17. September 2015, 10:32 Uhr
Wenig familienfreundlich Fliegen mit Baby und Kleinkindern: Recht auf kostenlose Reise?
Das Fliegen mit Baby oder Kleinkind galt bislang meist als günstig und unkompliziert. Neuregelungen vieler Fluggesellschaften entfernen sich allerdings von der kinderfreundlichen Flugpolitik. Der Trend zeigt: Das Fliegen mit Baby und Kind wird immer teurer. Bei Problemen im Rahmen einer Reise kann ein guter Rechtsschutz helfen.
Fliegen mit Baby nicht mehr kostenlos
Zunächst: Kinder haben keinen Anspruch auf kostenloses Fliegen. Während die meisten Airlines das Fliegen mit Baby früher umsonst anboten, gibt es heute kaum noch kostenlose Tickets für die Kleinen. Die Fluggesellschaften verlangen heute auch für Kinder unter zwei Jahren entweder einen Anteil des normalen Flugpreises (meist zehn bis 20 Prozent) oder sie berechnen pauschale Summen, die oft zwischen zehn und 20 Euro liegen. Für ältere Kinder bis zwölf Jahre werden von einigen Airlines bis zu 75 Prozent des vollen Flugpreises berechnet, manchmal sogar 100 Prozent.
Auch wenn Sie für Ihre Familie Sitzplätze reservieren möchten, werden heute in der Regel Gebühren erhoben.
Gepäck und Essen für die Kleinen nicht mehr umsonst
Die Regelungen der Fluggesellschaften machen auch vor den Gepäckpreisen für die Kleinen keinen Halt. Zwar räumen einige Airlines noch Freigepäck für Kleinkinder ein, doch ist dies heute die Ausnahme. Viele Unternehmen, vor allem Billigflieger, schenken Kids kein Freigepäck mehr und verlangen fixe Beträge pro Gepäckstück.
Auch das Essen kostet heute oftmals, insbesondere bei Billigfluggesellschaften. Kindermenüs können heute zweistellige Summen im Flieger kosten. Um Streit während des Flugs zu vermeiden und unterwegs nicht negativ überrascht zu werden, sollten Sie sich vorher über die Preise informieren. Tipp: Bei einigen Fluggesellschaften können Sie Kindermenüs immerhin kostenlos vorbestellen.
Keine finanzielle Entschädigung für kostenlos reisende Fluggäste
Falls Sie doch noch eine Airline finden, die das Fliegen mit Baby oder Kleinkind kostenlos anbietet, sollten Sie wissen, dass es bei einer Flugverspätung keine finanzielle Entschädigung für die Kindertickets gibt. Der Bundesgerichtshof legte dies in einem Urteil (AZ X ZR 35/14) fest.
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