17. August 2016, 14:12 Uhr
Gerichtsurteil Flug: Buchungsbestätigung des Reiseportals reicht nicht
Die Buchungsbestätigung eines Reiseportals kann unter Umständen nicht ausreichend sein, um von der Fluggesellschaft mit an Bord genommen zu werden. Das musste ein Kläger erfahren, der von der Fluglinie eine Ausgleichszahlung verlangte, weil er und seine Frau trotz Buchungscode nicht befördert wurden.
Bei Streit mit dem Reiseveranstalter hilft ein Rechtsschutz. >>
Der Kläger im vorliegenden Fall hatte für sich und seine Ehefrau über ein Reiseportal im Internet einen Flug nach Spanien gebucht. Das Portal sandte ihm per E-Mail eine Buchungsbestätigung mit Buchungscode zu. Dort wurde er auch darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Reiseportal lediglich um den Vermittler handele und der Vertrag über die Beförderung mit der Fluggesellschaft bestehe. Am Flughafen erfuhren die Urlauber allerdings, dass sie für den Flug nicht gelistet waren und die Reise deshalb nicht antreten konnten. Der Kläger verlangte von der Gesellschaft daraufhin die Erstattung des Flugpreises und sonstiger entstandener Kosten sowie eine Ausgleichszahlung.
Während die Vorinstanz dem Mann Recht gegeben hatte, lehnte das Landgericht Köln einen Anspruch gegen die Fluggesellschaft ab (AZ 11 S 352/14). Da der Kunde nicht über eine Buchungsbestätigung der Fluggesellschaft selbst verfügte, ist nach Auffassung des Gerichts kein Vertrag mit dieser zustande gekommen. Die E-Mail mit dem Buchungscode habe deshalb keine rechtlich bindenden Auswirkungen für die Gesellschaft und mache den Kläger nicht zum Fluggast. So habe er auch keinen Anspruch auf Entschädigung im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung.
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