verkehrsmittel bestimmte Besonderheiten zu beachten.
Mit einem Verkehrs-Rechtsschutz sind Sie auch mit dem Fahrrad immer sicher unterwegs. >>
Fahrradreisen mit der Bahn
In Regionalzügen gibt es meist Fahrradabteile, in denen ausreichend Platz und Möglichkeiten zur Sicherung vorhanden sind. Auch in vielen Fernzügen können Sie Ihr Fahrrad mitnehmen, allerdings ist im ICE der Fahrradtransport nach Angaben der Deutschen Bahn grundsätzlich nicht möglich. In jedem Fall brauchen Sie eine Fahrradkarte, um das Rad mitnehmen zu können. Im Fernverkehr ist außerdem eine Reservierung nötig, die Sie am besten so früh wie möglich vornehmen, da die Anzahl der Plätze in der Regel begrenzt ist. Achten Sie grundsätzlich in den Zügen darauf, Türen und Gänge freizuhalten, damit andere Fahrgäste nicht behindert oder gefährdet werden.
Mit dem Fahrrad im ÖPNV
Im Nahverkehr in Bus, Straßenbahn oder U-Bahn sind Fahrräder häufig nur zu bestimmten Tageszeiten erlaubt, also in der Regel außerhalb des Berufsverkehrs. Ob der Fahrradtransport kostenfrei ist oder ob Sie eine Fahrradkarte benötigen, ist vom jeweiligen Verkehrsverbund abhängig. Informieren Sie sich deshalb am besten, was in Ihrem Ort gilt.
Fahrradtransport im Fernbus
Je nach Anbieter können Sie auch mit dem Fernbus zu Fahrradreisen aufbrechen. Häufig nehmen die Busse eine bestimmte Anzahl von Rädern im Gepäckraum oder auf einem gesonderten Gepäckträger mit. Aber auch hier gilt: Bei der Buchung sollten Sie schnell sein, denn wenn die Plätze besetzt sind, gibt es keinen Anspruch auf Beförderung.
Fahrrad transportieren mit dem eigenen Auto
Natürlich können Sie den Fahrradtransport auch mit dem eigenen Auto vornehmen. Dafür gibt es Dachgepäckträger oder Haltesysteme, die am Heck angebracht werden. Wenn Sie einen Dachgepäckträger verwenden, sollten Sie allerdings die zulässige Dachlast beachten, die Sie in den Fahrzeugpapieren finden. Gerade bei E-Bikes, die schwerer sind, ist hier besondere Vorsicht geboten. Natürlich sollten die Räder auch gut gesichert sein, wenn Sie Fahrradreisen unternehmen.
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