9. April 2020, 12:40 Uhr
So geht’s richtig Flug stornieren: Das sind deine Rechte
Unvorhergesehene Termine, ein Beinbruch oder die Angst vor einer ansteckenden Krankheit wie Covid-19 (Coronavirus): Es gibt zahlreiche Gründe, einen Flug stornieren zu müssen. Doch was ist mit dem Geld, das du bereits bei der Buchung für das Ticket bezahlt hast?
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Flug stornieren: Kündigungsausschluss meist unwirksam
Die gute Nachricht: Laut Fluggastrecht muss dir die Airline zumindest einen Teil der Kosten erstatten. Die schlechte Nachricht: Manche Anbieter – vor allem Billigflieger – versuchen deinen Anspruch auszuhebeln. Dafür wollen sie dein Kündigungsrecht mit einer Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) außer Kraft setzen. Doch oft ist ein solcher Zusatz unwirksam.
So ist die Rechtslage: Wer einen Flug bucht, schließt mit der Airline nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) einen Werkvertrag nach § 649 BGB (AZ X ZR 97/14). Damit hast du als Verbraucher das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Diesen Anspruch durch die AGB auszuschließen, kann unzulässig sein. Und zwar dann, wenn du dadurch als Fluggast unangemessen benachteiligt wirst.
Bei welchen Kosten besteht Anspruch auf Erstattung?
Die Rechnung für das Ticket einer Flugreise setzt sich aus mehreren Posten zusammen. Die muss die Airline genau aufschlüsseln. Dazu zählen beispielsweise:
- Flugpreis
- Steuern
- Versicherungen
- Zuschläge (z. B. für Gepäck und Treibstoff)
- Entgelte für Passagiere und Flughafen
- Luftsicherheitsgebühr
- Luftverkehrsabgabe
- Servicepauschalen (z. B. für Sitzplatzreservierung und Kreditkartengebühren)
Allerdings hast du nur bei bestimmten Preisbestandteilen einen Anspruch auf Erstattung. Das betrifft vor allem Kosten, die nur dann entstehen, wenn du tatsächlich mit dem Flieger abhebst. Diese werden nämlich ausschließlich mit Antritt des Fluges fällig und müssen daher bei einer Flugstornierung vollständig erstattet werden. Ansonsten würdest du unangemessen benachteiligt. Doch eine Garantie kannst du daraus nicht in jedem Fall ableiten. Manchmal kommt dir das Kleingedruckte im Vertrag mit der Airline in die Quere.
Grundsätzlich sind folgende Kosten erstattungsfähig:
- Steuern und Flughafengebühren entstehen der Airline erst, wenn du deinen Flug antrittst. Deshalb kannst du sie in der Regel zurückverlangen. Trotzdem verweigern manche Gesellschaften dir die Zahlung mit Verweis auf entsprechende Klauseln im Vertrag. Ob das zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab. Beruft sich beispielsweise ein Anbieter in seinen AGB nicht auf deutsches, sondern auf ein anderes Landesrecht, kann er mit seiner ablehnenden Haltung Erfolg haben. So hat es das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Fall entschieden (AZ 16 U 15/18).
- Treibstoffzuschläge stehen dir grundsätzlich ebenfalls nach einer Flugstornierung als Rückzahlung zu. Aber auch hier kann es Widerstand geben, wenn Fluggesellschaften dieses Recht in ihren AGB ausschließen. Immerhin: Das Amtsgericht Erding hat entsprechende Klauseln in einem Urteil (Az. 4 C 2612/18) für unzulässig erklärt.
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Wann wird der gesamte Ticketpreis erstattet?
Schließt eine Fluggesellschaft in ihren AGB eine Kündigung aus, dann wirst du kaum sämtliche Kosten für den Flug zurückbekommen – von den oben genannten Steuern und Gebühren abgesehen. Es gibt allerdings eine Ausnahme, unter der du Anspruch auf den kompletten oder zumindest einen Großteil vom Ticketpreis hast.
Nämlich dann, wenn die Airline deinen freigewordenen Platz an einen anderen Passagier verkauft. In dem Fall entsteht ihr kaum ein Schaden. Dann kannst du unter Umständen bis zu 95 Prozent der Kosten zurückbekommen. Legt die Airline dir keine Abrechnung dazu vor, sind sogar 100 Prozent möglich, wie das Landgericht Frankfurt entschieden hat (AZ 2-24 S 152/13, 24 S 152/13).
Das gilt allerdings nicht bei besonders günstigen Spar-Tarifen, die eine Flugstornierung ausschließen. Buchst du eine solche Reise, dann verzichtest du damit auf dein Kündigungsrecht und bekommst höchstens nicht verbrauchte Steuern und Gebühren erstattet. So hat der Bundesgerichtshof geurteilt (AZ X ZR 25/17).
Stornogebühren nicht akzeptieren
Oft verlangen Fluggesellschaften Gebühren, wenn du einen Flug stornieren willst. Dagegen kannst du dich juristisch wehren, denn solche Forderungen sind nicht erlaubt, wie ebenfalls der BGH geklärt hat (AZ ZR 220/14). Diese Stornogebühren seien keine zusätzlichen Leistungen, sondern allgemeine Betriebskosten. Deswegen muss sie nicht der Fluggast zahlen, der nur seine gesetzlichen Rechte wahrnimmt.
Erstattung beantragen
Ohne einen Antrag wirst du kaum eine Erstattung deiner Auslagen von der Airline bekommen. Du kannst deine Ansprüche je nach Anbieter per Brief, E-Mail oder online anmelden. Am sichersten ist ein Einschreiben mit Rückschein, mit dem sich der Eingang deiner Mitteilung beim Empfänger nachweisen lässt. Einen Grund musst du nicht zwangsläufig angeben. Stornierst du allerdings wegen aktueller Ereignisse wie dem Coronavirus, solltest du darauf sowie auf die entsprechende Reisewarnung hinweisen.
Gut zu wissen: Auch rückwirkend kannst du einen Flug stornieren, wenn du die Reise nicht angetreten hast. Für die Ansprüche gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Und stellt sich die Fluggesellschaft quer, ist der Beistand eines Rechtsanwalts ratsam.
- Verbraucher haben das Recht, jederzeit einen Flug zu stornieren.
- In der Regel wird nur ein Teil der Flugkosten erstattet.
- Stornogebühren dürfen von den Airlines nicht erhoben werden.
- Der Antrag auf Erstattung muss schriftlich bei der Fluggesellschaft gestellt werden.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.