Nahaufnahme von Mensch, der Flugtickets in der Hand hält. © Fotolia / travnikovstudio

9. April 2020, 12:40 Uhr

So geht’s richtig Flug stor­nie­ren: Das sind deine Rechte

Unvorhergesehene Termine, ein Beinbruch oder die Angst vor einer ansteckenden Krankheit wie Covid-19 (Coronavirus): Es gibt zahlreiche Gründe, einen Flug stornieren zu müssen. Doch was ist mit dem Geld, das du bereits bei der Buchung für das Ticket bezahlt hast?

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Flug stornieren: Kündigungsausschluss meist unwirksam

Die gute Nachricht: Laut Fluggastrecht muss dir die Airline zumindest einen Teil der Kosten erstatten. Die schlechte Nachricht: Manche Anbieter – vor allem Billigflieger – versuchen deinen Anspruch auszuhebeln. Dafür wollen sie dein Kündigungsrecht mit einer Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) außer Kraft setzen. Doch oft ist ein solcher Zusatz unwirksam.

So ist die Rechtslage: Wer einen Flug bucht, schließt mit der Airline nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) einen Werkvertrag nach § 649 BGB (AZ X ZR 97/14). Damit hast du als Verbraucher das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Diesen Anspruch durch die AGB auszuschließen, kann unzulässig sein. Und zwar dann, wenn du dadurch als Fluggast unangemessen benachteiligt wirst.

Bei welchen Kosten besteht Anspruch auf Erstattung?

Die Rechnung für das Ticket einer Flugreise setzt sich aus mehreren Posten zusammen. Die muss die Airline genau aufschlüsseln. Dazu zählen beispielsweise:

  • Flugpreis
  • Steuern
  • Ver­si­che­run­gen
  • Zuschläge (z. B. für Gepäck und Treibstoff)
  • Entgelte für Pas­sa­gie­re und Flughafen
  • Luft­si­cher­heits­ge­bühr
  • Luft­ver­kehrs­ab­ga­be
  • Ser­vice­pau­scha­len (z. B. für Sitz­platz­re­ser­vie­rung und Kreditkartengebühren)

Allerdings hast du nur bei bestimmten Preisbestandteilen einen Anspruch auf Erstattung. Das betrifft vor allem Kosten, die nur dann entstehen, wenn du tatsächlich mit dem Flieger abhebst. Diese werden nämlich ausschließlich mit Antritt des Fluges fällig und müssen daher bei einer Flugstornierung vollständig erstattet werden. Ansonsten würdest du unangemessen benachteiligt. Doch eine Garantie kannst du daraus nicht in jedem Fall ableiten. Manchmal kommt dir das Kleingedruckte im Vertrag mit der Airline in die Quere.  Rechtsschutzversicherung von Advocard

Grundsätzlich sind folgende Kosten erstattungsfähig:

  • Steuern und Flug­ha­fen­ge­büh­ren entstehen der Airline erst, wenn du deinen Flug antrittst. Deshalb kannst du sie in der Regel zurück­ver­lan­gen. Trotzdem ver­wei­gern manche Gesell­schaf­ten dir die Zahlung mit Verweis auf ent­spre­chen­de Klauseln im Vertrag. Ob das zulässig ist, hängt vom Ein­zel­fall ab. Beruft sich bei­spiels­wei­se ein Anbieter in seinen AGB nicht auf deutsches, sondern auf ein anderes Lan­des­recht, kann er mit seiner ableh­nen­den Haltung Erfolg haben. So hat es das Ober­lan­des­ge­richt Frankfurt in einem Fall ent­schie­den (AZ 16 U 15/18).
  • Treib­stoff­zu­schlä­ge stehen dir grund­sätz­lich ebenfalls nach einer Flug­s­tor­nie­rung als Rück­zah­lung zu. Aber auch hier kann es Wider­stand geben, wenn Flug­ge­sell­schaf­ten dieses Recht in ihren AGB aus­schlie­ßen. Immerhin: Das Amts­ge­richt Erding hat ent­spre­chen­de Klauseln in einem Urteil (Az. 4 C 2612/18) für unzu­läs­sig erklärt.

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Wann wird der gesamte Ticket­preis erstattet?

Schließt eine Fluggesellschaft in ihren AGB eine Kündigung aus, dann wirst du kaum sämtliche Kosten für den Flug zurückbekommen – von den oben genannten Steuern und Gebühren abgesehen. Es gibt allerdings eine Ausnahme, unter der du Anspruch auf den kompletten oder zumindest einen Großteil vom Ticketpreis hast.

Nämlich dann, wenn die Airline deinen freigewordenen Platz an einen anderen Passagier verkauft. In dem Fall entsteht ihr kaum ein Schaden. Dann kannst du unter Umständen bis zu 95 Prozent der Kosten zurückbekommen. Legt die Airline dir keine Abrechnung dazu vor, sind sogar 100 Prozent möglich, wie das Landgericht Frankfurt entschieden hat (AZ 2-24 S 152/13, 24 S 152/13).

Mann im Flugzeug schaut verträumt aus dem Fenster

© iStock / izusek

Das gilt allerdings nicht bei besonders günstigen Spar-Tarifen, die eine Flugstornierung ausschließen. Buchst du eine solche Reise, dann verzichtest du damit auf dein Kündigungsrecht und bekommst höchstens nicht verbrauchte Steuern und Gebühren erstattet. So hat der Bundesgerichtshof geurteilt (AZ X ZR 25/17).

Stor­no­ge­büh­ren nicht akzeptieren

Oft verlangen Fluggesellschaften Gebühren, wenn du einen Flug stornieren willst. Dagegen kannst du dich juristisch wehren, denn solche Forderungen sind nicht erlaubt, wie ebenfalls der BGH geklärt hat (AZ  ZR 220/14). Diese Stornogebühren seien keine zusätzlichen Leistungen, sondern allgemeine Betriebskosten. Deswegen muss sie nicht der Fluggast zahlen, der nur seine gesetzlichen Rechte wahrnimmt.

Erstat­tung beantragen

Ohne einen Antrag wirst du kaum eine Erstattung deiner Auslagen von der Airline bekommen. Du kannst deine Ansprüche je nach Anbieter per Brief, E-Mail oder online anmelden. Am sichersten ist ein Einschreiben mit Rückschein, mit dem sich der Eingang deiner Mitteilung beim Empfänger nachweisen lässt. Einen Grund musst du nicht zwangsläufig angeben. Stornierst du allerdings wegen aktueller Ereignisse wie dem Coronavirus, solltest du darauf sowie auf die entsprechende Reisewarnung hinweisen.

Gut zu wissen: Auch rückwirkend kannst du einen Flug stornieren, wenn du die Reise nicht angetreten hast. Für die Ansprüche gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Und stellt sich die Fluggesellschaft quer, ist der Beistand eines Rechtsanwalts ratsam.

FAZIT
  • Ver­brau­cher haben das Recht, jederzeit einen Flug zu stornieren.
  • In der Regel wird nur ein Teil der Flug­kos­ten erstattet.
  • Stor­no­ge­büh­ren dürfen von den Airlines nicht erhoben werden.
  • Der Antrag auf Erstat­tung muss schrift­lich bei der Flug­ge­sell­schaft gestellt werden.
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